Zeitarbeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) für einen bestimmten Zeitraum von einem Unternehmen (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. Der Leiharbeitnehmer steht weiter nur in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher. Zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher besteht also kein Arbeitsvertrag, dieser hat jedoch ein auftragsbezogenes Weisungsrecht gegenüber dem Leiharbeitnehmer.
Andere Begriffe für Zeitarbeit sind Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Personalleasing. Die Bedeutung ist jedoch immer dieselbe. Rechtlich geregelt ist Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Insbesondere größere Unternehmen schätzen Zeitarbeit, da dadurch relativ flexibel auf plötzlichen oder zeitlich begrenzten Personalbedarf reagiert werden kann. In Kleinunternehmen wird Zeitarbeit dagegen wesentlich seltener eingesetzt. Zeitarbeit kann bei kleinen Unternehmen aber dann interessant sein, wenn ein Mitarbeiter mit ganz bestimmten Kenntnissen nur für kurze Zeit gebraucht wird oder falls bei der Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters das Kündigungsschutzgesetz greifen würde. Informieren Sie sich im Artikel Mitarbeiter einstellen: Lohnt sich Zeitarbeit für meinen Kleinbetrieb? umfassend zu Vor- und Nachteilen von Zeitarbeit in kleinen Unternehmen.
Meistens werden Leiharbeitnehmer über ein Zeitarbeitsunternehmen (Personaldienstleister) beschäftigt. Denn grundsätzlich dürfen Zeitarbeiter nur von Unternehmen überlassen werden, die eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit haben. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen ist die Arbeitnehmerüberlassung auch zwischen zwei „normalen“ Arbeitgebern erlaubt. Der Arbeitnehmer darf dann nicht nur wegen der Überlassung eingestellt worden sein, die Überlassung darf nicht planmäßig sein.
Bei Zeitarbeitern kostet nur die tatsächliche Arbeit selbst, das heißt das Zeitarbeitsunternehmen kalkuliert einen Stundensatz in dem alle entstehenden Kosten, wie Lohn, Urlaub, Krankheits- und Verwaltungskosten) und eine Verleihgebühr bereits eingeschlossen sind. Diesen Stundensatz zahlt der Entleiher dann entsprechend nur für tatsächlich geleistete Arbeit, zusätzliche Kosten wie z.B. bei Krankheit des Arbeitnehmers entstehen daher nicht.
Wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten und seriösen Zeitarbeitsunternehmen sind, hilft Ihnen die Arbeitshilfe Zeitarbeitsunternehmen: So finden Sie den richtigen Anbieter weiter. Beachten Sie, dass in bestimmten Branchen, wie dem Bauhauptgewerbe, Zeitarbeit grundsätzlich nicht erlaubt ist.
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