Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen in Lexware warenwirtschaft und Lexware handwerk

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen bis 30kW (Peak) zu 0% Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 am 16.12.22 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2023.

Vorgehen in Lexware warenwirtschaft pro/premium – Lexware handwerk plus/premium

Übersicht

  • Schritt 1: Nullsteuersatz in den Firmenangaben aktivieren
  • Schritt 2: Erlöskonto ohne Steuersatz in der Kontenverwaltung anlegen
  • Schritt 3: Erlöskonto aus Schritt 2 für Nullsteuerbelege hinterlegen
  • Schritt 4: Neustart der Anwendung
  • Schritt 5: Bei der Auftragserfassung Nullsteuersatz bestätigen
     

Videoanleitung

Sehen Sie hier eine Videoanleitung, wie Sie den Nullsteuersatz in Ihrer Lexware Software aktivieren und worauf Sie achten müssen:

Schritt-für-Schritt-Anleitung im Programm

Schritt 1: NULLSTEUERSATZ IN DEN FIRMENANGABEN AKTIVIEREN

Gehen Sie über 'Bearbeiten - Firmenangaben' in die Firmenangaben und aktivieren Sie unter Warenwirtschaft - Aufträge (in Lexware handwerk: Auftragsbearbeitung statt Warenwirtschaft) die neue Option Nullsteuersatz berücksichtigen:

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Schritt 2: ERLÖSKONTO OHNE STEUERSATZ IN DER KONTENVERWALTUNG ANLEGEN

Sofern Sie ein Paket mit Lexware buchhaltung nutzen, führen Sie in Lexware buchhaltung eine manuelle Kontenaktualisierung durch. Dazu gehen Sie in den Bereich Buchhaltung und klicken 'Verwaltung - Kontenaktualisierung'. Die neuen Erlöskonten werden so automatisch erstellt und sind danach im Kontenplan vorhanden. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Vorgehen in Lexware buchhaltung. Diese finden Sie hier

 

Nutzen Sie eine Einzelapplikation (warenwirtschaft pro/premium, handwerk plus/premium), dann gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie in der Zentrale das Menü 'Verwaltung - Kontenverwaltung'
  2. Im SKR-03 markieren Sie als Vorlage z. B. das Konto 8200, bei SKR-04 das Konto 4200.
  3. Klicken Sie auf 'Kopieren'.
  4. Ändern Sie die Kontonummer je nach Kontenrahmen auf SKR-03: 8290; SKR-04: 4290.
  5. Achten Sie darauf, dass Ihr neu angelegtes Konto als DATEV-Automatikkonten markiert ist.
  6. Wählen Sie in der Zeile 'gültig ab: 01.01.2021' ' und tragen Sie als USt. Pos Vor. 87 und als USt. Pos Erkl. 157 ein. Der Steuersatz wird auf 'keine' gestellt:
    Snag_1985708.png

 

Schritt 3: ERLÖSKONTO AUS SCHRITT 2 FÜR NULLSTEUERBELEGE HINTERLEGEN

Um Nullsteuerbelege erstellen zu können, müssen Sie das zuvor in Schritt 2 angelegte Erlöskonto als Nullsteuersatz Konto hinterlegen.

 

  1. Öffnen Sie in der Anwendung das Menü ‚Verwaltung – Nullsteuersatz Konten‘ 
  2. Hinterlegen Sie Ihr zuvor in Schritt 2 angelegtes Erlöskonto:

    Bild3.png
     
  3. Klicken Sie ‚Speichern‘.
     

Schritt 4: NEUSTART DER ANWENDUNG

Sofern Sie Belege nach der Übergangslösung erstellt haben, müssen Sie die Anwendung neu starten, damit den bereits erstellten Belegen das Nullsteuer Erlöskonto zugeordnet werden kann.

Schritt 5: BEI DER AUFTRAGSERFASSUNG NULLSTEUER BESTÄTIGEN

Um einen Nullsteuerbeleg zu erstellen, setzen Sie in der Auftragserfassung die Option ‚Nullsteuersatz anwenden‘. Ihre Artikel/Materialien wählen Sie weiterhin wie gewohnt aus der Artikelleiste/Materialleiste aus.

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Mischbelege mit Nullsteuer und normaler Umsatzsteuer sind möglich. Bei Mischbelegen wird auf Seite 1 bei der Checkbox zum Nullsteuersatz der Intermediate Zustand angezeigt.

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Beachten Sie, dass Ihnen diese Funktion nur zur Verfügung steht, wenn Sie vorher die Option ‚Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG berücksichtigen` in den Firmeneinstellungen aktiviert haben.

Hinweis:

Auf Seite 3 können Sie Abschlagsrechnungen mit einem abweichenden Steuersatz von 19% von aktuellen Nullsteuer-Belegen abziehen:

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Fragen rund um den Nullsteuersatz in Lexware

Ich habe meine Nullsteuer-Aufträge bisher laut Anleitung erfasst, was muss ich beim Umstieg auf die neue Funktion beachten? 

