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Mit sehr wenigen Ausnahmen muss jedes Unternehmen zum Ablauf des Geschäftsjahres alle Vermögensteile und Schulden in einer Bilanz gegenüberstellen. Aufbau und Inhalt der Bilanz sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Daten für die Bilanz stammen aus Ihrer Buchhaltung und geben unter anderem Aufschluss über die Liquidität des Unternehmens. Seit einigen Jahren muss die Bilanz elektronisch abgegeben werden. Die sogenannte E-Bilanz.
Die E-Bilanz ist die elektronische Datenübermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt. Ziel der E-Bilanz ist die Übermittlung zu erleichtern und Fehler zu verringern. Dabei sind wie immer auch einige Anpassungen auf Seiten der Unternehmer wichtig. Spätestens seit dem 31.12.2012 ist die elektronische Übermittlung Pflicht. In besonderen Fällen kann ein Härtefall beantragt werden, wenn die Umstellung auf die E-Bilanz für den Unternehmer unzumutbar ist. Dieser sollte jedoch gut begründet sein. Ein paar Beispiele finden Sie hier.
Grundsätzlich sollten sich Unternehmen jedoch gründlich auf die Umstellung vorbereiten, da die elektronische Übermittlung den Finanzbehörden erleichtert, Fehler zu finden. Computer überprüfen die Daten und melden Unstimmigkeiten sofort.
Durch die Finanzverwaltung wurde festgelegt, welche Daten elektronisch zu übermitteln sind. Der Datensatz umfasst das Stammdaten-Modul, das beispielsweise Unternehmenssitz, Rechtsform und Steuernummer umfasst, und das Jahresabschluss-Modul, das Raum für die erforderlichen Berichte bietet. Im Stammdaten-Modul gibt es etwa 56 Felder, die ausgefüllt werden müssen. Zu den Muss-Feldern gehören unter anderem die Einheitsbilanz oder handelsrechtliche Bilanz, die Gewinn-und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung, Kapitalkontenentwicklung und die steuerliche Gewinnermittlung.
Sie haben bei der E-Bilanz die Auswahl zwischen verschiedenen Vorgehen. Bei der Maximalstrategie übermitteln Sie mehr Daten an das Finanzamt als unbedingt nötig. Sie bieten damit viel Transparenz, profitieren von einer niedrigen Risikoeinstufung und vermeiden rechtliche Unsicherheiten. Auch die Minimalstrategie steht Ihnen zur Verfügung. Sie halten die Transparenz gering und sparen Zeit, müssen aber mit Rückfragen rechnen. Der Mittelwert aus beiden ist die Neutralstrategie. Sie füllen dabei alle Mussfelder aus und nutzen Kannfelder nur in Ausnahmefällen. Mehr dazu hier.