Für den beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Er ist in der Kranken- und Pflegeversicherung privat versichert und hat den Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0:
Krankenversicherung: 0 - privat ohne Anspruch auf Zuschuss
Pflegeversicherung: 0 - privat ohne Anspruch auf Zuschuss
Dieser Gesellschafter hat den Personengruppenschlüssel 997 - keine Angaben, da er in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei ist.
Hintergrund
Ein Gesellschafter Geschäftsführer ist versicherungsfrei, wenn er maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH hat. Das kann von der Kapitalbeteiligung aber auch von anderen Kriterien, wie z.B. Branchenkenntnissen und Erfahrungen abhängen.
Bei einer Beteiligung mit 50 % oder mehr liegt in der Regel Sozialversicherungsfreiheit vor. Ausnahmen können hier aber bestehen, wenn der Geschäftsführer außerordentliche Geschäfte mit einem Beirat abstimmen muss. Bei einer Beteiligung unter 50 % sind die genauen Gesellschaftsverhältnisse entscheidend. Allein das Vorliegen einer Sperrminorität reicht dabei noch nicht aus.
Empfehlung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den Gesellschafter Geschäftsführer versicherungsfrei abrechnen können, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen.