Wie gründe ich eine GmbH?

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Wenn Sie ein Unternehmen gründen, könnte die Wahl der Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) überlegenswert sein. Der größte Vorteil dabei ist, dass Sie, wie der Name schon sagt, Ihre Haftung beschränken können. Die GmbH ist daher die optimale Rechtsform bei risikoreichen und unsicheren Geschäften. Wie Sie ein solches Unternehmen gründen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

icon_autor Autor: Cecilia Hardenberg

Bei der Gründung einer GmbH gibt es kaum Beschränkungen: Jede natürliche geschäftsfähige Person (also jeder Mensch, der mindestens 18 Jahre alt ist und keinen medizinisch oder gerichtlich festgestellten Einschränkungen unterliegt, z. B. wegen Alkoholsucht, Krankheiten etc.), kann eine GmbH gründen. Als erstes sollten Sie sich überlegen, ob die GmbH für Ihr Vorhaben geeignet ist.


Für Welche Vorhaben ist die GmbH besonders geeignet?

  • Risikoreiche Unternehmungen, weil die Haftung auf die GmbH beschränkt bleibt.
  • Unternehmen, bei denen ein Wechsel der Gesellschafter wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen ist. Ein Wechsel der Gesellschafter ist in dieser Rechtsform nämlich leicht möglich.
  • Spezielle Gesellschafterstrukturen, da sie frei gestaltet und individuell angepasst werden können.
  • Wenn Sie allein ein Unternehmen gründen wollen, weil Sie – etwa im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – keinen Partner brauchen.
  • Familienunternehmen, da die Gesellschafter nicht zwingend als Geschäftsführer fungieren müssen.
  • Gesellschafter, die zugleich Geschäftsführer sind, da ihr Gehalt eine Betriebsausgabe darstellt und den zu versteuernden Gewinn verringert.


Welche sind die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH?

  • Die GmbH kann allein gegründet werden (Ein-Personen-GmbH).
  • Jede GmbH muss mindestens eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person als Geschäftsführer haben (siehe weiter oben).
  • Sie müssen mindestens 25.000 EUR Stammkapital aufbringen. Das Stammkapital ist der Geldbetrag, den die Gesellschafter zum Start des Unternehmens einbringen. Diese Einlage kann durch Bareinlagen und/oder Sacheinlagen (z. B. Maschinen) erbracht werden. Als Sacheinlagen zählen auch die Einrichtung eines Geschäfts oder einer Werkstatt.

► Achtung:
Bei Sacheinlagen müssen Sie einen sogenannten Sachgründungsbericht erstellen. Darin wird erklärt, weshalb die Sacheinlagen als angemessene Leistungen angesehen werden.


  • Der Sitz der GmbH muss in Deutschland liegen.
  • Sie müssen vorab prüfen und sicherstellen, dass der Name Ihrer GmbH noch nicht in dieser Form für ein ähnliches Unternehmen existiert. Der Name muss sich außerdem zur „Kennzeichnung“ und „Unterscheidung“ Ihres Unternehmens im Rechtsverkehr eignen.
  • Der Zusatz „GmbH“ (abgekürzt oder ausgeschrieben) ist verpflichtend.

► Achtung:
Jeder Geschäftsbrief (Rechnung, Auftrag, Angebot, Lieferschein usw.) muss die vollständige Unternehmensbezeichnung enthalten.


Wie schließe ich einen Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Das Gesetz schreibt für den Vertrag einige Punkte vor, die geklärt werden müssen. Das sind:

  • Gegenstand des Unternehmens
  • Name und Sitz des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals
  • Höhe der Stammeinlage jedes Gesellschafters

► Tipp:
Ein großer Vorteil der GmbH ist, dass die Gesellschafter das Innenverhältnis völlig frei regeln können. Das Innenverhältnis beschreibt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander, also z. B. Zuständigkeiten, Vollmachten, Befugnisse. Sie sollten diese Möglichkeit nutzen und die Satzung entsprechend anpassen.


Für unkomplizierte kostengünstigere Standardgründungen mit maximal 3 Personen stellt das GmbH-Gesetz  2 Musterprotokolle als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung. Das beurkundungspflichtige Musterprotokoll fasst 3  Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem zusammen.


