Persönliche Bürgschaften vermeiden - mit KfW-Förderprogrammen

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise greifen viele Unternehmen auf Kredite zurück, um ihre Liquidität zu sichern. Diese werden jedoch nur gegen entsprechende Sicherheiten vergeben. Viele Unternehmer lassen sich daher auf eine persönliche Bürgschaft ein – mit teils tragischen Konsequenzen. Dabei gibt es eine Möglichkeit, persönliche Bürgschaften zu vermeiden: Die Förderprogramme der KfW-Bank.

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Mann sitzt am Schreibtisch und stützt seinen Kopf mit seiner Hand
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 |  Zuletzt aktualisiert am:16.03.2023

Die Absicherung von Krediten hängt von der Rechtsform ab

Unternehmen, deren Einnahmen coronabedingt wegbrechen, versuchen verstärkt durch Kredite ihre Liquidität zu sichern. Allerdings werden Kredite von den Bankinstituten in der Regel nur gegen entsprechende Sicherheiten vergeben. Gerade bei kleineren Unternehmen ist die Stellung einer Sicherheit häufig problematisch. Die Unternehmen selbst verfügen über keine nennenswerten Sicherheiten, auch das eigene Privatvermögen reicht der Bank oft nicht als Sicherheit aus.

Im Fall eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft entsteht die persönliche Haftung der an der Gesellschaft beteiligten Personen automatisch durch die Wahl der Rechtsform. Das bedeutet z. B. für eine GbR oder OHG: Das Bankinstitut kann ohne weitere Vereinbarung auf das Privatvermögen der Beteiligten zugreifen, sollte der Kredit nicht bedient werden können. Es bedarf dazu keiner Bürgschaft.

Anders ist es beispielsweise bei den nur beschränkt haftenden Kommanditistinnen / Kommanditisten einer KG oder den Beteiligten einer GmbH. Hier bedarf es grundsätzlich einer besonderen Vereinbarung, etwa einer persönlichen Bürgschaft, damit bei Unternehmensschulden auf das Privatvermögen der am Unternehmen beteiligten Personen zurückgegriffen werden kann.

Aus Sicht der Bankinstitute ist das Sicherungsbedürfnis nachvollziehbar. Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Kreditlinie, etwa in Form eines vereinbarten Überziehungskredites, zugesagt wird. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, weshalb oft nicht auf die coronabedingten Hilfsprogramme von der KfW aufmerksam gemacht wird.

Reichen die eigenen Sicherheiten nicht aus, wird lieber auf andere, etwa den Betroffenen nahestehende Personen (z. B. Mutter, Vater, Lebenspartner, Ehegattin, manchmal sogar auch auf Kinder) zurückgegriffen. Diese sollen dann die Bürgschaft für den Unternehmenskredit übernehmen. Das mag vor dem Hintergrund der Liquiditätssicherung verführerisch sein, zieht aber Personen mit in die Haftung hinein, die ihrerseits nichts mit dem Unternehmen zu tun haben.

Persönliche Risiko-Bankbürgschaft bei Insolvenz des Unternehmens

Es sollte sehr genau abgewogen werden, eine persönliche Bürgschaft zu übernehmen. Die Folgen können tragisch sein, wenn das Unternehmen insolvent wird und das Darlehen nicht mehr bedienen kann. Dann führt die persönliche Übernahme einer Bürgschaft dazu, dass sämtliches Privatvermögen bis zur besicherten Summe weggepfändet wird, wenn das Darlehen von dem Unternehmen nicht zurückgezahlt wird bzw. nicht zurückgezahlt werden kann. Das gilt auch für ein selbst bewohntes Eigenheim.

Eine persönliche Bürgschaft ist schnell und leicht übernommen. Denn sie bedarf grundsätzlich lediglich der Schriftform. Zwar müssen in dem schriftlichen Dokument Details zur abgesicherten Forderung genannt werden, insbesondere zur Höhe und wer die Darlehensrückzahlung schuldet. Trotzdem werden in der Praxis persönliche Bürgschaften übernommen, ohne dass sich die die Bürgschaft übernehmenden Personen wirklich klar machen, was ihre Unterschrift tatsächlich bedeutet. Vor allem die Folgen im Fall der Insolvenz werden oft nicht bedacht.

Beispiel: Persönliche Bürgschaft aufgrund einer Liquiditätsengpasses während der Corona-Pandemie

An dem als GmbH geführten Restaurant R sind Frau Meier, Herr Schulz und Frau Keil zu je 1/3 beteiligt. Sie haben die GmbH Ende 2015 gegründet. Bis zur Coronakrise liefen die Geschäfte erwartungsgemäß gut.

