Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsgrößen 2012

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Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 beschlossen.
icon_autor Autor: Lexware Online-Redaktion

Deshalb stellen wir Ihnen hier eine Übersicht der neuen Rechengrößen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012: 32.446 EUR



Bezugsgrößen in der Sozialversicherung

  • Bezugsgröße (West) für das Jahr 2012: jährlich 31.500 EUR und monatlich 2.625 EUR. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten diese Werte bundeseinheitlich.
  • Bezugsgröße (Ost) für das Jahr 2012: jährlich 26.880 EUR und monatlich 2.240 EUR



Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen (West) für das Jahr 2012:

  • In der allgemeinen Rentenversicherung: jährlich 67.200 EUR und monatlich 5.600 EUR
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung: jährlich 82.800 EUR und monatlich 6.900 EUR
  • In der Arbeitslosenversicherung: jährlich 67.200 EUR und monatlich 5.600 EUR
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung: jährlich 45.900 EUR und monatlich 3.825 EUR



Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) für das Jahr 2012:

  • In der allgemeinen Rentenversicherung: jährlich 57.600 EUR und monatlich 4.800 EUR
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung: jährlich 70.800 EUR und monatlich 5.900 EUR.
  • In der Arbeitslosenversicherung: jährlich 57.600 EUR und monatlich 4.800 EUR.
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung: jährlich 45.900 EUR und monatlich 3.825 EUR



Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung

  • Für das Jahr 2012 (West/Ost): jährlich 50.850 EUR und monatlich 4.237,50 EUR

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