Midijob: Alles Wichtige zur Einkommensobergrenze im Übergangsbereich

Im Oktober 2022 wurde die Verdienst-Obergrenze beim Midijob auf 1.600 Euro erhöht, im Januar 2023 noch einmal auf 2.000 Euro. Außerdem erwerben Midijobber seitdem die vollen Rentenansprüche. Der Midijob ist so zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich geworden. Von dieser Regelung profitieren sowohl Ihre Angestellten als auch Sie als Arbeitgeber. Was Sie darüber wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Zuletzt aktualisiert am:03.01.2024

Definition

Definition: Midijob einfach erklärt

Arbeitnehmer, die mit ihrem Gehalt über der Minijob-Gehaltsgrenze von 538 Euro liegen, aber durchschnittlich maximal 2.000 Euro pro Monat verdienen, befinden sich in einem sogenannten Midijob. Diese Grenze wird auch als Übergangsbereich bezeichnet. Bei einem Einkommen von bis zu 538 Euro monatlich spricht man hingegen von einem klassischen Minijob.

Seit dem 01. Januar 2023 gilt für ein Midijob-Beschäftigungsverhältnis eine Obergrenze von 2.000 Euro. Dadurch werden deutlich mehr Geringverdiener entlastet, denn Arbeitnehmer müssen erst mit einem Monatseinkommen ab 2.000,01 Euro die vollen Sozialabgaben zahlen. Bei einem Midijob werden hingegen nur zwischen 11 und 21 % fällig. Darüber hinaus hat sich auch die Begrifflichkeit geändert. Aus der „Gleitzone“ ist der „Übergangsbereich“ geworden.

Achtung

Mindestlohn steigt 2024

Der Mindestlohn steigt ab 2024 auf 12,41 Euro steigen. Daraus folgt, dass sich die Verdienstgrenze beim Minijob auf 538 Euro erhöht. Von einem Midijob ist ab 2024 auszugehen, wenn die Arbeitnehmer zwischen 538,01 und 2.000 Euro verdienen.

Leser-Umfrage zur neuen Verdienstgrenze im Mini- und Midijob

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MinijobMidijob
Verdienstgrenze 2024 (durchschnittlich pro Monat) Max. 538 Euro Zw. 538,01 und 2.000 Euro
Sozialversicherung Keine; Ausnahme: Arbeitnehmer können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen bzw. sich von den 3,6 % befreien lassen. Arbeitgeber zahlen 28 % (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung) Zwischen 11 und 21 % des monatlichen Gehalts (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Arbeitgeberbeitrag: ~ 20 %
Lohnsteuer Pauschalsteuersatz 2 % Hängt von der Steuerklasse des Arbeitnehmers ab: Steuerklasse I bis IV: Ab Verdienst von mehr als 1.280 Euro. Steuerklasse V und VI: Ab 538,01 Euro

Info

Anhebung der Obergrenze beim Midijob zum 1. Januar 2023

Am 1. Januar 2023 gab es im Rahmen des dritten Entlastungspakets eine Erhöhung der Verdienstobergrenze beim Midijob auf 2.000 Euro pro Monat.

Was sich geändert hat und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen, lesen Sie in unserem weiterführenden Artikel zu den neuen Verdienstgrenzen im Minjob und Midijob.

Unterschiede zwischen einem Minijob und einem Midijob

Der Unterschied zum Minijob liegt darin, dass Arbeitnehmer bei einem Midijob im Übergangsbereich sozialversicherungspflichtig sind. Ihr Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung ist allerdings abhängig vom Bruttoarbeitsentgelt. Die Arbeitnehmerbeiträge werden für Midijobber nach einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet. Je weniger der Arbeitnehmer verdient, desto größer ist die Entlastung beim Sozialversicherungsbeitrag. Im Gegensatz dazu ist der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung bei einem Midijob konstant. Er liegt bei der Hälfte des Gesamtbeitragssatzes.

