Rückkehr zur Meisterpflicht: Das Wichtigste im Überblick

Für 12 Handwerksberufe gilt seit Januar 2020 wieder die Meisterpflicht. Mit der Wiedereinführung soll die Zukunft des Handwerks durch höhere Qualifikation, mehr Qualität und eine nachhaltige Strukturentwicklung gesichert werden.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Vier Männer arbeiten in einer Werkstatt
© skynesher - gettyimages.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:12.03.2024

Definition

Was ist die Meisterpflicht?

Die Meisterpflicht im Handwerk, auch Meisterzwang genannt, ist in Deutschland gesetzlich geregelt und bedeutet, dass ein Handwerksbetrieb nur von Handwerksmeistern und Gleichgestellten geführt werden darf. Ist der Inhaber des Betriebs nicht selbst Meister, so kann er die Meisterpflicht durch die Einstellung eines Meisters erfüllen. Dieses Vorgehen bedarf jedoch der Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer. 

In diesen Gewerken gilt seit Januar 2020 wieder die Meisterpflicht

Mit der Änderung der Handwerksordnung wurde die Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in folgenden Gewerken wiedereingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Ziele der Rückkehr zur Meisterpflicht

Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht ist für die oben genannten 12 Gewerke das Ziel verbunden, durch verbindliche Standards die Qualität zu steigern und kleinbetriebliche Strukturen zu fördern. Außerdem soll die betriebliche Ausbildungsquote im Handwerk erhöht und durch eine gesteigerte Ausbildungsleistung wieder vermehrt die Möglichkeit für Betriebe geschaffen werden, diese generationsübergreifend weiterzugeben.

Für bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz

Für bereits bestehende Handwerksbetriebe gilt Bestandsschutz. Jedoch mussten diese bis zur Antragsfrist vom 13. Februar 2021 eine Eintragung ihrer Handwerksrolle vornehmen – diese erfolgte beispielsweise durch das Einreichen der Gewerbeanmeldung oder Rechnungen für vergangene Aufträge. Handwerker ohne Meisterbrief können ihre Gewerke somit fortführen, ohne den Meistertitel nachträglich erwerben zu müssen. Jedoch wird die Konkurrenz durch Meisterbetriebe wieder ansteigen, sodass es für Handwerksbetriebe ohne Meisterbrief ratsam ist, den Markt zu beobachten und das eigene Angebot an die geänderten Umstände anzupassen.

Achtung

Der Bestandsschutz kann erlöschen!

Sollte sich das Führungspersonal oder die Struktur des Gewerkes ändern, so verfällt gleichzeitig der Bestandsschutz. Der Betrieb muss folglich einen Meisterbrief vorweisen können und sich in die Handwerksrolle eintragen.

Reaktionen auf die Rückkehr zur Meisterpflicht

Die Vertreter des Handwerks nehmen die Wiedereinführung der Meisterpflicht durchweg positiv auf. Diese ist für sie ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die sich weiterhin für den freiwilligen Erwerb eines Meisterbriefs und somit für die freie Ausübungsberechtigung aussprechen. Sie warnen vor dem Risiko einer weiteren Erhöhung des Handwerkermangels und einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Betrieben mit und ohne Meister.

Info

Meister dürfen als Ausbilder tätig sein

Wollen Betriebe Auszubildende einstellen, ist ebenfalls ein Meisterbrief notwendig. Liegt dieser nicht vor, kann die zuständige Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Angestellte mit Meistertitel dürfen als Ausbilder tätig werden, auch wenn der Geschäftsinhaber selbst nicht über einen Meistertitel oder über eine erforderliche Qualifikation zur Ausführung einer betrieblichen Berufsausbildung verfügt. 

Was ist die Meisterpflicht?

Die Meisterpflicht im Handwerk, auch Meisterzwang genannt, ist in Deutschland gesetzlich geregelt und bedeutet, dass ein Handwerksbetrieb nur von Handwerksmeistern und Gleichgestellten geführt werden darf. Ist der Inhaber des Betriebs nicht selbst Meister, so kann er die Meisterpflicht durch die Einstellung eines Meisters erfüllen. Dieses Vorgehen bedarf jedoch der Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer.

Reform der Handwerksordnung bereits 2004

Für 53 von 94 Handwerksberufen fiel 2004 die Meisterpflicht im Zuge der Reform der Handwerksordnung weg. Ziel dieser Reform war es, die ersten Schritte nach der Gründung im Handwerk zu vereinfachen, dadurch Neugründungen zu fördern und Arbeitslosigkeit abzubauen. Nicht gelockert wurde die Meisterpflicht für Berufsgruppen, bei denen – laut der Definition des Gesetzgebers – bei der Ausübung Gefahr für Leib und Leben oder die Gesundheit von Dritten besteht.

Das Ziel der Novellierung wurde nur teilweise erreicht:

  • Seit der Abschaffung der Meisterpflicht für bestimmte Betriebe ist die Zahl der neu gegründeten Handwerksbetriebe zwar gestiegen.
  • Mit dem Anstieg wurden allerdings nicht mehr Ausbildungsplätze geschaffen, da viele der neuen Betriebe ohne Meister selbst nicht ausbilden. Die Zahl der Betriebe mit Meisterpflicht ist in den vergangenen Jahren gesunken, dafür ist die Größe dieser Betriebe – mit Ausnahme des Friseurhandwerks – gestiegen.

