Hinweise
- Die AfA und der Buchwert werden entsprechend dem Abgangsdatum monatsgenau berechnet.
- Eine Liste sämtlicher Abgänge eines Buchungsjahres finden Sie unter 'Berichte - Abgänge'.
- Bei den sofort abzugsfähigen Wirtschaftsgütern (GWG, SAS150, SAS1000) kann im Jahr des Zugangs kein Vollabgang erfasst werden. Das ist begründet in der Anlage AVEÜR, die einen solchen Ausweis nicht unterstützt und gilt für beide Gewinnermittlungsarten (Bilanz und Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Beispiel
Anschaffung einer Maschine mit Vollabgang im zweiten Jahr der Nutzungsdauer.
Anschaffungskosten | 10.000 EUR |
Anschaffungsdatum | Im Jahr 01 zum 15.01. |
Nutzungsdauer | 10 Jahre |
Abschreibungsart | linear |
Jahres-AfA | 1.000 EUR |
Datum des Verkaufs | Im Jahr 02 am 25.06. |
Anteilige Jahres-AfA für 6 Monate | 500 EUR |
Restbuchwert/Buchwert des Abgangs | 8.500 EUR |
Vollabgang erfassen
Anlagenverzeichnis im Jahr des Vollabgangs
Für das nicht mehr im Unternehmen vorhandene Anlagegut werden nur noch die Spalten gefüllt, welche mit der AfA zu tun haben.
Da das Anlagegut zum Zeitpunkt der Erstellung Anlageverzeichnis (31.12.xx) nicht mehr im Unternehmen ist, werden keine AHK ausgegeben.
Abgangsliste erstellen
Unter 'Berichte - Abgänge' erhalten Sie eine Liste sämtlicher Anlagenabgänge eines Jahres.
Sammelposten bei Betriebsaufgabe auflösen
Wenn Sie Ihren Betrieb unterjährig aufgeben und den Sammelposten auflösen, erfassen Sie für alle Anlagegüter im Sammelposten die Bewegung 'Betriebsaufgabe'.
Wiederholen Sie dieses Vorgehen für alle Anlagegüter im jahrgangsspezifischen Sammelposten.
Hinweis zur Berechnung
Die Berechnung der AfA erfolgt in den Rechnungskreisen unterschiedlich:
- Rechnungskreis Steuerrecht: Im Sammelposten haben Zugänge und Abgänge ab dem zweiten Wirtschaftsjahr keine Auswirkung auf den Buchwert. Die AfA beträgt auch in einem Rumpfwirtschaftsjahr 20 % der AHK. Nachzulesen im BMF-Schreiben vom 30.09.2010.
- Rechnungskreis Handelsrecht: Die Abschreibung wird nach einem Vollabgang zeitanteilig berechnet.