Hotlinekosten bei außergewöhnlichem Programmverhalten: Wer übernimmt diese?

Sie haben nachweislich ein außergewöhnliches Programmverhalten entdeckt und sind deswegen in Kontakt mit unserer (kostenpflichtigen) Hotline.

Als außergewöhnliches Programmverhalten verstehen wir einen von unserer Software verursachten Fehler. System- und Datenbankfehler unterliegen einer Einzelfallbetrachtung und müssen reproduzierbar sein. Erfahrungsgemäß kommt dies selten vor. In der Softwareentwicklung und in umfangreichen Tests versuchen wir von vornherein Probleme mit unserer Software zu vermeiden.

Um festzustellen, dass es sich tatsächlich um ein außergewöhnliches Programmverhalten handelt, ist es daher notwendig, dass wir dies mit Ihnen zusammen prüfen.

Bei außergewöhnlichem Programmverhalten stellen Ihnen unsere Servicemitarbeiter(Innen) direkt eine Gutschrift für die Hotlinekosten aus und beantworten gerne weitere Fragen. Bitte machen Sie uns gegebenenfalls direkt im Gespräch darauf aufmerksam. Sonstige entstandene Telefonkosten sind nicht erstattungsfähig.

Die Hotlinenummern finden Sie...

  1. direkt im Programm: klicken Sie oben rechts auf Online Support (ab Version 2021 'Mein Lexware > Online Support'). Sie werden auf die passende Lexware-Support-Seite weitergeleitet.
    Scrollen Sie runter bis zum Kasten Support-Telefonnummern.
  2. auf der Lexware-Support-Seite lexware.de/support
    Dort wählen Sie das gewünschte Produkt aus und scrollen runter bis zum Kasten Support-Telefonnummern.