Allerdings machte die Coronakrise und die damit verbundene Zwangsschließung den Dreien sehr zu schaffen. Umso mehr, da sie bei Gründung der GmbH fast nahezu alle ihre privaten Reserven aufgebraucht hatten und Gewinne in der Vergangenheit lieber in die GmbH gesteckt wurden, als diese auszuschütten.

Nach den ersten Lockerungen haben die Drei zwar mit gutem Erfolg ihr Angebot umgestellt, können aber immer noch nicht an die Umsätze von der Zeit vor Corona anknüpfen. Aber immerhin, ihre Liquiditätsreserven reichen, selbst wenn keinerlei Umsätze erzielt werden, noch ein paar Monate.

Zur Vermeidung eines Liquiditätsengpasses ist bei der Hausbank eine Kreditlinie von 500.000 EUR beantragt. Die Bank ist grundsätzlich bereit, diesen Kredit zu gewähren, verlangt aber, nachdem sie die privaten Vermögensverhältnisse der Drei geprüft hat, weitere Sicherheiten. Dazu schlägt die Bank eine Bürgschaft durch die Eltern von Frau Keil, die über ein schuldenfreies Eigenheim verfügen, vor.

Wer eine Bürgschaft für ein Darlehen unterschreibt, haftet grundsätzlich für den gesamten Betrag. Könnte das Darlehen von der GmbH wegen Insolvenz nicht zurückgezahlt werden, würde die Bank die Eltern von Frau Keil in Anspruch nehmen. Sie würden dadurch ihr Eigenheim verlieren, müssten ggf. ausziehen und etwaiges weiteres vorhandenes Vermögen bis zur Pfändungsfreigrenze herausgeben. Im schlimmsten Fall verbleibt ihnen lediglich das Existenzminimum. Zwar hätten die Eltern ggf. einen Ausgleichsanspruch gegen die an der GmbH Beteiligten. Wenn bei diesen aber kein Vermögen vorhanden ist, ist ein solcher Ausgleichsanspruch wertlos.

Achtung

Prüfen Sie, welche Folgen eine persönliche Bürgschaft haben kann

Vor Übernahme einer persönlichen Bürgschaft sollten die Folgen einer Insolvenz beim Unternehmen sehr genau geprüft werden und möglichst konkret durchgespielt werden. Welche Folgen treten ein, wenn das Kreditinstitut Sie oder ihren nahen Verwandten wegen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens aus Bürgschaft in Anspruch nimmt?

Es ist einfach, eine Unterschrift unter ein Papier zu setzen, um das Unternehmen zu retten. Die Folgen einer solchen Unterschrift sind nicht unmittelbar zu spüren. Zeigt sich dann – manchmal erst Jahre später –, dass das Unternehmen den Kredit nicht zurückzahlen kann, kann die Bürgschaft jedoch nicht einfach gekündigt werden. Lassen Sie Gedanken, wie „es wird schon nicht dazu kommen …“ nicht zu.

Wenn die Betreffenden die konkreten Folgen akzeptieren können, ist gegen eine persönliche Bürgschaft nichts einzuwenden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn genügend Vermögen vorhanden ist, um den Lebensstandard trotz Inanspruchnahme aus der persönlichen Bürgschaft beibehalten zu können. Ist das aber nicht der Fall, sollte die Bürgschaft, auch auf das Risiko hin, das Darlehen nicht oder nicht in der gewünschten Höhe zu erhalten, keinesfalls (oder nur zu einer geringeren Haftsumme) übernommen werden.

Liquiditätssicherung trotz mangelnder Sicherheit

Es lohnt sich, zu kämpfen, um Liquiditätsengpässen zu begegnen und die eigene Liquidität zu sichern. Der Staat übernimmt aktuell in einem nie gekannten Umfang Haftungsrisiken aus Darlehen, um das Überleben der von der Coronakrise besonders betroffenen Unternehmen zu sichern.

Wer diese Programme nutzt, muss der Bank gegenüber trotzdem Sicherheiten bieten, etwa in Form persönlicher Bürgschaften. Der Staat übernimmt jedoch die teilweise und in manchen Fällen die volle Rückzahlung der Darlehen, wenn es zu einem Ausfall der Sicherheiten kommen sollte. D. h., nicht die Hausbank trägt das Risiko der Insolvenz des Unternehmens, sondern die KfW-Bank in Höhe der von ihr übernommenen Haftung.

