E-Bilanz 2021 erstellen (Lexware buchhaltung)

Die E-Bilanz Zentrale hilft Ihnen dabei, Ihre Buchungsdaten E-Bilanz-konform nach der gültigen Taxonomie aufzubereiten. Für die Übermittlung an das Finanzamt nutzen Sie das ELSTER-Modul.

Ausführliche Anleitung als PDF-Dokument

Eine ausführliche Anleitung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:

E-Bilanz 2021 erstellen

 


Kurzanleitung

Die folgende Kurzanleitung gibt Ihnen eine Übersicht über die E-Bilanz Zentrale.

Sie starten die E-Bilanz Zentrale im Menü 'Extras - ELSTER' oder im Menü 'Berichte - Auswertung'.

Die E-Bilanz Zentrale umfasst fünf Registerkarten.

 

Die wesentlichen Funktionen der Registerkarten finden Sie in der folgenden Übersicht:

Stammdaten ergänzen
Angaben zum Unternehmen, Berichtsbestandteile und DokumentdatenEin Teil der Daten wird automatisch aus den Firmendaten übernommen.
Weitere Angaben ergänzen Sie manuell.
Konten zuordnen
Zuordnung der Konten aus der Buchhaltung zur E-Bilanz TaxonomieDie Taxonomie ist eine vom Bundesministerium der Finanzen vorgegebene Gliederung, in die Unternehmen ihre Daten einordnen müssen, um Jahresabschlüsse als E-Bilanz an das Finanzamt zu übermitteln.
SKR-03 und SKR-04:Die Standardkonten dieser Kontenrahmen werden automatisch zugeordnet. Individuelle Konten ordnen Sie manuell zu.
Weitere Kontenrahmen: Ordnen Sie die Konten manuell zu.
E-Bilanz erstellen
Kontennachweis übermittelnWenn Sie die Bilanz mit Kontennachweis übermitteln möchten, aktivieren Sie diese Option in den Stammdaten. Sie können die Bilanzeinträge auf der Seite 'E-Bilanz erstellen' - 'E-Bilanz' einzeln auswählen, für die Sie den Kontennachweis übermitteln möchten.
Steuerliche GewinnermittlungDer Berichtsbestandteil 'Steuerliche Gewinnermittlung' ist Pflicht für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
ÜberleitungsrechnungWenn Sie als Bilanzierungsstandard 'deutsches Handelsrecht' wählen, können Sie hier die Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz erstellen.
ErgebnisverwendungLexware buchhaltung pro
Wenn Sie als Kapitalgesellschaft die Bilanz unter teilweiser Ergebnisverwendung aufstellen, aktivieren Sie diese Option.

Lexware buchhaltung/plus
Wenn Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, einen Bilanzgewinn/Bilanzverlust auszuweisen, empfehlen wir Ihnen, diesen gemäß § 268 Abs. 1 HGB als Fußnote in der E-Bilanz darzustellen.
AnlagespiegelAb der Taxonomie 6.0 wird automatisch der 'Anlagespiegel brutto' aktiviert.
Kapitalkontenentwicklung für PersonengesellschaftenFür Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, ist eine Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften elektronisch zu übermitteln.
Wechsel der GewinnermittlungsartWenn Sie im Berichtsjahr von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergegangen sind, dann erfassen Sie das bereits in Ihrer Buchhaltung erfasste Übergangsergebnis auch in der E-Bilanz.
Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich

Wenn Sie Werte zum Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich im Sinne des §4 Absatz 1 Satz 1 EStG übermitteln wollen, können Sie das über dieses Register tun.

Die Übermittlung ist ab dem Wirtschaftsjahr 2021 und der Taxonomie 6.4 Pflicht.

E-Bilanz senden
E-Bilanz anzeigen, speichern, drucken, prüfen und senden.Prüfen Sie die E-Bilanz vor dem Versand. Starten Sie für die Übertragung der E-Bilanz das ELSTER Modul. Das Übertragungsprotokoll steht Ihnen in der ELSTER-Zentrale zu Verfügung.

 

 


Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es uns gesetzlich untersagt ist, die in § 2 Steuerberatungsgesetz genannten Handlungen vorzunehmen. Dies gilt auch für Hilfeleistungen hinsichtlich der Gestaltung von Bilanzen und deren Teilbereiche wie Überleitungsrechnung und Kapitalverwendung. Bitte wenden Sie sich für alle steuerrechtlichen Hilfeleistungen an Ihren Steuerberater. Gerne sind wir Ihnen bei Fragen zur Bedienung des E-Bilanz Assistenten in Lexware buchhaltung behilflich.