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In Deutschland gibt es unterschiedliche Unternehmensformen. Die Rechtsformen werden unterteilt in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Lesen Sie hier, welche Unternehmensform welche Steuern zahlt.
Um Einzelunternehmer zu werden muss man nicht explizit gründen. Wer als Einzelperson am Wirtschaftsleben teilnimmt und damit Einnahmen erzielt, handelt als Unternehmer. Die Vorteile des Einzelunternehmers sind:
- es ist kein Haftungskapital nötig
- der Einzelunternehmer kann alle Entscheidungen alleine treffen
- bis zu einem Jahresumsatz von 500.000€ ist eine Einnahmen-Überschussrechnung möglich.
Die Personengesellschaften beinhalten die folgenden Unternehmensformen: OHG, KG, GmbH & Co. KG und GbR. Für die Gründung einer Offene Handelsgesellschaft (OHG) braucht es mindestens zwei natürliche oder juristische Personen. Notwendig ist der erklärte Wille der Gesellschafter unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Für eine Kommanditgesellschaft (KG), werden ebenfalls nur zwei juristische Personen benötigt. Allerdings ist hier wichtig, dass einer der Gesellschafter unbeschränkt für das Firmenvermögen haftet, der zweite Gesellschafter haftet nur beschränkt. Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft. Der Unterschied zur KG ist, dass der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Haftungsrisiken sind so für die Personen hinter der Gesellschaft so gut wie ausgeschlossen. Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind keine Formalitäten nötig. Der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Partnern entsteht bereits durch die Bereitschaft der gemeinsamen Zusammenarbeit. Damit es später nicht zu Problemen mit den Partnern kommt, hat es trotzdem Sinn einen Gesellschaftervertrag abzuschließen. Lesen Sie hier, wie Sie eine GbR gründen.
Kapitalgesellschaften sind unter anderem die AG und die GmbH. Die Aktiengesellschaft (AG) ist als einzige Gesellschaft börsenfähig. Die AG ist eine juristische Person und das eingelegte Grundkapital muss mindestens 50.000€ betragen. Eigentümer sind immer die Aktionäre. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen sind 25.000€ Stammkapital nötig. Die Haftungsregeln für Geschäftsführer und Gesellschafter sind streng. Die GmbH unterliegt den Bilanzregeln. Lesen Sie hier, welche Risiken und Chancen bei einer GmbH Betriebsaufspaltung auftreten können.