Achtung

Bestandsschutzregelung am 31.12.2023 ausgelaufen

Für Arbeitnehmer, die bereits am 30.09.2022 ein durchschnittliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 520 Euro erzielten, galt eine Bestandsschutzregelung. Demnach waren sie nach den früheren Regelungen für Midijobs sozialversicherungspflichtig. Die Bestandsschutzregelung ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Danach fallen Midijobber, für die bisher Bestandsschutz galt, in einen Minijob.

Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro ab Januar 2024 und der damit höheren Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro, gilt für Midijobber: Unterschreitet ihr Verdienst ab dem 1. Januar 2024 den Betrag von 538,01 Euro, fallen sie von einem Midi- in einen Minijob.

Wie melden Arbeitgeber einen Midijob an?

Anders als beim Minijob wird der Midijob nicht über die Minijob-Zentrale organisiert. Arbeitgeber müssen den Midijob wie einen Vollzeitjob bei allen Sozialversicherungen anmelden und abrechnen. Das macht die Anmeldung eines Midijobs etwas zeitaufwändiger als die von Minijobs.

Die Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Überblick

Zunächst mag es vorteilhaft klingen, dass bei einem Minijob das Brutto-Entgelt gleich Netto-Entgelt ist. Dennoch liegt der enorme Vorteil eines Midijobs eben genau darin, dass Arbeitnehmernehmer sozialversicherungspflichtig und im Falle eines Verdienstausfalls gesetzlich abgesichert sind. Das bedeutet: Wird ein Arbeitnehmer arbeitslos, war aber vorher mindestens ein Jahr in einem Midijob beschäftigt, erhält er Arbeitslosengeld (ALG) 1 zur Überbrückung.

Aus Arbeitnehmersicht ist außerdem vorteilhaft, dass sie zwar Abgaben zahlen, die Beiträge aber im Vergleich zu einem Vollzeit- oder Teilzeitjob bei einem Midijob deutlich niedriger sind. Wenn Arbeitnehmer jedoch bereits einer Hauptbeschäftigung nachgehen und nebenbei einen Midijob haben, profitieren sie nicht von den geringeren Sozialbeiträgen.

Midijob: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer:

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<b>Vorteile</b>
VorteileNachteile
Sozialversicherungsrechtliche Absicherung Brutto nicht gleich Netto
Geringere Sozialabgaben Keine Vergünstigung, wenn Midijob als Nebenjob ausgeübt wird

Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von einem Angestellten im Übergangsbereich. Bei einem Minijob müssen Sie alle Beiträge komplett übernehmen, bei einem Midijob hingegen nur anteilig. Gleichzeitig bedeutet ein solches Arbeitsverhältnis für Sie aber auch deutlich mehr Aufwand, weil Sie darauf achten müssen, dass der Arbeitnehmer die Obergrenze nicht überschreitet.

Übergangsbereich: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

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<b>Vorteil</b>
VorteilNachteile
Beteiligung an den Sozialversicherungsabgaben nur anteilig Höherer bürokratischer Aufwand

Diese arbeitsrechtlichen Regelungen gelten im Midijob

Im Grunde gilt als Vorlage auch hier der Arbeitsvertrag. Dieser beinhaltet sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch die betriebsinternen Sonderfälle. Wie bei jeder beruflichen Tätigkeit haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Rechte und Pflichten, die sie einhalten müssen.

Was hat sich seit Ende 2022 geändert?

Im Rahmen des Entlastungspaket kam es zu einer Neuregelung im Jahr 2022 und im Januar 2023. Folgendes hat sich geändert:

