Kind krank: Entschädigungs- bzw. Entgeltfortzahlungsanspruch bei Pflege oder Betreuung eines (kranken) Kindes abrechnen

Wenn ein AN zur Betreuung seines kranken Kindes bzw. bei (pandemiebedingter) Schul- und Kita Schließung nicht arbeiten kann, sind Arbeitgeber grundsätzlich zur Freistellung des Arbeitnehmers verpflichtet.

In dieser FAQ ist erläutert, welchen Entgeltfortzahlungs- bzw. Entschädigungsanspruch der Arbeitnehmer neben dem Freistellungsanspruch hat und wie Sie dies in Lexware lohn+gehalt abrechnen.

Prüfen Sie zunächst, welche Ansprunchsgrundlage in Betracht kommt. 

Anspruchsgrundlagen: 

1. Entgeltfortzahlungsanspruch: '§ 616 BGB Vorübergehende Verhinderung': 

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, müssen Sie zunächst prüfen, ob dem Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB zusteht:
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Hinweise:

  • Was unter einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit" zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Fragen Sie ggf. ihren rechtlichen Berater. 
  • Unstrittig ist: Der Anspruch aus § 616 BGB entfällt, wenn während des Corona Lockdowns aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas ein mehrwöchiger Betreuungsaufwand entsteht.
  • Der Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 616 BGB kann aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen sein, z. B. durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder aufgrund einer betrieblichen Vereinbarung.

 

2. Anspruch auf Kinderkrankengeld: § 45 Abs. 2 und 3 SGB V:

Wenn kein Lohnfortzahlungsanspruch besteht, der Arbeitnehmer aber grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld hat, leistet die Krankenkasse während der Freistellung Kinderkrankengeld.

Für die Zahlung von Kinderkrankengeld müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind ist beim Elternteil gesetzlich mitversichert.
  • Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss.
  • Eine andere im Haushalt des Beschäftigten lebende Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen.
  • Das erkrankte Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die weiteren Voraussetzungen, Dauer und Höhe dieser Leistung ist in § 45 Abs. 2 und 3 SGB V geregelt. 

Wichtiger Hinweis bei Kurzarbeit: 
Wenn der Arbeitnehmer im gleichen Abrechnungsmonat Kurzarbeitergeld bezieht, wenden Sie sich an unsere Anwendungsberatung. Zur Sicherstellung der korrekten Berechnungsgrundlagen für das Kinderkrankengeld bzw. Kurzarbeitergeld sind unterschiedliche Eingaben erforderlich. Unsere Servicemitarbeiter werden mit Ihnen die erforderlichen Eingaben im Programm besprechen.

3. Kinderkrankengeld bei Betreuung eines Kindes:

Der Bundesrat hat eine Änderung des § 45 SGB V verabschiedet, die es Eltern ermöglicht, Kinderkrankengeld zu beantragen, wenn sie ihre Kinder u. a. wegen Schließung der Kita-, Schule oder der Betreuungseinrichtung in der Corona-Pandemie zu Hause betreuen müssen.
Demnach besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung eines Kindes für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird:
- weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt behördlich geschlossen ist oder
- die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt oder
- Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde oder
- wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist.

  • Es wird eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung der Kindertagesbetreuung benötigt.
  • Der Anspruch auf ein pandemiebedingtes Kinderkrankengeld wurde zuletzt über den 23. September 2022 hinaus bis zum Ablauf des 7. April 2023 verlängert.

Zusätzlich wurde die Anspruchsdauer des Kinderkrankengeldes erhöht.

Beachten Sie auch die Informationsseite der Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld


Wichtiger Hinweis:
Ein evtl. Entschädigungsanspruch gem. § 56 Abs.1 a IfSG besteht seit dem 22.09.2022 (Wegfall der epidemischen Lage) nicht mehr.  

