Voraussetzungen
Die geltende Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) muss eingehalten sein. Da die 10-Jahres-Frist erst nach Abschlusserstellung oder später beginnt, erlauben wir das Löschen frühestens 12 Jahre nach dem Abschluss-Stichtag.
Der Jahresabschluss im Menü 'Extras' muss durchgeführt sein. Dies ist wichtig, um die Konsistenz der Daten für die Folgejahre zu gewährleisten.
Die OP-Verwaltung in Lexware buchhaltung ist jahresübergreifend. Offene Posten können auch in späteren Jahren ausgebucht werden. Das zu löschende Jahr darf deshalb keine offenen Posten enthalten. Prüfen Sie diese Voraussetzung im Menü 'Ansicht - OP-Debitoren' und 'Ansicht - OP-Kreditoren'.
Da die OP-Verwaltung in Lexware buchhaltung jahresübergreifend ist, dürfen sich keine OP-Ausbuchungen im Stapel nachfolgender Jahre befinden. Buchen Sie diese Buchungen ggf. über das Menü 'Buchen - Stapel ausbuchen' aus.
Hinweise
- Das Jahr wird mit allen Daten und Belegen gelöscht. Das Löschen kann nicht rückgängig gemacht werden. Erstellen Sie deshalb zur Sicherheit vor dem Löschen eines Jahres eine Datensicherung.
- Buchungsjahre können nur einzeln und in chronologischer Reihenfolge gelöscht werden. Es wird also jeweils das älteste Jahr gelöscht.
- Der Löschvorgang kann je nach Datenumfang und Rechnerausstattung mehrere Minuten dauern.
Buchungsjahr löschen
Buchungsjahre deaktivieren
Buchungsjahre innerhalb der Aufbewahrungsfrist können Sie deaktivieren. Diese Jahre werden dann in der Auswahl der Buchungsjahre nicht mehr angezeigt.