Neu ab 2020 Beschränkt Steuerpflichtige am ELStAM Verfahren anmelden

Ab 01. Januar 2020 muss der Arbeitgeber einen nach § 1 Abs.4 EStG beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer im ELStAM Verfahren anmelden.

Voraussetzung 

Für die Anmeldung am ELStAM Verfahren müssen Sie die SteuerID des Arbeitnehmers in Lexware lohn+gehalt erfassen. 
Im Anhang finden Sie den "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt".

Für die Vergabe der Steuer ID fordert die Finanzverwaltung eine vom Arbeitnehmer ausgestellte Vollmacht, mit der Sie berechtigt werden, Kenntnis über die ID zu erlangen. Dem Antrag beilegen müssen Sie außerdem eine Kopie des Personalausweises ihres Arbeitnehmers.

Beachten Sie folgende Ausnahme:

Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Freibetrag gem. § 39a EStG wird die Finanzverwaltung wie bisher auf Antrag eine Papierbescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen. Der Abruf der ELStAM-Daten ist in diesem Fall nicht vorgesehen. (BMF-Schreiben vom 07.11.2019)
"Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag von der Besteuerung freigestellt oder, wenn der Steuerabzug nach den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag gemindert oder begrenzt wird".

Vollmachten.pdf
Infoblatt für Arbeitgeber mit beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern .pdf
Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer.pdf