Lexware-Scout (Hinweis): Die Identifikationsnummer ist nicht angegeben. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob Personengruppe 109) wird die Identifikationsnummer meldepflichtig

Mit der Jahresmeldung 2021 (Meldegrund 50) muss erstmalig der Datensatz Steuerdaten an die Minijob-Zentrale übermittelt werden. Dieser Datensatz muss u. a. die Steueridentifikationsnummer (SteuerID) enthalten. Um dies sicher zu stellen, prüft das Programm ab dem Abrechnungsmonat Mai 2021 die Stammdaten der geringfügig Beschäftigten.

Hintergrund

Die Minijob-Zentrale hat für geringfügig Beschäftigte neben den Sozialversicherungsabgaben auch die Lohnsteuer einzuziehen. Um dieses Verfahren transparenter zu machen, ist ab 01.01.2022 in Entgeltmeldungen zusätzlich der Datensatz 'Steuerdaten' zu übermitteln.

Der Datensatz 'Steuerdaten' beinhaltet folgende Angaben:

  • die Steuernummer des Arbeitgebers
  • die Steueridentifikationsnummer
  • die Art der Besteuerung

Weitere Erläuterungen und auf welchen Dokumenten Ihr Mitarbeiter die Steueridentifikationsnummer finden kann, können Sie auf bei Minijobzentrale nachlesen.   

Vorgehen:

Geben Sie für alle geringfügig Beschäftigte die Steueridentifikationsnummer ein.
Wenn Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt, fordern Sie diese zeitnah bei Ihrem Mitarbeiter an. Nur so kann die Jahresmeldung 2021 und alle  Entgeltmeldungen ab 01.01.2022 mit dem erforderlichen Datensatz 'Steuerdaten' an die Minijob-Zentrale versendet werden.

Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland hat (Grenzgänger) und deshalb keine Steuer ID erhält ignorieren Sie den Hinweis im Lexware scout und lassen Sie das Eingabefeld leer.