Ursache
Wenn Sie den Verfahrenshinweis erhalten, gilt für beide nachfolgend genannten Fälle:
Der/Die Arbeitnehmer sind aus unterschiedlichen Gründen (derzeit) im ELStAM-Verfahren nicht angemeldet, zwischenzeitlich abgemeldet oder konnten (aufgrund von einem ELSTER-Zertifikatswechsel) nicht abgemeldet werden.
Fall 1: Sie haben einen Wechsel des Datenübermittlers (Ummeldung) gesendet oder
Fall 2: Eine Abmeldung gesendet.
Abhilfe:
Prüfen Sie im 'Archiv ELStAM Änderungen der aktuellen Firma', welcher Fall vorliegt.
Fall 1: Wechsel des Datenübermittlers
Melden Sie den Arbeitnehmer, für den Sie den Verfahrenshinweis 552020300 erhalten haben, im ELStAM Verfahren an.
Fall 2: Abmeldung
Wenn Sie nach der Übermittlung einer Abmeldung den o. g. Verfahrenshinweis erhalten, kann das folgende Ursache haben:
Sie haben zwischenzeitlich das ELSTER-Zertifikat gewechselt, ohne einen Wechsel des Datenübermittlers zu melden. Die Abmeldung wurde nicht mit dem selben Zertifikat gesendet, welches für die Anmeldung verwendet wurde. Die Abmeldung wurde vom ELSTER-Server abgelehnt. Wenden Sie sich an die Anwendungsberatung Ihres Programms. Die Telefonnummer finden Sie in unserem Online Support-Center.
Sonderfall: Neue Firmensteuernummer
Ursache: Sie haben vor dem Versand der Meldungen zum Wechsel des Datenübermittlers die Steuernummer der Firma überschrieben. Wenn die neue Steuernummer beim Finanzamt nicht mit der alten Steuernummer verknüpft ist, werden Sie dort gleichzeitig als Haupt- und Nebenarbeitgeber geführt.
Wenden Sie sich an die Anwendungsberatung Ihres Programms. Die Telefonnummer finden Sie in unserem Online Support-Center.