► Tipp:
Der Gesellschaftsvertrag oder die Gesellschafterversammlung setzen den oder die Geschäftsführer ein.


Wo muss ich die GmbH anmelden?

Amtsgericht
Der Notar trägt die Gesellschaft ins Handelsregister ein, wenn:

  • insgesamt mindestens 12.500 EUR (inklusive Sacheinlagen) Stammkapital als Einlage geleistet wurden,
  • alle Sacheinlagen vollständig geleistet wurden,
  • bei Bareinlagen auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel der Stammeinlage geleistet wurde und dem Geschäftsführer zur freien Verfügung steht,
  • keine strafrechtlichen Gründe vorliegen, die der Bestellung des Geschäftsführers entgegenstehen,
  • alle erforderlichen Unterlagen (s. u.) vorliegen.

Diese Unterlagen müssen vorliegen:

  • Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag,
  • Legitimation der Geschäftsführer, sofern diese nicht bereits im Gesellschaftsvertrag genannt sind,
  • eine unterschriebene Liste der Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter sowie der Betrag der übernommenen Stammeinlage jedes Gesellschafters.
  • Bei Sachanlagen: Alle Verträge, die dazu geschlossen wurden, der Sachgründungsbericht und weitere Unterlagen über den Wert der Sacheinlagen (z. B. Wertgutachten).

Gewerbeamt
Die GmbH muss im Gewerberegister der Stadt eingetragen werden. Dazu müssen Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt ein Gewerbe anmelden.

Kammern
Gewerbetreibende müssen beitragspflichtige Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer werden.

Finanzamt

  • Die GmbH muss beim Finanzamt angemeldet werden, da Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.
  • Die Geschäftsführer unterliegen der Einkommensteuer und eventuell auch der Kapitalertragsteuer.

Handelsregister
Das Handelsregister, das die Amtsgerichte führen, ist ein Verzeichnis, das alle Kaufleute (Einzelunternehmen), GmbHs und UGs, OHGs, KGs und AGs mit ihren Unternehmensdaten aufführt. Kleingewerbetreibende sind von dieser Pflicht ausgenommen, dürfen sich jedoch freiwillig eintragen lassen.
Da die Anmeldung nur über einen Notar möglich ist, fallen neben den Gebühren des Amtsgerichts (richtet sich nach dem Geschäftswert des Unternehmens) auch Notarkosten an. Die Einträge im Handelsregister können Interessierte im Internet einsehen.

Enthalten sind folgende Informationen:

  • Firma (Name des Unternehmens)
  • Rechtsform
  • Unternehmenssitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Geschäftsführung
  • Prokura (Handlungsvollmachten)
  • Art der Vertretungsberechtigung
  • Stamm- bzw. Grundkapital
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icon_autor Autor: Cecilia Hardenberg

Die GmbH entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister. Vorher werden zwei Gründungsphasen unterschieden, die sich vor allem im Umfang der Haftung von der eigentlichen GmbH unterscheiden.

1. Gründungsphase: Vorgründungsgesellschaft

Sobald die Verhandlungen über die Gründung einer GmbH ihren unverbindlichen Charakter verloren und die Personen eine Vereinbarung über den Zweck und die Ausgestaltung der zu gründenden GmbH sowie über die Höhe der Einlagen getroffen haben, beginnt die erste Gründungsphase. Sie endet mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Man bezeichnet die GmbH in dieser Phase als „Vorgründungsgesellschaft“.
Haftung: Eine Vorgründungsgesellschaft ist mit einer GbR gleichzusetzen. In dieser Phase haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen. Es sollten deshalb keine zu hohen und riskanten Verbindlichkeiten eingegangen werden.

2. Gründungsphase: Vor-GmbH

Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags beginnt die zweite Gründungsphase, die bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister dauert. In dieser Phase wird das Unternehmen als „Vor-GmbH“ oder „GmbH in Gründung“ bezeichnet. Für ihre Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter zwar auch in dieser Phase persönlich, doch sobald die GmbH entstanden ist (mit dem Eintrag ins Handelsregister), gehen die Verbindlichkeiten der Vor-GmbH automatisch auf die GmbH über. Die Folge: Die Haftung ist dann automatisch auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

3. Gründungsphase: GmbH

Die GmbH selbst entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister.
Haftung: Die Gesellschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen.

