Hintergrund
Grundsätzlich ist es so, dass Buchungsvorlagen mit den Parametern gespeichert werden, die zum Zeitpunkt der Anlage gültig waren. Für Buchungsvorlagen, die Sie vor dem 01.07.2020 angelegt haben, bedeutet dies, dass bei deren Anwendung in den meisten Fällen nicht der korrekte Steuersatz (16 % oder 5 %) hinterlegt ist.
Vorgehen
Steuersatz beim Buchen ändern
Prüfen Sie bei der Anwendung Ihrer bisher genutzten Vorlagen stets, ob für den jeweiligen Sachverhalt der richtige Steuersatz hinterlegt ist. Passen Sie den Steuersatz ggf. in der Buchungsmaske an.
Buchungsvorlage kopieren
Bei intensiver Nutzung von Buchungsvorlagen empfiehlt es sich, für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung einmalig neue Buchungsvorlagen anzulegen, um nicht bei jeder Buchung Anpassungen vornehmen zu müssen. Ab 01.01.2021 verwenden Sie wieder die bestehenden Buchungsvorlagen mit 7 % bzw. 19 % USt.
Nutzen Sie für die Anlage die Kopierfunktion.
Beispiel: Für Bürobedarf soll eine Buchungsvorlage mit 16 % Vorsteuer angelegt werden.