Neu in Version 2022: Stornobuchungen mit Generalumkehr
Mit dieser Version haben wir das System für Stornobuchungen analog zu DATEV auf Generalumkehr-Buchungen umgestellt. So wird die korrekte Übertragung und Verbuchung Ihrer Stornobuchungen jederzeit sichergestellt.
Anstelle der DATEV-Steuerschlüssels '20' wird jetzt beim Export die Kennung für den Storno exportiert.
Umfang der Schnittstelle
Die Schnittstellenbeschreibung wird von DATEV zur Verfügung gestellt und in Lexware buchhaltung eingelesen.
Die DATEV-Schnittstelle wird ausschließlich mit der Software 'DATEV Kanzlei-Rechnungswesen' getestet.
Andere Produkte mit DATEV-Schnittstelle stehen uns nicht zur Verfügung und können von uns nicht getestet werden.
In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zu den Daten, die in die DATEV-Software 'Kanzlei Rechnungswesen' exportiert werden können.
Bereich | Hinweise |
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Exportdaten | Sie können Personenkonten und Buchungsdaten exportieren. |
Belegnummernkreise | Die Programmsystematik zu Belegnummernkreisen unterscheidet sich in Lexware buchhaltung und in DATEV Kanzlei Rechnungswesen. Deshalb werden Angaben zum Belegnummernkreis nicht exportiert. |
Automatische Steuerumbuchungen | Lexware buchhaltung erzeugt für bestimmte Buchungsfälle automatisch generierte Steuerumbuchungen, z. B.
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Sonderzeichen in Buchungstexten | Unerlaubte Sonderzeichen werden beim Export korrigiert. |
Digitale Belege und Notizen | Digitale Belege und Notizen werden nicht exportiert. |
Voraussetzungen
Stellen Sie vor dem Export sicher, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Voraussetzung | Beschreibung |
---|---|
Pflichtangaben zum Berater sind bekannt. | Pflichtangaben im Exportassistenten sind die Mandantennummer und die Beraternummer. Diese Angaben bekommen Sie von Ihrem Steuerberater. |
DATEV-Schnittstelle ist aktiviert. | Den Exportassistenten finden Sie im Menü 'Datei - Export -DATEV' bzw. 'Datei - DATEV-Schnittstelle'. Wenn der Menüpunkt nicht angezeigt wird, aktivieren Sie die Schnittstelle im Firmenstamm und im Konfigurationsassistenten. Eine Anleitung finden Sie hier: DATEV-Schnittstelle aktivieren |
Konten sind korrekt angelegt. | Damit die Steuerinformation korrekt übertragen wird, müssen die Angaben in den Konteneigenschaften richtig hinterlegt sein. Die Eigenschaften aller Standardkonten können Sie im Menü 'Verwaltung - Kontenaktualisierung' prüfen lassen. Klären Sie die Eigenschaften von individuellen Konten mit Ihrem Steuerberater. |
DATEV-Steuerschlüssel sind richtig hinterlegt. | DATEV-Steuerschlüssel werden für die korrekte Übertragung von Steuerinformationen benötigt. Eine Anleitung finden Sie hier: DATEV-Steuerschlüssel hinterlegen |
Angaben zur Besteuerungsart sind korrekt hinterlegt. | Die Besteuerungsart der Firma (Sollbesteuerung, Istbesteuerung) muss in DATEV Kanzlei Rechnungswesen korrekt gewählt sein. |
DATEV-Kontenzuordnung
Die Funktion 'DATEV-Kontenzuordnung' ermöglicht Ihnen Folgendes:
- Sie können die Konten Ihres Kontenplanes beim Export an die Nummernvergabe der DATEV-Buchhaltung anpassen.
- Sie können verschiedene Konten Ihres Kontenrahmens beim Export auf einem Konto zusammenfassen.
Eine Anleitung zur DATEV-Kontenzuordnung finden Sie hier: DATEV-Kontenzuordnung verwenden
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