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Für Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR netto gibt es seit dem 1.1.2010 ein Wahlrecht bei der Abschreibung. Ab sofort dürfen Sie für diese Wirtschaftsgüter zwischen einer sogenannten Pool- und Sofortabschreibung wählen. Diese Wahl ist für das komplette Wirtschaftsjahr bindend. In der Regel ist auf den ersten Blick nicht zu beurteilen, welche Variante für ein Unternehmen die günstigere ist. Wir haben daher ein Tool entwickelt, das die Vorteilhaftigkeit für Sie ermittelt.
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Wenn Sie Maschinen oder Autos für Ihren Betrieb erwerben, schreiben Sie den Kaufpreis in der Regel auf mehrere Jahre verteilt ab. Doch beim Kauf von Gegenständen, die wenig kosten, lohnen sich lange Abschreibungszeiten nicht. Solche „geringwertigen Wirtschaftsgüter“ (GWG) machen Sie ohne großen Aufwand beim Finanzamt geltend. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die drei Varianten vor. Exklusiv für unsere Kunden haben wir außerdem ein kostenloses Excel-Tool zum Download vorbereitet, mit dem Sie die in Ihrem Fall günstigste Abschreibungsvariante schnell ermitteln können.

Zum Thema: GWG

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