Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsgrößen 2012

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Deshalb stellen wir Ihnen hier eine Übersicht der neuen Rechengrößen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012: 32.446 EUR
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
- Bezugsgröße (West) für das Jahr 2012: jährlich 31.500 EUR und monatlich 2.625 EUR. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten diese Werte bundeseinheitlich.
- Bezugsgröße (Ost) für das Jahr 2012: jährlich 26.880 EUR und monatlich 2.240 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen (West) für das Jahr 2012:
- In der allgemeinen Rentenversicherung: jährlich 67.200 EUR und monatlich 5.600 EUR
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung: jährlich 82.800 EUR und monatlich 6.900 EUR
- In der Arbeitslosenversicherung: jährlich 67.200 EUR und monatlich 5.600 EUR
- In der Kranken- und Pflegeversicherung: jährlich 45.900 EUR und monatlich 3.825 EUR
Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) für das Jahr 2012:
- In der allgemeinen Rentenversicherung: jährlich 57.600 EUR und monatlich 4.800 EUR
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung: jährlich 70.800 EUR und monatlich 5.900 EUR.
- In der Arbeitslosenversicherung: jährlich 57.600 EUR und monatlich 4.800 EUR.
- In der Kranken- und Pflegeversicherung: jährlich 45.900 EUR und monatlich 3.825 EUR
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
- Für das Jahr 2012 (West/Ost): jährlich 50.850 EUR und monatlich 4.237,50 EUR






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