Das Personalmanagement sieht darin auch den Grund für den akuten Fachkräftemangel im Handwerk.

Regelung der Handwerksberufe in der Handwerksordnung

Welche Berufe als Handwerk gelten, ist in der Handwerksordnung festgelegt. Die Handwerksberufe sind darin in Anlage A, B1 und B2 aufgeteilt. In Anlage A sind alle zulassungspflichtigen Berufe aufgelistet – also diejenigen, für die eine Meisterpflicht besteht. Anlage B1 umfasst alle zulassungsfreien Berufe, für die keine Meisterpflicht gilt, jedoch die Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden kann. In Anlage B2 sind alle handwerksähnlichen Gewerbe festgehalten. 

Die 12 oben genannten Handwerksberufe sind seit der Rückkehr der Meisterpflicht am 1. Januar 2020 wieder in Anlage A gewandert. Hier sind seit 2004 auch bereits folgende 41 Gewerke aufgeführt: 

  1. Maurer und Betonbauer 

  1. Ofen- und Luftheizungsbauer 

  1. Zimmerer 

  1. Dachdecker 

  1. Straßenbauer 

  1. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 

  1. Brunnenbauer 

  1. Steinmetzen und Steinbildhauer 

  1. Stuckateure 

  1. Maler und Lackierer 

  1. Gerüstbauer 

  1. Schornsteinfeger 

  1. Metallbauer 

  1. Chirurgiemechaniker 

  1. Karosserie- und Fahrzeugbauer 

  1. Feinwerkmechaniker 

  1. Zweiradmechaniker 

  1. Kälteanlagenbauer 

  1. Informationstechniker 

  1. Kraftfahrzeugtechniker 

  1. Landmaschinenmechaniker 

  1. Büchsenmacher 

  1. Klempner 

  1. Installateur und Heizungsbauer 

  1. Elektrotechniker 

  1. Elektromaschinenbauer 

  1. Tischler 

  1. Boots- und Schiffbauer 

  1. Seiler 

  1. Bäcker

  2. Konditor 

  3. Fleischer 

  4. Augenoptiker 

  5. Hörakustiker 

  6. Orthopädietechniker 

  7. Orthopädieschuhmacher 

  8. Zahntechniker 

  9. Friseure 

  10. Glaser 

  11. Glasbläser und Glasapparatebauer 

  12. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik 

Tipp

Freiwillig Meistertitel erwerben

Sie können auch für ein zulassungsfreies Handwerk freiwillig die Meisterprüfung ablegen. Der Meisterbrief verdeutlicht Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten. Dies kann bei der Neukundengewinnung hilfreich sein. 

Regelungen für handwerksähnliche Berufe

Als weitere Option haben Sie die Möglichkeit, einen handwerklichen Betrieb ohne Meisterpflicht zu führen, indem Sie sich für ein handwerksähnliches Gewerbe entscheiden. Im Folgenden sind einige handwerksähnliche Tätigkeiten nach Branchen zusammengestellt: 

Handwerksähnliche Berufe in der Baubranche: 

  • Bodenleger 

  • Fuger (im Hochbau) 

  • Betonbohrer & Betonschneider 

  • Kabelverleger im Hochbau 

  • Rohr- & Kanalreiniger 

  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster oder Türen) 

  • Eisenflechter 

  • Metallschleifer & -polierer 

Handwerksähnliche Berufe in der Textil- und Kosmetikbranche: 

  • Theater- & Ausstattungsmaler 

  • Theaterkostümnäher 

  • Änderungsschneider 

  • Kosmetiker 

  • Maskenbildner 

  • Theaterplastiker 

  • Requisiteur 

Mit welchen Kosten müssen selbstständige Handwerker rechnen?

Wenn Sie sich zur Selbstständigkeit im Handwerk entscheiden, sollten Sie mit einigen Kosten rechnen. Zum einen müssen Sie die Gebühren für den Meisterbrief einplanen, zum anderen kommen die üblichen Gründerkosten auf Sie zu – Eintrag in der Handwerksrolle, Versicherungen, Mietzahlungen für Firmengebäude etc. 

Im besten Fall informieren Sie sich im Vorhinein, wie Sie Fixkosten senken können.

Fazit: Die Rückkehr zur Meisterpflicht bietet Chancen sowie Risiken für Handwerker

Möchten Sie in Deutschland ein handwerkliches Unternehmen gründen, haben Sie mittlerweile drei Optionen: 

1. Sie können ein Handwerk wählen, in dem die Meisterpflicht gilt. Dann müssen Sie im Regelfall eine Weiterbildung zum Meister absolvieren. 

2. Falls Sie keine Meisterprüfung ablegen wollen, können Sie sich auch für ein Handwerk ohne Meisterpflicht entscheiden. 

3. Als letzte Option können Sie sich auch für ein handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterbrief entscheiden. 

Zudem haben Sie mit der Altgesellenregelung oder der Einstellung eines Betriebsleiters mit Meister die Möglichkeit, ein Unternehmen mit zulassungspflichtigem Handwerk selbst ohne Meistertitel zu gründen.  

Mit dem Bestandsschutz unterliegen 12 Berufe wieder der Meisterpflicht, die in einem Beschluss von 2004 hiervon befreit waren. 

Lexware Newsletter

Möchten Sie zukünftig wichtige News zu Gesetzes­änderungen, hilfreiche Praxis-Tipps und kostenlose Tools für Unternehmen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.