Kind krank: Ausgefallenes Entgelt ermitteln

In dieser FAQ können Sie nachlesen, wie und unter welchen Voraussetzungen im Assistenten für 'Freistellung Kinderpflege' das ausgefallene Brutto berechnet wird.

Berechnung des ausgefallenen Bruttos / Nettos:

Als Bruttoarbeitsentgelt gilt das laufende Sozialversicherungsbruttoentgelt (SV-Brutto) analog § 1 ABS. 2 Nr. 2b Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), welches nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gekürzt ist. Dabei ist zu beachten, dass sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlungen kein SV-Brutto im Sinne der EBV darstellen.

Zur Ermittlung des ausgefallenen Bruttoarbeitsentgelts müssen zwei Hilfswerte 'Brutto 1' und 'Brutto 2' - ermittelt werden:

  • Brutto 1 ist fiktiv zu ermitteln: Es ist das laufende SV-Brutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Entgeltabrechnungszeitraum abzurechnen wäre, wenn die Freistellungstage mit Entgeltfortzahlung vergütet werden würden.
  • Brutto 2 ist das laufende SV-Brutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht auf BBG gekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum tatsächlich abgerechnet wurde (Ist-Arbeitsentgelt laut Entgeltabrechnung).

Die Differenz aus Brutto 1 und Brutto 2 ergibt das tatsächlich ausgefallene Bruttoarbeitsentgelt.


Voraussetzungen: 

Damit das durch die Betreuung erkrankter Kinder ausgefallene Entgelt von Lexware lohn+gehalt ermittelt und vorgeschlagen werden kann, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Dabei ist zwischen monatlich gleichbleibenden Entgeltbestandteilen (Gehalt, Monatslohn, VWL) und variablen Entgelten (Stundenlohn, Akkordlohn).zu unterscheiden.

1. Angabe, ob am ersten Tag der Freistellung Arbeitsentgelt gezahlt wird:

Wenn der Mitarbeiter am ersten Tag der Freistellung noch (ggf. teilweise) gearbeitet hat und das Entgelt in voller Höhe weitergezahlt wurde, haken Sie das Kontrollkästchen an. Es besteht dann kein Anspruch auf Krankengeld.
Wenn für den ersten Tag nur teilweise (gekürztes) Entgelt gezahlt wurde oder wenn für den ersten Tag kein Entgelt gezahlt wurde, dann lassen Sie das Kontrollkästchen leer.

2. Gehaltslohnarten: Kennzeichen für die Berechnung des gekürzten Entgelts sind gewählt

Bei Gehaltsempfängern wird das durch die Fehlzeit gekürzte Entgelt gemäß der Kürzungseinstellung in den verwendeten Lohnart(en) berechnet. 
Für die abgerechneten Lohnarten muss entweder die Kürzungsart 'Dreißigstel', nach 'Arbeitstagen' oder 'Kalendertagen' sowie im Kennzeichen Kürzung 'bei Fehlzeit' die Einstellung 'Ja' hinterlegt sein. (siehe Abbildung)
Diese Kennzeichen finden Sie im Menü 'Verwaltung-Lohnarten'.



Die Kürzung (ausgefallenes Entgelt aufgrund der Fehlzeit) wird je nach gewählter Kürzungsart wie folgt ermittelt:

  • Kalendertage: Der feste Monatslohn wird mit der Anzahl der kalendertäglichen Abwesenheitstage multipliziert und durch die tatsächlichen Kalendertage des Abrechnungsmonats dividiert.
  • Arbeitstage:  Der feste Monatslohn wird mit der tatsächlichen Anzahl der Abwesenheitstage multipliziert und durch die Gesamtanzahl der Arbeitstage* in dem Kalendermonat dividiert.
  • Dreißigstel: Der feste Monatslohn wird mit der Anzahl der Fehltage, die tatsächlich gearbeitet worden wären, multipliziert und durch 30 dividiert.
    Hinweis: Bei der Dreißigstel- Methode erfolgt die Berechnung pauschal. Schwankungen zu Gunsten oder zu Lasten des Arbeitgebers/Arbeitnehmers müssen dabei hingenommen werden (siehe Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012 – AZ: 5 AZR 251/11).
    In einigen Fällen kommt es also dazu, dass kein ausgefallenes Brutto entsteht und der Arbeitgeber trotz des Ausfalltags den Monatslohn ungekürzt zu vergüten hat.

Hinweis: Wie Sie die Kürzungsart in der Lohnartenverwaltung ändern können, sowie weitere Erläuterungen und Berechnungsbeispiele der Kürzungsarten finden Sie in der FAQ:  Berechnung des Teilmonatsentgelts
Beachten Sie dabei auch die Besonderheiten bei der Kürzungsart 'Dreißigstel' insbesondere in Monaten mit 31 Kalendertagen.  

3. Lohn - Stundenangaben sind vorhanden

Lohnempfänger: Für die automatische Ermittlung des ausgefallenen Brutto bei Lohnempfängern muss vor der Erfassung der Fehlzeit 'Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld' ein Stundenfaktor in den Lohndaten hinterlegt sein.

Um die Stunden des Mitarbeiters einzugeben, haben Sie 2 Möglichkeiten:  

  • Stundenerfassung: Wenn in der Stundenerfassung Werte hinterlegt sind, wird das ausgefallene Brutto ermittelt und vorgeschlagen. Erfassen Sie auch die ausgefallenen Stunden. Die Umrechnung auf die Fehlzeit erfolgt dann automatisch.
  • Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: Wenn Sie die tatsächlich gearbeiteten Stunden als Summe im laufenden Arbeitsentgelt erfassen, wird die in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegte Arbeitszeit für die Ermittlung des ausgefallenen Bruttos herangezogen. 

Übersicht, in welchen Fällen das ausgefallene Brutto vom Programm nicht ermittelt werden kann:

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Prüfen und ändern Sie ggf. die Einstellungen in den Lohnarten.bzw. der Stundenerfassung.

Wenn das Programm das ausgefallene Brutto aus den oben aufgeführten Gründen nicht ermitteln kann, ist die Option 'Brutto selbst eingeben' automatisch aktiviert. Ermitteln Sie das 'ausgefallene Brutto' selbst und erfassen Sie es im Assistenten.