Ausschluss von der Bestellung zum Geschäftsführer
Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat (z.  B. Insolvenzverschleppung, Betrug oder Untreue) verurteilt wurden, dürfen für die Dauer von fünf Jahren nicht als Geschäftsführer bestellt werden.

Abgrenzung der GmbH von der Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft)
Seit Ende des Jahres 2008 steht Existenzgründern eine neue Variante der GmbH zur Verfügung. Die Mini-GmbH bietet den Vorteil, dass das Mindestkapital trotz Haftungsbeschränkung nur 1 EUR betragen muss. Die Gesellschaft muss jedoch so lange 25 % des Jahresgewinns zurücklegen, bis diese Rücklage 25.000 EUR beträgt (also die Höhe des Stammkapitals). Dann kann die Gesellschaft als GmbH weitergeführt werden.

Arbeitshilfe
Um eine GmbH zu gründen, brauchen Sie Genehmigungen, Anmeldungen, Verträge, Protokolle, Beglaubigungen und vieles mehr. Manchmal dauert es Stunden, bis man den richtigen Ansprechpartner recherchiert hat. Diese Übersicht zeigt Ihnen, welche Dokumente Sie beschaffen und an wen Sie sich wenden müssen.
Arbeitshilfe
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehören zu den beliebtesten Rechtsformen für die Unternehmensgründung in Deutschland. Diese Arbeitshilfe stellt die wichtigsten Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen übersichtlich gegenüber. So finden Sie schnell heraus, welche Rechtsform sich für Ihr Vorhaben am besten eignet.
Checkliste
Eine "kleine Form" der GmbH können Sie schon mit 1 EUR Stammkapital gründen. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte und Unterlagen für die Gründung einer Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt)/Mini-GmbH auf einen Blick.
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icon_autor Autor: Cecilia Hardenberg

Entstehung einer GmbH

1. Erste Ideen

Fall: Paul und Hans sitzen am Stammtisch im „Grünen Baum“ zusammen. Sie sind genervt von ihren Chefs und fachsimpeln darüber, eine eigene Werkstatt zu gründen. Paul ist Kfz-Mechatroniker, Hans ist Ingenieur und gelernter Kaufmann. Dabei kommt die Idee auf, eine GmbH zu gründen.

Ergebnis: Paul und Hans haben sich zwar ernsthafte Gedanken darüber gemacht, eine GmbH zu gründen, doch diese Möglichkeit haben sie bisher nur erörtert. Auch haben sie noch keine Details festgelegt, etwa zu den Einlagen oder zur genauen Ausgestaltung der GmbH. Sie haben sich deshalb noch nicht rechtlich gebunden. Eine Vorgründungsgesellschaft ist somit noch nicht entstanden.

 

2. Es wird konkreter

Fall: Während ihrer nächsten Treffen legen sie mögliche Zuständigkeiten fest und machen sich Gedanken über die Finanzierung von Werkstatt, Maschinen und Werkzeugen. Die Idee nimmt Gestalt an, indem sie verschiedene Ausgestaltungen der GmbH durchsprechen und mögliche Kunden und Gewinne errechnen. Am Ende sind sie sich einig, die Sache weiter zu verfolgen.

Ergebnis: Es wird konkreter, die Gespräche haben ihren unverbindlichen Stammtischcharakter verloren. Paul und Hans sind in die erste Gründungsphase eingetreten.

 

3. Es kommt zum Vertrag

Fall: Die Gespräche werden verbindlich; dabei merken Paul und Hans, dass sie sehr oft einer Meinung sind, gut zusammenarbeiten können und immer Kompromisse finden. Deshalb schließen sie einen Gesellschaftsvertrag und kündigen bei ihren Arbeitgebern.

Ergebnis: Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags nimmt das Unternehmen Form an. Paul und Hans sind nun in die zweite Gründungsphase eingetreten. Sobald sie alle Unterlagen und Anmeldungen bei Ämtern und Kammern eingereicht haben und im Handelsregister eingetragen sind, wird ihre Vor-GmbH zur vollwertigen GmbH.

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