Tabellarische Übersicht der Anspruchsgrundlage 

AnspruchsgrundlageDauer Höhe des AnspruchsWer zahlt aus? 
Kinderkrankengeld § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V für gesetzlich Versicherte

Im Kalenderjahr 2021 pro Kind:

  • 30 Tage bzw. 60 Tage für Alleinerziehende.
  • Maximaler Anspruch bei mehreren Kindern: 65 bzw. 130 Tage für Alleinerziehende 
90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts 
 
Krankenkasse zahlt an Arbeitnehmer auf Antrag.*


*Antrag auf Kinderkrankengeld bei Betreuung des Kindes
Den Antrag erhält der Arbeitnehmer bei seiner Krankenkasse.
Der Arbeitnehmer sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob diese eine Bescheinigung der Schule/Kita verlangt. Einige Krankenkassen verzichten aus Vereinfachungsgründen auf diesen Nachweis.
Das 'Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend' hat eine Musterbescheinigung veröffentlicht. 


Lohnsteuerrechtliche Behandlung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes bzw. Schul- und Kitaschließung

  • Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes bzw. Schul- und Kitaschließung nach § 3 Nr. 1 a EStG lohnsteuerfrei. Die Leistung unterliegt jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt.
    Der in der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers anzusetzende Betrag wird von der Krankenkasse an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt.
    (§ 32b Abs. 3 EStG).
  • Wenn der Arbeitnehmer für fünf oder mehr Arbeitstage Krankengeld - mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss - erhält, wird im Lohnkonto und in der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung ein „U" bescheinigt. 
  • Geleistete Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld sind lohnsteuerpflichtig, aber im Normalfall sozialversicherungsfrei.

Beachten Sie: Wenn der Arbeitgeberzuschuss die in § 23c SGB IV genannte Freigrenze nicht überschreitet, ist dieser lohnsteuerfrei. Dennoch muss der Arbeitgeberzuschuss auf dem Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Arbeitslohn ausgewiesen werden. 
Beachten Sie auch unsere FAQ zu diesem Thema.


Vorgehen in Lexware lohn+gehalt

Hinweise zum Krankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes: 

  • Die nachfolgenden Ausführungen gelten auch für das erweiterte Kinderkrankengeld bei Schul- und Kitaschließung.
  • In der, an die Krankenkasse zu sendenden Entgeltbescheinigung, muss bei den Ausfallgründen nicht zwischen "Erkrankung des Kindes" und "pandemiebedingter Betreuung" unterschieden werden. 
  • Nutzen Sie die abgebildeten Fehlzeiten. Ergänzen Sie die Angaben im Assistenten 'Freistellungen Kinderpflege'.

1. Schritt: Fehlzeit buchen

  1. Buchen Sie die Fehlzeit 'Krankheit Kind' und wählen Sie die für ihren Fall zutreffende Spezifikation (Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld; ohne Krankengeld).
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  2. Nachdem Sie die Fehlzeit 'Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld' gebucht haben, wird automatisch die Abfrage zum Versicherungsstatus des kranken Kindes gestartet.
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  • Bei der Auswahl 'Das Kind ist gesetzlich versichert' wird der 'Assistent für Freistellungen Kinderpflege' gestartet.
  • Bei allen anderen Spezifikationen dieser Fehlzeit wird der Assistent nicht gestartet. In diesen Fällen ist keine Entgeltbescheinigung erforderlich.  

2. Schritt: Angaben im Assistenten bei 'Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld' ergänzen

Seite 1: Zeitraum / Name
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Hier geben Sie an, für welches Kind die Freistellung erfolgt. 

  1. Wenn Sie für einen Mitarbeiter zum ersten Mal den 'Assistenten für Freistellungen Kinderpflege' bearbeiten, dann klicken Sie auf die Schaltfläche 'Neues Kind'.
  2. Geben Sie den Namen des Kindes ein und wenn bekannt auch das Geburtsdatum des Kindes.

Hinweis: Wenn Sie im Kalenderjahr für den Mitarbeiter eine weitere Fehlzeit 'Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld' buchen, dann steht dieses Kind in der Listbox 'Kind' zur Auswahl.

