Hintergrund:
Die Finanzverwaltung hat entschieden, dass es ab dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr möglich ist, die Steuererklärung ohne Zertifikat an das Finanzamt per ELSTER zu schicken. Daher ist notwendig zum Versand der Erklärung ein Zertifikat als elektronische Unterschrift bei ELSTER-Online zu beantragen.
Zertifikat beantragen:
In Mein ELSTER unter https://www.elster.de/eportal/start beantragen Sie Ihr elektronisches ELSTER-Zertifikat.
Sie haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Signaturverfahren:
- Zertifikatsdatei
- Sicherheitsstick
- Signaturkarte
Für die Zwecke von Privatleuten, Selbständigen und kleinen Unternehmen genügen Funktionsumfang und Sicherheitsmerkmale der Zertifikatsdatei vollkommen.
Hinweis 1
Wenn Sie Fragen zum Aktivieren Ihres ELSTER-Zertifikats oder zu ELSTER allgemein haben erreichen Sie ELSTER wie folgt:
- E-Mailadresse der Hotline: hotline@elster.de
- Hotline-Rufnummer: 0800 52 35 055
Darüber hinaus finden Sie auf der Seite https://www.elster.de/eportal/start ausführliche FAQ zu ELSTER.
Hinweis 2:
- Alle die bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen müssen nicht tätig werden!
- Werden Steuererklärungen z.B. für verschiedene Familienmitglieder erstellt, muss für die in der Steuerakte Beteiligten jeweils ein eigenes ELSTER-Zertifikat beantragt werden. Ausnahme bei Zusammenveranlagung, hier reicht das Elster-Zertifikat für den Steuerpflichtigen.