  • Verdienst: Bei einem Midijob vor 2019 durften Arbeitnehmer maximal 850 Euro verdienen und mussten hohe Beiträge in die Sozialversicherung zahlen, je näher sie der Obergrenze kamen. Dies hat sich geändert. Zum einen wurde der Übergangsbereich des Midijobs erweitert. Nachdem die Verdienstobergrenze im Oktober 2022 auf 1.600 Euro monatlich erhöht wurde, dürfen Midijobber seit Januar 2023 2.000 Euro im Monat verdienen, um im Übergangsbereich zu bleiben.
  • Versicherungsbeiträge: Auch weiterhin gelten die Entlastungsregelungen der Bundesregierung. Je mehr ein Midijobber verdient, umso höher werden die Abgaben. Sie als Arbeitgeber bezahlen nach Midijobregelung den halben Beitragssatz.
  • Rentenanspruch: Bisher war es so, dass für die Berechnung ein fiktiver, beitragspflichtiger Faktor einbezogen wurde. Dies hat sich ebenfalls geändert. Nun haben Arbeitnehmer im Midijob denselben Rentenanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter.
  • Arbeitsrecht: Midijobber haben dieselben Vorteile wie jeder normale Arbeitnehmer in Vollzeit auch. Das betrifft unter anderem Urlaubstage, Lohnfortzahlung und Arbeitslosengeld.

Wie viele Stunden dürfen Midijobber arbeiten?

Dies ist abhängig vom gezahlten Stundenlohn. Gehen wir vom Mindestlohn aus, der seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro / Stunde liegt, darf die Arbeitszeit  maximal 161,1 Stunden pro Monat betragen. Je höher der Lohn ausfällt, umso weniger Stunden darf der Arbeitnehmer im Rahmen seines Midijobs ausüben.

Was gilt, wenn ein Angestellter neben dem Midijob weitere Jobs hat?

Handelt es sich beim Midijob Ihres Mitarbeiters um einen sogenannten Zweitjob, den er neben seiner Vollzeitstelle ausübt, profitiert er nicht von den Vergünstigungen bei den Sozialabgaben. Tatsächlich ist es sogar so, dass er in diesem Fall automatisch für den Midijob in Steuerklasse 6 fällt. Aus diesem Grund kann es finanziell sinnvoller sein, sich für einen Minijob zu entscheiden.

Wieviel Urlaub steht Midijobbern zu?

Auch bei einem Midijob haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser entspricht dem gesetzlichen Urlaubsmindestanspruch und ist abhängig von den Arbeitstagen:

  • 6-Tage-Woche = 24 Urlaubstage
  • 5-Tage-Woche = 20 Urlaubstage
  • 4-Tage-Woche = 16 Urlaubstage

Aus diesem Grund lohnt es sich für Arbeitnehmer, die Stunden auf mehrere Tage zu verteilen, um einen höheren Urlaubsanspruch im Midijob zu erhalten.

Übergangsbereich: Wer zahlt was?

Bei einem Midijob fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich hohe Beiträge bei der Sozialversicherung und bei den Steuern an. Da dieser Umstand für Verwirrung sorgen kann, haben wir die einzelnen Fakten für Sie zusammengestellt.

Welche Abgaben und Steuern müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten?

Midijobber zahlen einen geringeren Steuer- und Abgabesatz:

  • Midijob und Lohnsteuer: Im Übergangsbereich müssen Arbeitnehmer, die einen Midijob ausüben, Lohnsteuer zahlen, wenn sie sich in Steuerklasse 5 oder 6 befinden. Die Steuerklassen 1 bis 4 sind bis zu einem Monatsgehalt von ca. 1.280 Euro in der Regel lohnsteuerfrei. Liegt das Monatsgehalt darüber, wird meist nur ein geringer Betrag an Lohnsteuer fällig. Voraussetzung: Es liegen keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vor.
  • Midijob und Sozialversicherung: Arbeitnehmer im Midijob sind vollständig abgesichert. Egal ob Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung – trotz geringerer Beiträge erhalten diese den vollen Versicherungsschutz.

Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von Angestellten, die einen Midijob ausüben. Denn als Unternehmer zahlen Sie ebenfalls nur anteilige Beiträge für den Versicherungsschutz.

Midijob-Rechner

Die Abgaben können Sie auch mit unserem Midijob-Rechner mit wenigen Eingaben und Klicks selbst berechnen. Probieren Sie es selbst aus!

So berechnen sich die Arbeitgeberbeiträge

Für die Ermittlung der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es bei Mitarbeitern im Übergangsbereich keine Besonderheiten. Sie berechnen die Beiträge von Midijobbern, wie bei allen anderen Mitarbeitern auch, aus dem vollen Arbeitsentgelt.

