In 3 Schritten die perfekte Stellenanzeige schreiben

Nur mit einem Firmenlogo und einer Internetadresse einen hochqualifizierten Mitarbeiter finden? Viele Unternehmer unterschätzen die Chance, mit ihrer Stellenanzeige genau die richtigen Bewerber auf sich aufmerksam zu machen. Oft gleichen sich Stellenausschreibungen wie ein Ei dem anderen. Die Folge: Jeder fühlt sich angesprochen, Sie erhalten zwar vielleicht viele Bewerbungen, aber der Richtige ist nicht dabei. Wie Sie es besser machen und die Stellenanzeige richtig schreiben, lesen Sie hier.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags sind einige Regeln zu beachten
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 |  Zuletzt aktualisiert am:17.10.2023

Schritt 1: Das Anforderungsprofil erstellen

Nur wenn Sie genau wissen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Ihr Wunschkandidat haben muss, können Sie eine gute Stellenanzeige schreiben. Der erste Schritt der erfolgreichen Personalsuche ist deshalb die Erarbeitung eines Anforderungsprofils. Daraus wird später die Stellenbeschreibung entwickelt, die Aufmerksamkeit erzeugt und zu der Qualifikation der potenziellen Kandidaten passt. Grundlagen können eine aktuelle Arbeitsplatz- oder Stellenausschreibung sein. Sind diese nicht vorhanden, untersuchen Sie, welche konkreten Anforderungen der zu besetzende Arbeitsplatz stellt. Mit dem Anforderungsprofil legen Sie detailliert fest, welche Voraussetzungen der Mitarbeiter mitbringen soll, den Sie sofort einstellen würden.

Das Profil sollte folgende Informationen enthalten:

  • Formale Anforderungen an den neuen Mitarbeiter: Schul- und Ausbildung, Sprachkenntnisse
  • Fachkompetenz: Berufserfahrung, Weiterbildung, spezielle Kenntnisse
  • Verhaltenskompetenz: z. B. organisatorische Fähigkeiten, Kundenorientierung, eigenverantwortliches Handeln
  • Führungskompetenz: z. B. Führungserfahrung, Erfahrung im Projektmanagement, bisherige Budgetverantwortung
  • Stellenparameter: Arbeitsort, gewünschter Arbeitsbeginn, Gehaltsrahmen, freiwillige Sozialleistungen

Info

Beispiel "Sachbearbeiter für die Auftragsabwicklung"

Nach Ihrem Anforderungsprofil benötigt der Stelleninhaber eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, technisches Verständnis, Organisationstalent und gute PC-Kenntnisse (MS-Office). Idealerweise verfügt er über Englischkenntnisse und bringt eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit.

Schritt 2: Die Stellenanzeige schreiben – 8 Tipps

Wenn Sie eine Vorstellung davon haben, welche Bewerber infrage kommen, können Sie sich an die Formulierung der Stellenausschreibung machen. Mit diesen 8 Tipps erstellen Sie die perfekte Stellenanzeige:

1. Vorbereitung Ihrer Stellenanzeige

Bieten Sie die nötigen Informationen und machen Sie neugierig auf Ihr Unternehmen und die vakante Position. Verfassen Sie Ihre Stellenausschreibung so ausführlich wie nötig und so kurz wie möglich. Wechseln Sie einmal die Blickrichtung. Schauen Sie sich Stellenausschreibungen in Zeitungen und Jobbörsen an:

  • Welche gefallen Ihnen besonders gut, wo empfinden Sie Unbehagen?
  • Wie sind Ihre Favoriten formuliert?
  • Was spricht Sie daran besonders an?
  • Welche Informationen hätten Sie als Bewerber gerne noch gehabt?
  • Wie sind die Ausschreibungen aufgebaut und gestaltet?

2. Stellen Sie in der Stellenanzeige Ihr Unternehmen vor

Der Bewerber möchte den Arbeitgeber kennenlernen. Darum sollte eine Unternehmensbeschreibung nicht fehlen. Ihn interessiert die Größe des Unternehmens und er möchte erfahren, in welcher Branche und mit welchen Schwerpunkten es tätig ist. Diese Informationen liefern Angaben wie Anzahl der Mitarbeiter, Marktanteil, Umsatz, Produktpalette, Standort, ggf. Hauptsitz und Markt (z. B. Hamburg, Süddeutschland, international), in dem das Unternehmen tätig ist. Betonen Sie, was das Unternehmen so besonders macht, aber bleiben Sie unbedingt bei der Wahrheit.

