ELStAM Verfahrenshinweis: 552020205 refDatumAG liegt vor Beginn der Meldepflicht

Nach der Anmeldung eines Arbeitnehmers erhalten Sie in der Antwortzentrale den Verfahrenshinweis 'refDatumAG liegt vor Beginn der Meldepflicht'.

Ursache

Der Mitarbeiter hat sich zum Datum der Anmeldung bei seiner zuständigen Meldebehörde noch nicht gemeldet. Die Anmeldung eines Arbeitnehmers beim ELStAM-Verfahren ist erst ab dem Tag möglich, an dem die Meldebehörde dem ELStAM-Pool den Zuzug mitteilt.

Hinweis: Lexware lohn+gehalt stellt nach dem Monatswechsel automatisch eine ELStAM-Anmeldung für den Versand bereit. 

Vorgehen in Lexware lohn+gehalt

Eine Klärung muss  durch den Arbeitnehmer erfolgen. Hat er sich bei seiner Meldebehörde angemeldet? Der Arbeitnehmer kann das Datum, ab dem die Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses möglich ist, bei seinem Wohnsitz-Finanzamt in Erfahrung bringen.

Wenn der Arbeitnehmer keine Ersatzbescheinigung vorgelegt hat, rechnen Sie bis zur Klärung mit nach persönlichen Daten selbst gebildeten Steuerabzugsmerkmalen ab (§ 39c Absatz 1 und 2 EStG).

Die Voraussetzungen und das Vorgehen haben wir für Sie ausführlich in dieser FAQ beschrieben: Abrechnung ohne ELStAM.

Beachten Sie:

  • Die Abrechnung mit nach persönlichen Daten selbst gebildeten Steuerabzugsmerkmalen ist maximal für 3 Abrechnungsmonate zulässig.
  • Stimmen Sie mit dem Mitarbeiter die zu berücksichtigenden Steuerabzugsmerkmale sorgfältig ab.
    Wenn die selbst gebildeten Steuerabzugsmerkmale von künftig zu übernehmenden ELStAM abweichen, führt dies automatisch zu Korrekturabrechnungen.