ELENA-Verfahren gehört endgültig der Vergangenheit an

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Nun ist es amtlich: Das Gesetz, mit dem das ELENA-Verfahren beendet wird, wurde am 2. Dezem-ber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben traten am Folgetag die Regelungen in Kraft. Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie müssen keine Meldungen mehr abgeben.

Mit der Aufhebung des Verfahrens werden die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht. Die Arbeitgeber sind seit 3.12.2011 von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet. Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) hat ihren Betrieb am 5.12.2011 eingestellt.

Informationen der Zentralen Speicherstelle (ZSS)


Was bringt die Zukunft?
Die zahlreichen neuen und erfolgreichen Lösungen im Arbeitgebermeldeverfahren, die im Rahmen des ELENA-Verfahrens entwickelt wurden, sollen aber nicht ganz verloren gehen. Deshalb arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einem Konzept. Die bereits bestehenden Melde-verfahren und das erworbene Know-how des ELENA-Verfahrens sollen für ein einfacheres und un-bürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden.

Konkrete Vorschläge sollen in den nächsten zwei Jahren entwickelt und auf ihre technische und wirtschaftliche Umsetzung geprüft werden. Sowohl in der Wirtschaft als auch bei den Sozialversi-cherungsträgern besteht eine große Bereitschaft, diese Arbeiten gezielt zu unterstützen. Ziel ist es, Ende 2013 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Verfah-ren vorzulegen. Wir werden Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
 

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