Achtung: Übertreiben Sie nicht. Als „expandierend“ sollten Sie das Unternehmen nur beschreiben, wenn tatsächlich bedeutende Wachstumspläne bestehen. Ansonsten wecken Sie beim Bewerber gleich zu Beginn des Bewerbungsprozesses falsche Vorstellungen.

3. Beschreiben Sie in der Anzeige die zu besetzende Stelle konkret

Informieren Sie den Leser möglichst genau und verständlich darüber, welche Aufgaben der Stelleninhaber wahrnehmen soll. In den Inhalt der Stellenbeschreibung gehört:

  • Welche Position ist vakant (Jobtitel)?
  • An welchem Ort?
  • Welchen Eintrittstermin haben Sie für den neuen Mitarbeiter vorgesehen?
  • Welche konkreten Aufgaben soll der neue Mitarbeiter wahrnehmen?
  • Welche Anforderungen werden an den Bewerber gestellt?
  • Wünschen Sie Bewerbungsunterlagen per Post und/oder E-Mail? Welche Unterlagen möchten Sie haben? An welche Adresse sollen die Unterlagen gehen?
  • Gibt es einen Ansprechpartner für telefonische Nachfragen?

Das Thema der richtigen Stellenanzeige wird auch im eBook Mitarbeiter einstellen behandelt. Im eBook finden Sie auch viele weitere hilfreiche Informationen - von der Kostenkalkulation bis zur Einarbeitung.

Achtung: Eignet sich der freie Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz, ist er auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben. Eigene Mitarbeiter, die den Wunsch geäußert haben, ihre Arbeitszeit oder die Lage ihrer Arbeitszeit zu ändern, z. B. Teilzeit statt Vollzeit oder vormittags statt nachmittags, sind über passende freie Arbeitsplätze zu informieren. Theoretisch müssen Sie vor jeder Ausschreibung prüfen, ob Sie den freien Vollzeitarbeitsplatz nicht auch mit zwei Teilzeitmitarbeitern besetzen könnten. Theoretisch deshalb, weil zum einen das Gesetz keine Sanktion vorsieht und Sie zum anderen als Unternehmer einen Spielraum bei der Beurteilung haben.

4. Formulieren Sie Ihre Erwartungen

Ihre Erwartungen ergeben sich aus dem erarbeiteten Anforderungsprofil:

  • Welche Ausbildung setzt die Stelle voraus?
  • Welche Spezialkenntnisse werden gebraucht?
  • Ist Berufserfahrung nötig? Wenn ja, in welchem Bereich oder welcher Branche?
  • Welche Kenntnisse sollten Bewerber sonst noch mitbringen?

Unterscheiden Sie zwischen Anforderungen, die ein unbedingtes Muss sind und Kenntnissen, deren Vorhandensein wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich ist.

5. Teilen Sie in der Stellenanzeige mit, was das Unternehmen zu bieten hat

Hier können Sie z. B. betonen, dass Sie eine gute Einarbeitung anbieten. Auch eventuelle Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten sollten hier nicht fehlen. In der Stellenanzeige schreiben Sie natürlich auch, welche Lohnzusatzleistungen es gibt. Das können zum Beispiel Sonderzuwendungen, betriebliche Altersvorsorge oder ein firmeneigener Kindergarten sein. Suchen Sie einen Vertriebsmitarbeiter, dürfte diesen interessieren, ob er ein Festgehalt erhält oder ein Grundgehalt mit Provision.

6. Schreiben Sie, welche Form der Bewerbung Sie erwarten

Sagen Sie, ob Sie die Bewerbungsunterlagen nur per Post und/oder auch per E-Mail annehmen. Die Bewerbung per E-Mail hat den Vorteil, dass Sie keine Unterlagen erhalten, die Sie später wieder zurücksenden müssen. Andererseits sollten Sie bedenken, dass Sie auf diesem Weg mit wesentlich mehr Resonanz rechnen müssen. Der geringe Aufwand verleitet manchen ungeeigneten Bewerber dazu, sich ohne nachzudenken schnell mal zu bewerben.

Tipp

E-Mail-Flut eindämmen

Um die eingehende Datenmenge im Bewerbungsverfahren zu begrenzen, können Sie festlegen, dass Sie zunächst nur Lebenslauf und Anschreiben gemailt haben möchten oder einen maximalen Umfang von z. B. 4 MB vorgeben.

Möchten Sie, dass der Bewerber seine Gehaltsvorstellung nennt? Dann gehört auch das in die Annonce. Wissen Sie, was der Bewerber verdienen möchte, ersparen Sie sich Vorstellungsgespräche mit auf dem Papier passenden Bewerbern, die nicht in Frage kommen, weil deren Wünsche sich nicht mit Ihrem Budget in Einklang bringen lassen.