Mit einer solchen Haftungsübernahme im Rücken lässt es sich leichter über ein Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bzw. zur Sicherung der Liquidität verhandeln. Sie brauchen keine nicht am Unternehmen beteiligten Personen hinzuziehen. Es ist auch nicht notwendig, dass Ihr privates Vermögen ausreicht, um die Darlehensrückzahlung zu garantieren. Im obigen Beispiel käme beispielsweise der KfW-Schnellkredit infrage, wenn die GmbH über mindestens zehn Beschäftigte verfügt. Andernfalls wäre evtl. der KfW-Kredit für junge Unternehmen eine Möglichkeit der Liquiditätssicherung, ohne dass die Eltern von Frau Keil die Haftung übernehmen.

Achtung

Informieren Sie sich über Förderungsvoraussetzungen

Die Bankinstitute scheuen sich häufig, auf die KfW-Fördermöglichkeiten zurückzugreifen. Um hier auf Augenhöhe mit der Bank verhandeln zu können, sollten Sie sich vorab sehr genau mit den Voraussetzungen der Förderungen auseinandersetzen. Die Vergabe des Darlehens erfolgt nämlich nicht über die KfW-Bank, sondern stets über die privaten Bankinstitute.

Darlehen dem eigenen Liquiditätsbedarf anpassen

Die KfW-Programme unterscheiden sich danach, ob es sich bei dem jeweiligen Unternehmen

  • um ein junges oder schon länger am Markt tätiges Unternehmen handelt,
  • wie viel Mitarbeitende im Unternehmen beschäftigt werden
  • und wie hoch die Gewinne / Einnahmen in den vergangenen Jahren waren.

Bei vielen Programmen ist die vorzeitige Rückzahlung des Kredits kostenfrei möglich. Es kann also sinnvoll sein, vorsichtshalber ein Darlehen zur Sicherung der Liquidität aufzunehmen und für einen gewissen Zeitraum die Darlehenszinsen zu zahlen. Dieses Darlehen sollte dann möglichst schnell zurückgezahlt werden, wenn sich zeigt, dass die Krise auch ohne zusätzliche Liquiditätsspritze bewältigt werden kann.

In manchen Fällen kann auch der Abruf des Darlehens gestreckt werden. Auch kann auf die Inanspruchnahme eines Darlehens innerhalb bestimmter Fristen kostenfrei verzichtet werden. Oder die zugesagten Darlehen „verfallen“, wenn sie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, die bis zu einem Jahr nach Bewilligung dauern kann, abgerufen werden. Das gilt etwa beim KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind.

Achtung

Förderung nur im Zusammenhang mit Corona

Bei Auflegung der Förderprogramme ist versucht worden, sicherzustellen, dass von den Förderprogrammen nur Unternehmen erfasst werden, die vor Corona wirtschaftlich gesund gewesen sind. Deshalb werden die Gewinne / Einnahmen aus den Vorjahren sehr genau betrachtet.

Zusammenfassung: Förderprogramme der KfW-Bank nutzen

Coronabedingte Liquiditätsengpässe lassen sich durch Darlehen überbrücken. In der Regel verlangen die Bankinstitute dafür ausreichende Sicherheiten, die auch durch Bürgschaft unternehmensfremder Personen gestellt werden können. Allerdings tragen diese das Risiko der Inanspruchnahme für den Fall der Insolvenz.

Um die Liquidität ohne Inanspruchnahme unternehmensfremder Personen zu sichern, sollten die umfangreichen Förderprogramme der KfW-Bank genutzt werden. Durch die teilweise oder vollständige Absicherung der Darlehen fällt die Vergabe von Banken gegenüber Unternehmen leichter, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen. Informationen zu den Einzelheiten der von der KfW-Bank aufgelegten Förderprogramme erhalten Sie auf der Website der KfW-Bank oder telefonisch unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 539 9000.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Trotz der Haftungsübernahme durch die KfW-Bank bleibt das kreditnehmende Unternehmen selbst zur Rückzahlung des Darlehens, unabhängig von dessen Rechtsform, selbstverständlich verpflichtet. Wurde zur Absicherung des Darlehens eine persönliche Bürgschaft übernommen, wird das Kreditinsitut auch darauf zurückgreifen, selbst wenn die KfW-Bank die Haftung für das Darlehen übernommen hat.

Achtung

Hilfestellungen für Unternehmer und Selbstständige

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