Neuerungen im Update zur Mehrwertsteuersenkung
- Die Steuersätze wurden um 16 % und 5 % ergänzt, sodass Sie keine neuen Konten anlegen müssen.
- In der Zeit vom 01.07. bis 31.12 2020 erfolgt im Programm eine automatische Umschlüsselung der Konten auf die niedrigeren Steuersätze 16 % bzw. 5 %.
Ihr Vorteil: Sie nutzen Ihre gewohnten Konten bequem weiter und müssen für Ihre Standardbuchungen keine neuen Konten anlegen. - Die bisher gültigen Steuersätze stehen weiterhin zur Verfügung. So können Sie bei Bedarf auch individuell Konten für Sachverhalte anlegen, die außerhalb des Zeitraums vom 01.07. bis 31.12.2020 liegen. Damit stellen wir sicher, dass auch Zahlungseingänge für Rechnungen vor dem 01.07.2020 und Ausnahmefälle während der befristeten Mehrwertsteuersenkung gesetzeskonform bearbeitet werden können.
- Ihr Update beinhaltet einen Mehrwertsteuer-Assistenten. Dieser Assistent nimmt alle notwendigen Änderungen (u. a. die automatische Umschlüsselung der Konten) für Sie bequem im Programm vor.
- Zudem haben wir die korrekte Berechnung mit den neuen Steuersätzen und damit auch die korrekte Übernahme der Werte in alle Steuerformulare (z. B. UStVA, EÜR) sichergestellt.
Umsetzung in Lexware buchhaltung
Grundsätzlich können Sie auch im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020, in dem die niedrigeren Steuersätze Anwendung finden, mit den gewohnten Konten weiterbuchen. Im genannten Zeitraum werden diese automatisch auf die niedrigeren Steuersätze 16 % und 5 % umgeschlüsselt. Hierfür haben wir in den Kontoeigenschaften neue Perioden eingeführt.
Beispiel: Konto 8400 Erlöse 19% Umsatzsteuer (SKR-03)
MwSt-Check durchführen
Welche Kontenpläne werden unterstützt?
Der MwSt-Check wird für alle programmunterstützen Kontenpläne durchgeführt.
Wenn Sie mit einem nicht mehr unterstützen Kontenrahmen oder einem individuellen Kontenrahmen arbeiten, dann folgen Sie dieser Anleitung:
Mehrwertsteuersenkung – was tun bei benutzerdefinierten/unbekannten Kontenrahmen?
Welche Änderungen werden vorgenommen?
Das aktuelle Update beinhaltet den Assistenten 'MwSt-Check', der folgende Anpassungen für Sie vornimmt:
- Aktualisierung und Neuanlage der Steuersätze
- Hinterlegung der DATEV-Steuerschlüssel
- Aktualisierung der Konten (Bezeichnung, Steuersatz, Umsatzsteuerposition)
Nachdem Sie das Update durchgeführt haben, öffnet sich der MwSt-Check automatisch und führt Sie bequem durch die Aktualisierung.
Wichtig: Um auch weiterhin gesetzeskonform mit dem Programm arbeiten zu können, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich den MwSt-Check durchzuführen.
Vorgehen
Wenn Sie eine große Anzahl an Firmen gleichzeitig bearbeiten, kann der MwSt-Check einige Zeit in Anspruch nehmen. Brechen Sie diesen deshalb nicht ab.
Sollten Sie den Assistenten zu einem späteren Zeitpunkt nutzen wollen, rufen Sie diesen über das Menü 'Extras - MwSt-Check' auf.
Individuelle Konten anlegen
Für bestimmte Sachverhalte ist es erforderlich, individuelle Konten anzulegen.
Beispiele:
- Für Buchungsfälle zu 19 % oder 7 % im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 (z. B. Leistungserbringung Juni, Rechnungsdatum Juli oder EÜR Zahlungseingang von Junirechnungen nach dem 30.06.2020)
- Bei bereits im Juni erhaltenen Anzahlungen zu 16 % oder 5 %. Sollten Sie häufig erhaltene Anzahlungen buchen, empfehlen wir Ihnen, für jeden Steuersatz ein eigenes Anzahlungskonto anzulegen.
Bei der Neuanlage von Konten gehen Sie wie folgt vor (Beispiel: Neuanlage eines Erlösekontos mit USt. 19%):
Buchungsvorlagen anpassen
Grundsätzlich ist es so, dass Buchungsvorlagen mit den Parametern gespeichert werden, die zum Zeitpunkt der Anlage gültig waren. Für Buchungsvorlagen, die Sie vor dem 1. Juli 2020 angelegt haben, bedeutet dies, dass bei deren Anwendung in den meisten Fällen nicht der korrekte Steuersatz (16 % oder 5 %) hinterlegt ist.
Wir bitten Sie daher bei der Anwendung Ihrer bisher genutzten Vorlagen zu berücksichtigen, dass Sie hier gegebenenfalls für einen begrenzten Zeitraum den Steuersatz in der Buchungsmaske anpassen müssen. Alternativ können Sie für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung neue Buchungsvorlagen anlegen und diese nutzen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer FAQ: Mehrwertsteuersenkung - Nutzung von Buchungsvorlagen
Hinweis
Einige Funktionen (z. B. Abgleich von offenen Posten mit unterschiedlichen Steuersätzen) können aufgrund der temporären Senkung der Mehrwertststeuersätze vorübergehend nicht genutzt werden.
Sie werden im Programm an den betreffenden Stellen über Nachrichtenfenster informiert.
Weitere Informationen zur Mehrwertsteuersenkung
Auf unserer Informationsseite zur Mehrwertsteuersenkung informieren wir Sie zu folgenden Themen:
- FAQs zur Mehrwertsteuersenkung
- Kostenlose Online-Schulungen
- Wissen und Experten-Tipps
- Kunden- und Experten-Meinungen