Achtung

Kein Lichtbild fordern!

Auch wenn die Gerichte noch nicht zu entscheiden hatten: Hüten Sie sich davor, ausdrücklich ein Lichtbild zu verlangen. Ein abgelehnter Bewerber könnte auf die Idee kommen, wegen seiner Herkunft benachteiligt worden zu sein und Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Entschädigung verklagen.

7. Nennen Sie den Adressaten

Bewerbungen dürfen nur denjenigen zugänglich sein, die mit der Ausschreibung befasst sind. Legen Sie deshalb fest, an wen die Bewerbung adressiert werden soll, z. B. an Sie persönlich oder einen vertrauten Mitarbeiter.

Teilweise ist es auch üblich, einen Ansprechpartner für telefonische Rückfragen zu nennen. Das könnte sinnvoll sein, wenn Sie z. B. eine neue Sekretärin suchen. Sind Sie mit der bisherigen zufrieden, bietet es sich an, diese als Ansprechpartnerin für Fragen zum Aufgabengebiet zu nennen.

Vermeiden Sie Ausschreibungen unter Chiffre. Chiffre-Ausschreibungen erwecken den Eindruck, dass Sie einen Nachfolger für eine noch besetzte Stelle suchen und Ihre Mitarbeiter das nicht wissen sollen. Ein gutes Betriebsklima wird der Leser hier nicht vermuten. Hinzu kommt als großer Nachteil, dass Sie die Ausschreibung nicht auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausrichten können. Sie können das Unternehmen und die freie Stelle nur vage beschreiben, um nicht erkannt zu werden und verlieren damit alle Vorteile einer guten Stellenanzeige.

8. Layout und Größe

Der erste Eindruck entscheidet darüber, ob sich ein passender Kandidat näher mit der Stellenanzeige befasst. Das Layout muss sofort ansprechen und überzeugen. Das erreichen Sie mit ganz einfachen Mitteln:

  • Formulieren Sie so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig.
  • Gliedern Sie den Text leserfreundlich mit Absätzen in unterschiedlichen Abständen.
  • Binden Sie Ihr Logo ein. Bilder erwecken Aufmerksamkeit und bleiben stärker in Erinnerung als jeder Text.
  • Vermeiden Sie Begriffe, die in jeder Ausschreibung zu finden sind, wie teamfähig, belastbar, dynamisch oder proaktiv. Sie wirken - zu inflationär gebraucht - abgedroschen und nichtssagend.
  • Beschreiben Sie die vakante Stelle sachlich und ehrlich. Übertriebene Karrierechancen mögen zunächst Eindruck machen, führen aber schnell zu Enttäuschungen.

Wie Sie die Stellenausschreibung im Einzelnen schreiben sowie gestalten sollten und welche Anzeigengröße angebracht ist, hängt davon ab, in welchem Medium Sie veröffentlichen möchten und welche Position Sie ausschreiben. Am besten orientieren Sie sich am Layout und der Größe vergleichbarer Ausschreibungen.

Eine Orientierung bietet Ihnen unsere kostenlose Muster-Stellenanzeige unter diesem Artikel!

Schritt 3: Rechtliche Anforderungen an die Stellenanzeige beachten

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Stellenanzeigen nicht diskriminieren. Bewerber dürfen nicht benachteiligt werden wegen:

  • der ethnischen Herkunft
  • des Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Identität

Sie dürfen eine Stelle grundsätzlich nur für alle Geschlechter anbieten. Eine Ausschreibung nur für männliche oder nur für weibliche Bewerber ist ausnahmsweise erlaubt, wenn das Geschlecht für die Ausübung der Tätigkeit wesentlich und entscheidend, der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. So darf z. B. die Rolle für eine Schauspielerin ausschließlich für weibliche Bewerber ausgeschrieben werden.

Wegen des Gleichbehandlungsgesetzes wurde die Berufsbezeichnung bisher immer mit dem Zusatz „/-in“ oder „m/w“ versehen.

Achtung: Stellenanzeige um Geschlecht „divers“ ergänzen!

