GmbH-Bilanz: Diese Besonderheiten sollten Sie kennen

In den nächsten Wochen beginnen bei vielen GmbHs bereits die Vorbereitungen auf die Bilanzerstellung 2013. In den folgenden Passagen stellen wir einige bilanzielle Besonderheiten für die GmbH vor. Bei diesen handelt es sich um Gestaltungstipps zu kaum bekannten steuerlichen Vorschriften, zu steuerlichen Stolperfallen und zu neuen Urteilen der Steuergerichte.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Jemand zeigt mit dem Kugelschreiber auf eine Bilanz
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 |  Zuletzt aktualisiert am:09.11.2022

Sammelposten: Ausnahmen beachten!

Bildet die GmbH in der Bilanz für den Kauf von beweglichen Anlagegegenständen mit Nettoanschaffungskosten von mehr als 410 EUR und maximal 1.000 EUR, gilt eine 5-jährige Abschreibungsdauer. Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn der Gegenstand innerhalb des 5jährigen Abschreibungszeitraums wegen eines Defekts verschrottet oder verkauft wird. Doch es gibt eine kaum bekannte Ausnahme: Wird nämlich ein Anlagegegenstand 2013 gekauft und scheidet bereits 2013 wieder aus – egal aus welchen Gründen – winkt ein sofortiger Betriebsausgabenabzug in Höhe des Buchwertverlustes. Dieser Gegenstand muss nicht im Sammelposten erfasst und auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben werden (BMF, Schreiben v. 30.9.2010, Az. IV C 6 – S 2180/09/10001, Tz. 10).

Beispiel: Die XY-GmbH hat im Jahr 2012 ein Elektrobike im Wert von 900 EUR erworben und im Sammelposten 2012 erfasst. Im Jahr 2013 hat ein Mitarbeiter einen Unfall mit dem Bike. Da es nicht mehr reparabel ist, wird es entsorgt.Im Jahr 2013 kauft sich die XY GmbH einen Elektroroller für 950 EUR. Dieser Kauf erweist sich jedoch als Fehlentscheidung. Deshalb verkauft die XY-GmbH den Roller im gleichen Jahr für 200 EUR wieder.

  • Kauf Elektrobike 2012 und Verschrottung 2013
    • Sammelposten: ja
    • Abschreibung in 2013: 180 EUR (900 EUR : 5 Jahre)

  • Kauf Elektroroller 2013 und Verkauf mit Verlust 2013
    • Sammelposten: nein
    • Abschreibung in 2013: 700 EUR (Buchverlust)

Wertberichtigungen mit Länderrisiken begründen

Zweifelt der Prüfer des Finanzamts Wertberichtigungen auf Forderungen für Unternehmer im Ausland in der Bilanz der GmbH an, kann mit einem Infopapier aus den Reihen der Finanzverwaltung gekontert werden. Nämlich mit den EWB-Länderrisiken, die das Bundeszentralamt (BZSt) auf Anfrage herausgibt. In einer Aufstellung gibt das BZSt hier bekannt, in welchen Ländern es wegen wirtschaftlicher oder politischer Faktoren zu Zahlungsschwierigkeiten kommen kann.

Wertberichtigungen auf Forderungen sollte die GmbH jedoch bestenfalls noch durch andere Argumente als durch die EWB-Länderrisiken untermauern können. Die EWB-Länderrisiken helfen nur dabei, dass Finanzamt von der Höhe der Wertberichtigung zu überzeugen.

Beispiel: Die Huber GmbH verkaufte 2013 Waren an ein Unternehmen in der Ukraine. Trotz mehrmaliger Mahnungen steht die Zahlung bislang aus. In der Bilanz 2013 nimmt die Huber GmbH eine Wertberichtung von 50 % vor, ohne Indizien zu haben, woran die Zahlungsverzögerung liegt. Diese hohe Wertberichtigung kann mit den EWB-Länderrisiken des BZSt begründet werden. Zumindest für 2012 wies das BZSt für die Ukraine nur eine Ratingquote von 50 % aus.

Vorsicht bei Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile

Ist eine GmbH an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, die seit Jahren rote Zahlen schreibt, empfehlen Steuerberater handelsrechtlich häufig die Vornahme einer Teilwertabschreibung auf die Anteile. Steuerlich wirkt sich diese Teilwertabschreibung nicht aus, weil in gleicher Höhe eine außerbilanzmäßige Korrektur nach § 8b KStG erfolgt (z.B. Teilwert-Afa 200.000 EUR = Gewinnminderung; Erhöhung des Einkommens um 200.000 EUR). Liegt keine dauernde Wertminderung vor und ist in naher Zukunft mit einer Teilwertaufholung zu rechnen, sollte die Teilwertabschreibung nur handelsrechtlich, nicht dagegen steuerlich vorgenommen werden. Denn bei der Teilwertaufholung müssen  5% des Aufholungsbetrags versteuert werden (Teilwertabschreibung 200.000 EUR = Gewinnerhöhung; Minderung des Einkommens um 200.000 EUR und gleichzeitige Erhöhung des Einkommens um 5%).

Keine Rückstellung für Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen

Erhält der Kunde einer GmbH bei Einkauf von Ware oder bei Beauftragung von Leistungen im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms Bonuspunkte, die beim nächsten Einkauf eingelöst werden können, stellt sich die Frage, ob für am Bilanzstichtag noch nicht eingelösten Bonuspunkte eine Rückstellung gebildet werden darf? Die Antwort lautet nein. Denn das Finanzgericht Niedersachsen sieht die Entstehung der Zahlungsverpflichtung (genauer Rabattverpflichtung) erst bei Einlösung der Bonuspunkte beim Kauf nach dem Bilanzstichtag (Urteil v. 3.6.2013, Az. 6 K 357/12). 

Beispiel: Die Maier GmbH bietet seinen Kunden ein Bonusprogramm an. Für jeden Euro gibt es zwei Bonuspunkte (Wert je Punkt 5 Cent), die beim nächsten Einkauf als Rabatt abgezogen werden können. Zum 31.12.2013 stehen noch 700.000 nicht eingelöste Bonuspunkte zu Buche (= künftige Rabatte 35.000 EUR). Nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts darf zum 31.12.2013 jedoch keine Rückstellung gebildet werden.

Werterhellende Erkenntnis bei Rückstellungen

Was bei der Bilanzierung von Forderungen gilt, ist auch bei Bilanzierung von Rückstellungen anwendbar. Die Rede ist von der Berücksichtigung werterhellender Erkenntnisse. Danach dürfen Erkenntnisse, die nach dem Bilanzstichtag bis zur Bilanzaufstellung bekannt werden, noch in der Bilanz berücksichtigt werden. Besonderheit bei Rückstellungen: Die Erkenntnis darf nur bis zu dem Zeitpunkt betroffen werden, bis zu dem die Bilanz nach Handelsrecht aufgestellt werden muss (FG Köln, Urteil v. 17.3.2011, Az. 13 K 52/11).

Beispiel: Die Müller GmbH muss als kleine GmbH ihren Jahresabschluss 2013 nach Handelsrecht bis zum 30.6.2014 aufstellen. Im Mai 2014 erfährt die Müller GmbH von einer gegen sie gerichtete Schadensersatzforderung. Da die Erkenntnis zu der ungewissen Verbindlichkeit aus der Schadensersatzforderung vor dem 30.6.2014 bekannt wird, darf im Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung für diesen Geschäftsvorfall verbucht werden.

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