So berechnen sich die Arbeitnehmerbeiträge

Die Arbeitnehmeranteile resultieren beim Midijob aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Diese berechnen Sie anhand einer Formel, die jedes Jahr zum 1. Januar aktualisiert wird. Die so ermittelte Einnahme bildet die Berechnungsgrundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Midijobbers.

Tipp

Formel zur Ermittlung der reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen

Die Formel zur Ermittlung der reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen für 2024 lautet:

  • F x 538 + ([2000/(2000 - 538)] – [538/(2000-538)] x F ) x (Arbeitsentgelt - 538)
  • Oder vereinfacht: 1,3679890560 x Arbeitsentgelt - 735,9781121751

F ist hierbei ein Faktor, der jedes Jahr neu festgelegt wird. 2024 hat er den Wert 0,6846. 

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Kindern verdient 600 Euro monatlich in seinem Midijob. Bei Anwendung der Formel gilt für die Arbeitnehmerbeiträge im Jahr 2023 eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme von 515,18 Euro.

Keine Rentennachteile mehr beim Midijob

Vor der Änderung im Rahmen des Entlastungspakets erwarb ein Beschäftigter in der Gleitzone aufgrund der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme nur reduzierte Rentenanwartschaften. Dies konnte der Midijobber nur vermeiden, indem er in der Rentenversicherung auf die Anwendung der Gleitzonenregelung verzichtete. In diesem Fall wurden seine Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber aus dem vollen Arbeitsentgelt errechnet.

Das wurde angepasst: Die Entgeltpunkte (Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) für Beitragszeiten aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich werden seit dem 1. Juli 2019 generell aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt ermittelt. Die verminderte Beitragsbemessungsgrundlage im Midijob spielt dann für die Entgeltpunkte in der Rentenversicherung keine Rolle mehr.

Achtung

Welche Beiträge fallen bei Studenten oder Rentnern an, die einen Midijob ausüben?

Studenten führen lediglich Steuern und Beiträge zur Rentenversicherung ab. Alles andere ist versicherungsfrei. Bei Rentnern entfallen selbstverständlich die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich Steuern und Krankenkassenbeiträge müssen diese abführen.

Entgeltmeldungen für Midijobber

In sämtlichen Entgeltmeldungen, in denen die beitragspflichtige Einnahme nach den Regelungen der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich berechnet wird, muss seit Juli 2019 zusätzlich das tatsächliche Arbeitsentgelt angegeben werden. Indem Sie den Midijob anmelden, erhält jeder Arbeitnehmer im Übergangsbereich automatisch höhere Entgeltpunkte für seine Rente.

Schwankendes Entgelt

Bei Mitarbeitern, deren Entgelt stark schwankt, liegt das Entgelt unter Umständen in einigen Monaten unterhalb oder oberhalb des Übergangsbereichs, obwohl die Beschäftigten insgesamt gesehen im Übergangsbereich bleiben.

Beispiel für schwankendes Entgelt bei einem Midijob

Ein Arbeitnehmer verdient 2024 in einigen Monaten 400 Euro, in anderen 1.400 Euro und in einigen 800 Euro. Damit liegt er mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt grundsätzlich im Übergangsbereich. In den Monaten, in denen der Mitarbeiter mit seinem Entgelt unterhalb oder oberhalb der Midijob-Zone liegt, kann die Beitragsbemessungsgrundlage für die Arbeitnehmerbeiträge aber nicht nach der Formel für den Übergangsbereich berechnet werden.

Tipp

Bei schwankendem Entgelt gilt Folgendes

1. Fall: Das Entgelt liegt unter 538,01 Euro (Minijob-Grenze)

Sie als Arbeitgeber berechnen die beitragspflichtige Einnahme (für die Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge), indem Sie das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F multiplizieren (Wert für 2024: 0,6846).

2. Fall: Das Entgelt übersteigt 2.000 Euro

In Monaten, in denen das Entgelt die obere Grenze von 2.000 Euro überschreitet, müssen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet werden. Die Regelungen für den Midijob kommen hier nicht zur Anwendung.

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