In einigen Stellenausschreibungen finden Sie den Zusatz „m/w/d“. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2018 die Möglichkeit zu schaffen, eine dritte Geschlechtsbezeichnung z. B. „inter“ oder „divers“ zu führen. In dem im August 2018 bekannt gewordenen Gesetzentwurf hat sich das Kabinett für die Bezeichnung „divers“ entschieden. Seit 2019 müssen Sie die Berufsbezeichnung in Ihrer Stellenausschreibung mit dem Zusatz „m/w/d“ versehen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die Ausschreibung darf keine Altersangabe enthalten. Sie dürfen weder ein bestimmtes Alter nennen noch eine Spanne wie z. B. „zwischen 30 und 40“. Die Begrenzung einer Ausschreibung auf „Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr“ ist eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie objektiv angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.

AGG: Anspruch auf Entschädigung bei diskriminierender Stellenausschreibung

Ist eine Stellenanzeige benachteiligend verfasst, kann ein abgewiesener Bewerber Entschädigung (Schmerzensgeld) verlangen. Ein Anspruch auf ein Anstellungsverhältnis besteht nicht.

Für den Anspruch auf Schmerzensgeld reicht bereits die „falsch“ formulierte Stellenbeschreibung aus. Sie ist Indiz dafür, dass der Bewerber wegen der Benachteiligung nicht eingestellt wurde. Der Arbeitgeber kann sich dagegen nur wehren, indem er beweist, dass ausschließlich andere Gründe als z. B. das Alter für die Ablehnung des Bewerbers entscheidend waren oder die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt war. Das ist in der Praxis kaum möglich. Sogar wenn der Bewerber bei einer Auswahl ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre, kann er Entschädigung verlangen. In dem Fall ist sein Anspruch nur auf höchstens 3 Monatsgehälter der ausgeschriebenen Stelle begrenzt (BAG, Urteil v. 11.8.2016, 8 AZR 406,14). Prüfen Sie Ihre Annonce daher mit dem kostenlosen AGG-Check für Ihre Stellenausschreibung!

Beispiel - "Junger" Mitarbeiter: Ein 33-jähriger Bewerber bewarb sich auf die so ausgeschriebene Stelle. Als er eine Absage erhielt, ohne zu einem Vorstellungsgespräch durch den Arbeitgeber eingeladen worden zu sein, verklagte er den Arbeitgeber auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Arbeitgeber wurde wegen seiner diskriminierenden Formulierung (wegen des Alters) dazu verurteilt, eine Entschädigung in Höhe eines Monatsentgelts des eingestellten Bewerbers zu zahlen.

Mit der Schadenersatzforderung kam der Bewerber nicht durch, weil er nicht beweisen konnte, dass er ohne Diskriminierung eingestellt worden wäre. Ob der Bewerber sich wenigstens ernsthaft beworben haben muss, um Ansprüche geltend zu machen, hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Dessen Beurteilung ist noch offen.

Achtung: Auch wenn Sie einen Dritten wie z. B. die Agentur für Arbeit oder einen Personalvermittler mit der Stellenausschreibung beauftragen, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Ausschreibung nicht diskriminierend ist.

Bonus-Info: Die Stellenausschreibung richtig platzieren

Die perfekte Stellenanzeige zu schreiben, ist nur die halbe Arbeit. Mindestens genauso wichtig ist es, sie auch am richtigen Ort zu platzieren, um damit geeignete Bewerber zu finden. Für das Schalten Ihrer Stellenanzeige gibt es verschiedene Wege mit bestimmten Vor- und Nachteilen:

  • die klassische Stellenanzeige in einer Zeitung oder Fachzeitschrift
  • regionale und überregionale Online-Jobbörsen
  • die Unternehmenshomepage
  • die Rekrutierung über persönliche Kontakte und Empfehlungen durch Bekannte oder Mitarbeiter
  • die interne Suche im Unternehmen
  • der Einsatz einer Personalvermittlung

Tipp

Online-Jobbörsen oder Social Networks nutzen

Zu den größten Online-Jobbörsen dürften derzeit z. B. Jobs.deMonsterjobwarestellenanzeigen und stepstone gehören. Ihre Suchmaschine zeigt Ihnen wahrscheinlich zahlreiche weitere.

Regionale Online-Jobbörsen finden Sie z. B. unter meinestadt oder jobrapido. Seit vielen Jahren verfügt auch die Bundesagentur für Arbeit über eine Internet-Jobbörse mit zahlreichen Bewerberprofilen und durchsuchbaren Stellenangeboten.

Daneben gibt es auf bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Ingenieure spezialisierte Jobbörsen. Idealerweise informieren Sie sich frühzeitig, welche für Ihren Zweck am besten passt.

Sind Sie Mitglied eines Social-Networks wie z. B. Xing oder LinkedIn, bietet es sich an, Ihre Ausschreibung auch über dieses Netzwerk zu veröffentlichen.

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