Steuervereinfachungsgesetz beschlossen

Dieses führt auch zu Änderungen beim Lohnsteuerabzug. Mit dem Gesetz sollen eine ganze Reihe von Steuervereinfachungsmaßnahmen ergriffen werden. Viele Maßnahmen beruhen auf Vorschlägen der Bundesländer. Mit anderen Vorschlägen werden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt. Grundsätzlich sollen die Änderungen zum 1.1.2012 in Kraft treten. Davon gibt es aber einige Ausnahmen.
Im ersten Versuch hatte der Bundesrat im Juli den Änderungen zur Vereinfachung nicht zugestimmt. Die Bundesländer lehnten insbesondere die Möglichkeit ab, die Steuererklärung nur noch alle 2 Jahre abgegeben zu können. Diese Regelung ist nun entfallen. Alle anderen Änderungen können aber wie geplant in Kraft treten.
Wichtigste Änderung für den Lohnsteuerabzug und für die Besteuerung von Arbeitnehmern ist die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 EUR auf 1.000 EUR. Diese Erhöhung soll schon beim Lohnsteuerabzug 2011 wirken und für Arbeitnehmer zu einer Entlastung von etwa 25 bis 30 EUR führen. Darüber hinaus ergeben sich ab dem nächsten Jahr wichtige Änderungen für Arbeitnehmer mit Kindern:
- Für volljährige Kinder wird ab 2012 das Kindergeld erstmals unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte (bisher max. 8.004 EUR jährlich) gewährt. Betroffene Kinder können dann auch beim Lohnsteuerabzug nach entsprechender Erhöhung des Kinderzählers wieder berücksichtigt werden.
- Zudem werden Kinderbetreuungskosten künftig unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind sind als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig oder können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug 2012 berücksichtigt werden.
Gut zu wissen: Da die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 auf 1.000 EUR schon beim Lohnsteuerabzug im Dezember 2011 berücksichtigt werden muss, haben wir allen Nutzern eines Lexware Lohnprogramms im Oktober 2011 eine kostenlose Aktualisierung zur Verfügung gestellt.






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