Hinweise zu Abschlagsrechnungen
Für Abschlagsrechnungen gelten folgende Einschränkungen:
- In einer Abschlagsrechnung können keine unterschiedlichen Steuersätze verarbeitet werden.
- Abschlagsrechnungen können nicht in eine andere Auftragsart weitergeführt werden.
- Abschlagsrechnungen können nicht an die Buchhaltung übertragen werden.
In der Auftragsliste gibt es den Status 'A' (in Schlussrechnung berücksichtigt) für folgende Auftragsarten:
- Abschlagsrechnungen, die in einer Schlussrechnung berücksichtigt wurden.
- Rechnungen, in denen eine Abschlagsrechnung verrechnet wurde.
Abschlagsrechnung aus bestehendem Auftrag duplizieren
Wenn bereits ein Auftrag vorliegt, den Sie für die Abschlagsrechnung unverändert übernehmen oder anpassen wollen, nutzen Sie die Funktion 'Duplizieren'.
Abschlagsrechnung neu erstellen