Seite 2: Allgemeines
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  1. 'Zeitraum laut ärztlicher Bescheinigung' (bzw. Zeitraum der Kita-Schulschließung)
    Das Programm trägt hier den Zeitraum der gebuchten Fehlzeit ein. Der Zeitraum laut ärztlicher Bescheinigung kann von der Fehlzeit Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld abweichen. z. B. wenn der Mitarbeiter für einen Teil des Zeitraums bezahlt freigestellt ist.
  2. 'Frühere bezahlte Freistellungen für dasselbe Kind im gleichen Kalenderjahr': 
    Hier ist eine Eingabe nur dann notwendig, wenn der Mitarbeiter im Kalenderjahr für dasselbe Kind bereits bezahlt freigestellt wurde.
    Anzugeben sind:
    - die Arbeitstage (nicht Kalendertage)
    - bezahlte Freistellungen mit Entgeltfortzahlung (nicht die mit Krankengeld)
  3. 'Anspruch auf bezahlte Freistellungen'
    Geben Sie an, ob der Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Betreuung seines Kindes hat oder ob ein solcher Anspruch ausgeschlossen ist.
    Wenn Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht, geben Sie die Anzahl der Arbeitstage mit bezahlter Freistellung an. Anzugeben sind auch hier die Arbeitstage, nicht Kalendertage. 
  4. 'Angaben zu Schul-/Kindergartenunfall'
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    Wenn der Erkrankung des Kindes ein Schul- oder Kindergartenunfall zugrunde liegt, dann haken Sie das Kontrollkästchen 'Schul-/Kindergartenunfall' an.
    In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich das Unfallaktenzeichen, das Institutionskennzeichen der Unfallversicherung sowie den Unfalltag. Diese Informationen werden Ihnen schriftlich vom Unfallversicherungsträger der Schule bzw. des Kindergartens mitgeteilt.
    Wenn der Mitarbeiter in der Zeit der Freistellung steuerfreie Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge erhalten hätte, dann geben Sie den Betrag der ausgefallenen Zuschläge ein.

Seite 3: Besonderheiten

Auf der Seite 'Besonderheiten' werden Eingabefelder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und bei Kurzarbeit angezeigt.
Wenn der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt ist und auch keine Kurzarbeit geleistet wurde, klicken Sie einfach auf 'Weiter'.
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Hinweise:
'Beendigung Arbeitsverhältnis am':
Geben Sie das Datum ein, an dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das ist das Datum, an dem die Kündigung ausgesprochen oder eingereicht wurde. 
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen können Sie das Feld 'Beendigung des Arbeitsverhältnisses' leer lassen.

'Beendigung Arbeitsverhältnis zum':
Wenn in den Mitarbeiterstammdaten ein Austrittsdatum vorhanden ist, werden die dort hinterlegten Angaben zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ('Beendigung Arbeitsverhältniszum') übernommen. Diese Angaben können hier nicht bearbeitet werden.

Seite 4: Abrechnungsangaben
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Ob in den letzten 12 Monaten eine Einmalzahlung gezahlt wurde, wird programmseitig ermittelt und die Option 'In den letzten 12 Monaten vor Beginn der Freistellung wurden beitragspflichtige Einmalzahlungen gezahlt' automatisch aktiviert.

Hinweis: 
Wenn die letzten 12 Monate nicht vollständig mit Lexware lohn+gehalt abgerechnet wurden: Prüfen Sie, ob in diesem Zeitraum eine Einmalzahlung geleistet wurde und aktivieren Sie die genannte Option. 

Seite 5: ausgefallenes Entgelt

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Weitere Informationen zur Ermittlung des ausgefallenen Bruttos finden Sie hier.


Hinweis:
Die Entgeltbescheinigung 'KV bei Kinderkrankengeld' wird nach Abschluss des Assistenten 'Freistellungen Kinderpflege' für den Versand im 'Lexware meldecenter' bereitgestellt.