Sozialausgleich - GKV-Monatsmeldung: Arbeitgeber für 2012 entlastet

artikelbild1
Schlagworte
Weil der Sozialausgleich auch 2012 noch nicht durchgeführt wird, werden nun die monatlichen Meldungen der Arbeitgeber weitgehend ausgesetzt.
icon_autor Autor: Lexware Online-Redaktion

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschert den Entgeltabrechnern eine gewaltige Entlastung. Weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 auf 0 EUR festgesetzt wurde, gibt es – wie schon in diesem Jahr - keinen Sozialausgleich.

Treten die Meldevorschriften trotzdem in Kraft?
Obwohl 2012 kein Sozialausgleich stattfindet, sollten die erforderlichen Meldevorschriften am 1.1.2012 in Kraft treten. Diese Meldungen (GKV-Monatsmeldung) sind allerdings völlig überflüssig, wenn es gar nicht zu einem Sozialausgleich kommt.

Das sieht auch das BMG so. Die vorgenannten Meldungen sind folglich nur in den Jahren zu erstellen, in denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag größer Null ist und ein Sozialausgleich überhaupt in Betracht kommen kann. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag wie 2012 bei 0 EUR, finden diese Meldetatbestände keine Anwendung. So teilt es das BMG mit Schreiben v. 10.11.2011 an den GKV- Spitzenverband mit.

Kurzfristige Änderung zum Jahreswechsel
Die GKV-Monatsmeldung ist nach dieser Maßgabe für 2012 ausgesetzt.

Welche Meldepflichten sind ab 2012 zu erfüllen?
Ab 1.1.2012 ist die GKV-Monatsmeldung vom Arbeitgeber nur bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigten mit einem Entgelt in der Gleitzone abzugeben. Die Krankenkassen melden dann den Arbeitgebern das Gesamtentgelt aller in der Gleitzone liegenden Beschäftigungsverhältnisse zurück. Aus diesem Gesamtentgelt kann das Entgeltabrechnungsprogramm die notwendige Verhältnisberechnung durchführen und den beitragspflichtigen Anteil des Arbeitsentgelts des einzelnen Arbeitgebers errechnen.

Entsprechendes gilt in Sachverhalten bei Mehrfachbeschäftigten, die mit ihrem Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreiten. Auch in diesen Fällen ist in 2012 die GKV-Monatsmeldung zu übermitteln.

Kommentare (0)

Diesen Beitrag kommentieren

Unsere Produktempfehlung

  • 02024-0550-100
    Lexware lohn+gehalt premium
    Lexware lohn+gehalt premium ist die erste Abrechnungs- und Personal-Software mit First-Class-Service. Schnell, einfach und komfortabel rechnen Sie Löhne und Gehälter ab. 100%ige Sicherheit selbst bei komplexen Sachverhalten oder großen Datenmengen.
  • 08857-0500-100
    Lexware lohn+gehalt plus
    Ein Leistungsplus für einfache, sichere und günstige Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Hilfs-Assistenten leiten Sie durch die Abrechnung. Regelmäßige gesetzliche Updates helfen Ihnen, alle Dokumente für Finanzamt und Krankenkassen korrekt zu erstellen.
  • 09002-0500-100
    Lexware lohn+gehalt
    Schnell, einfach und günstig? So geht Buchhaltung mit Lexware buchhalter. Nehmen Sie Buchungen, Kontoführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und den kompletten Jahresabschluss selbst in die Hand. Natürlich immer auf dem aktuellen Stand der Gesetze.
iStock_000015347374XSmall
Einen Mitarbeiter einzustellen, erfordert mehr als einen Federstrich unter dem Arbeitsvertrag. Es gibt eine Fülle von Daten, die Sie erfas-sen und den verschiedenen Einrichtungen und Behörden zur Verfü-gung stellen müssen. Hier erhalten Sie eine Übersicht darüber, wel-che Informationen Sie weitergeben müssen.