Sozialausgleich - GKV-Monatsmeldung: Arbeitgeber für 2012 entlastet

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschert den Entgeltabrechnern eine gewaltige Entlastung. Weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 auf 0 EUR festgesetzt wurde, gibt es – wie schon in diesem Jahr - keinen Sozialausgleich.
Treten die Meldevorschriften trotzdem in Kraft?
Obwohl 2012 kein Sozialausgleich stattfindet, sollten die erforderlichen Meldevorschriften am 1.1.2012 in Kraft treten. Diese Meldungen (GKV-Monatsmeldung) sind allerdings völlig überflüssig, wenn es gar nicht zu einem Sozialausgleich kommt.
Das sieht auch das BMG so. Die vorgenannten Meldungen sind folglich nur in den Jahren zu erstellen, in denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag größer Null ist und ein Sozialausgleich überhaupt in Betracht kommen kann. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag wie 2012 bei 0 EUR, finden diese Meldetatbestände keine Anwendung. So teilt es das BMG mit Schreiben v. 10.11.2011 an den GKV- Spitzenverband mit.
Kurzfristige Änderung zum Jahreswechsel
Die GKV-Monatsmeldung ist nach dieser Maßgabe für 2012 ausgesetzt.
Welche Meldepflichten sind ab 2012 zu erfüllen?
Ab 1.1.2012 ist die GKV-Monatsmeldung vom Arbeitgeber nur bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigten mit einem Entgelt in der Gleitzone abzugeben. Die Krankenkassen melden dann den Arbeitgebern das Gesamtentgelt aller in der Gleitzone liegenden Beschäftigungsverhältnisse zurück. Aus diesem Gesamtentgelt kann das Entgeltabrechnungsprogramm die notwendige Verhältnisberechnung durchführen und den beitragspflichtigen Anteil des Arbeitsentgelts des einzelnen Arbeitgebers errechnen.
Entsprechendes gilt in Sachverhalten bei Mehrfachbeschäftigten, die mit ihrem Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreiten. Auch in diesen Fällen ist in 2012 die GKV-Monatsmeldung zu übermitteln.





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