Hintergrund
Beim Reverse-Charge-Verfahren geht nach dem Empfängerlandprinzip die Steuerschuld für Lieferungen und Leistungen auf den Leistungsempfänger über.
Wichtig: Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens ist, dass die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wenn Sie unsicher sind, klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater, ob Sie das Reverse-Charge Verfahren anwenden dürfen.
Die folgenden Schritte beschreiben die Buchungen gemäß des Reverse-Charge Verfahrens für Lieferungen und Leistungen aus der EU.
Stammdaten im Lieferantenkonto
Diese Möglichkeit gibt es nur in Lexware büro easy standard/plus.
In den Stammdaten Ihres Lieferantenmuss das Kontrollkästchen 'EU-Warenbewegungen' aktiviert sein.
Buchen der Lieferantenrechnung
Hinweis:
Da die Rechnung des ausländischen Lieferanten keine Mehrwertsteuer enthält, darf die Lieferantenrechnung ebenfalls keine MwSt-Schlüssel / MwSt-Beträge enthalten.
Da das Kontrollkästchen EU-Warenbewegungen in den Stammdaten Ihres Lieferanten aktiviert ist, entfernt Lexware büro easy standard/plus automatisch den Steuerschlüssel des Artikels bzw. Aufwandskontos in der Eingangsrechnung.
Diese Lieferantenrechnung können Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt begleichen.
Erstellen der Buchungen für die Umsatzsteuer / Vorsteuer
Voraussetzung
Für jeden Steuerfall, welcher den §13b betrifft, wird ein eigener MwSt-Schlüssel und ein eigenes Transitkonto benötigt.
Kontrollieren Sie das für Ihren Steuerfall und legen Sie bei Bedarf einen neuen MwSt-Schlüssel und ein neues Transitkonto an.
Das Transitkonto benötigt die Einstellungen:
- Typ: Vermögen
- Name: Frei zu vergebende Bezeichnung
- Möchten Sie dieses Konto verwenden für ..: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Vorgehen
Wichtig: Das Datum der Journalbuchungen muss dem Datum der Lieferantenrechnung entsprechen.
Bei Eingabe der Steuerbuchungen über die Schaltfläche Steuer zu EU-Einkauf verwendet Lexware büro easy automatisch das Datum der Lieferantenrechnung für die zugehörigen Steuerbuchungen.
Falls Sie nach Eingabe der Steuerbuchungen das Datum der Lieferantenrechnung ändern, müssen Sie diese Anpassung in den bereits gespeicherten Steuerbuchungen selbst vornehmen.
Beachten Sie: Wir dürfen keine steuerliche Beratung vornehmen. Besprechen Sie die von uns vorgeschlagenen Schritte zur Abbildung der entsprechenden Buchungen daher unbedingt mit Ihrem Steuerberater.