Steuertipp Firmenwagen: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel?
Wenn Unternehmer ihren Firmenwagen privat nutzen, gibt es immer wieder Ärger mit dem Finanzamt. Auslöser ist der geldwerte Vorteil, für den der Fiskus Lohnsteuer kassieren will. Die Regeln sind nur scheinbar eindeutig: Entweder Sie führen ein Fahrtenbuch oder Sie versteuern die private Nutzung Ihres Firmenwagens pauschal (1-Prozent-Methode). Doch in beiden Fällen gibt es Stolperfallen. Nur wenn Sie alle Vorschriften des Finanzamts kennen und genau rechnen, finden Sie die für Sie steuerlich günstigste Lösung. Wir haben einige Steuertipps zum Thema Firmenwagen für Sie zusammengestellt.