Corona-Krise: Tipps zur Beantragung von Steuererleichterungen

Um die Unternehmen während der Corona-Krise zu unterstützen, gewähren die Finanzämter zahlreiche Steuererleichterungen. Dazu gehören u.a. die Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen, die Fristverlängerung zur Umsatzsteuer und die Erstattung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer.

Anträge für Corona-Hilfen

Die elektronische Übertragung von Anträgen für Corona-Hilfen ist seit dem 15. Juli 2021 für kein Bundesland mehr möglich.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Antrag im pdf-Format auf der jeweilige Länderseite herunterzuladen und auszufüllen.

BundeslandLink BundeslandLink 
Baden-WürttembergLinkNiedersachsenLink
BayernLinkNordrhein-WestfalenLink
BerlinLinkRheinland-PfalzLink
BremenLinkSaarlandLink
BrandenburgLinkSachsenLink
HamburgLinkSachsen-AnhaltLink
HessenLinkSchlesweig-HolsteinLink
Mecklenburg-VorpommernLinkThüringenLink

 


Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates per ELSTER

  1. Öffnen Sie 'Extras – ELSTER – Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
  2. Setzen Sie den Haken bei 'Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats.
  3. Aktivieren Sie die Antragsoption 'Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung senden'.
  4. Klicken Sie auf 'Daten erfassen' und tragen Sie Ihre Angaben ein.
  5. Klicken Sie auf 'Ausgabe' und übertragen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  6. Drucken Sie nach der erfolgreichen Übertragung das Übertragungsprotokoll.

 

Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates im Papiervordruck

  1. Füllen Sie Ihre Umsatzsteuer wie gewohnt aus.
  2. Tragen Sie auf der Seite 2 in Zeile 73, Kennzahl 26 eine '1' ein.


Erstattung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer

Die aufgrund eines Antrags auf Dauerfristverlängerung geleistete Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für die Jahre 2020 und 2021 kann auf Antrag auf 0 Euro herabgesetzt werden. Erforderlich ist, dass der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist. Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung per ELSTER. Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung hat keine Auswirkung auf eine gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV; diese bleibt unverändert bestehen.

Vorgehen in Lexware buchhaltung

  1. Öffnen Sie 'Extras – ELSTER – Antrag auf Dauerfristverlängerung'.
  2. Setzen Sie den Haken bei 'Berichtigte Anmeldung'.
  3. Aktivieren Sie die Option 'Mit Sondervorauszahlung' und ändern Sie den Betrag auf 0,00 EUR.
  4. Setzen Sie den Haken bei der Antragsoption 'Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung senden'.
  5. Klicken Sie auf 'Daten erfassen' und hinterlegen Sie Ihre Begründung.
  6. Klicken Sie auf Ausgabe und senden Sie die berichtigte Anmeldung.
  7. Drucken Sie nach der erfolgreichen Übertragung das Übertragungsprotokoll.

 


Corona-Betroffene und Steuerstundung

Um Ihren Betrieb nicht mit bereits fälligen oder fällig werdenden Steuerzahlungen zu belasten, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Stundung dieser Steuern stellen. 

Unternehmer sollten dabei beachten, dass das Finanzamt nicht auf die Steuerzahlungen verzichtet, sondern nur die Fälligkeit verschiebt. Wer es schafft, sollte deshalb frühzeitig mit der Bildung finanzieller Rücklagen beginnen.

Wichtig: Stundungsanträge für in Zukunft entstehende und fällig werdende Steuern oder für noch nicht angemeldete Steuern, können nicht gestellt werden. Hintergrund: Für eine Stundung muss der Steueranspruch fällig sein (vgl. § 222 AO). Anträge für zukünftige Zeiträume können die Finanzämter daher nicht bearbeiten.

Bitte beachten Sie auch hier, dass derzeit noch keine bundeseinheitliche Lösung besteht und dass es in einzelnen Bundesländern zu Abweichungen kommen kann. Einen stehts aktuellen Überblick über die Angebote der einzelnen Bundesländer bietet der Deutsche Steuerberaterverband e.V (DStV, Link siehe weiterführende Informationen).

Der Antrag auf Stundung enthält:

  • Antrag auf zinslose Stundung
  • Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Sofern Unternehmen die Voraussetzung für die Stundung erfüllen und diese nutzen wollen, ist zu beachten, dass insoweit das SEPA-Lastschriftmandat rechtzeitig widerrufen wird.

 

Download und Bearbeiten des Antrages auf Stundung

Wir stellen Ihnen das vereinfachte Antragsformular der OFD Karlsruhe für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen zur Verfügung, welches bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen ist.

  1. Klicken Sie auf folgenden Link: Corona Stundungsantrag
  2. Je nach Browser finden Sie das Formular direkt im Ordner 'Download' oder Sie können den Speicherort frei wählen.
  3. Markieren Sie das PDF-Dokument mit der rechten Maustaste und klicken Sie im Kontextmenü auf den Befehl 'Öffnen mit'.
  4. Wählen Sie als Programm 'Adobe Acrobat Reader'.
  5. Das Dokument wird in Adobe Reader in der geschützten Ansicht geöffnet.
  6. Klicken Sie rechts oben auf die Schaltfläche 'Alle Funktionen aktivieren'.
  7. Unter Umstände ist es für das Ausfüllen des Formulars noch erforderlich, den Befehl 'Ausfüllen und unterschreiben' zu aktivieren.

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