Sofern Sie die PV-Belege mit der Übergangslösung erstellt haben, führen Sie unbedingt die obengenannten Schritte 1– 4 durch!

Wichtig: Erstellen Sie nach der Installation des Februar Updates 2023 keine Belege mehr nach der Anleitung der Übergangslösung. Alle erstellten Belege können mit dem Update Februar 2023 korrekt gebucht, exportiert oder weiterbearbeitet werden.

 

Was passiert mit meinen Warengruppen?

Ihre Warengruppen stehen Ihnen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Ihre Artikel/Materialien können Sie über die Artikelleiste/Materialleiste aus Ihren Warengruppen/Materialgruppen ebenso für Ihren Nullsteuersatz-Auftrag auswählen. Nur in Ausnahmefällen könnte es sinnvoll sein, Artikel/Materialien, die immer mit 0 % besteuert werden, einer eigenen Warengruppe/Materialgruppe mit 0% zuzuordnen (z.B. Balkonkraftwerk Komplettset). Stimmen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater ab. Dieser Warengruppe/Materialgruppe muss unter Erlöse Inland stpfl. das gleiche Erlöskonto zugeordnet sein, welches Sie unter Verwaltung Nullsteuersatz Konten hinterlegt haben.

 

Muss die Lagerhaltung nachbearbeitet werden?

Wenn Sie Ihre Artikel/Materialien im Nullsteuer-Auftrag aus der Artikelleiste/Materialleiste auswählen, erfolgt die Lagerabbuchung automatisch, sofern es sich bei dem Artikel/Material um einen Lagerartikel handelt.

 

Kann ich Abovorlagen als  Nullsteueraufträge ausführen?

Nein, Abovorlagen für Nullsteueraufträge können nicht erzeugt werden.

 

Kann ich Sammelrechnungen weiterhin im Rahmen von Nullsteuersatz erstellen? 

Ja, Sammelrechnungen können als Nullsteuersatz-Auftrag erfasst werden. Gemischte Sammelrechnungen mit Nullsteuerbelegen und normalen Aufträgen mit 19% MwSt. sind möglich

 

Was gibt es bei der Nutzung einer Bruttofirma in Bezug auf den Nullsteuersatz zu beachten? 

Bei Änderung bestehender Belege sollten die Preise auf Korrektheit geprüft werden. Auch die Postionskalkulation steht Ihnen für Nullsteuer-Aufträge in der Bruttofirma zur Verfügung.

 

 

Werden Abschlagsrechnungen bei Nutzung des Nullsteuersatzes unterstützt?  

Abschlagsrechnungen können wie gewohnt von Ihnen erfasst werden. Bei Erstellung der Gesamtrechnung können sowohl Nullsteuer- als auch Nicht-Nullsteuer-Aufträge einbezogen werden.

 

Kann ich die Schnellerfassung bei der Erstellung von Nullsteuersatz-Aufträgen verwenden? 

Ja, die Schnellerfassung kann genutzt werden.

 

Kann ich die Berücksichtigung des Nullsteuersatzes wieder deaktivieren? 

Wenn Sie den Nullsteuersatz nicht mehr nutzen möchten, können Sie dies über die Firmenangaben deaktivieren. Beachten Sie, dass Sie nach der Deaktivierung bereits erstellte Belege mit Nullsteuersatz nicht weiterverarbeiten, z.B. duplizieren dürfen.


 

Können Nullsteuer-Belege über die Kasse bezahlt werden?

Nein, eine Barzahlung von Nullsteuer-Belegen über die Kasse ist aufgrund der Besonderheiten (Minderung/Skonto) derzeit nicht möglich.

 

 

Können Nullsteuer-Positionen in der Belegerfassung der Kasse erfasst werden?

Ja, das ist ohne Einschränkung möglich und stellt aus unserer Sicht die einzige Motivation zur Erstellung einer Nullsteuer- Warengruppe/Materialgruppe dar.

 

 

Welche Besonderheiten gelten für Teilrechnungen und Schlussrechnungen in Lexware handwerk premium?

Bei Teil- und Schlussrechnungen ist eine Vermischung von Belegen mit Umsatzsteuer und Nullsteuerbelegen inzwischen möglich.

 

 

Funktioniert der Buchungsdatenexport bei Nullsteuer Buchungen?

Ja, der Buchungsdatenexport und der DATEV-Export funktionieren.

 

 

Wie kann ich prüfen, ob in den Belegen das korrekte Konto hinterlegt ist?

Rufen Sie die Buchungsliste über Berichte/Buchungsliste bzw. Berichte/Journale/Buchungsliste auf und prüfen Sie ob dort die korrekten Konten dort hinterlegt sind.

In unserem Beispiel ist dies für Nullsteuerbelege (Photovoltaik) unter Verwendung des Kontenrahmens SKR03 das Konto 8290:

Snag_79fa1ad.png

 

Hinweis: Einige Einzelheiten und Detailfragen wurden nach dem 01.01.2023 noch durch gesonderte Schreiben des Bundesfinanzministeriums – sogenannte BMF-Schreiben – geklärt. Ein aktuelles BMF-Schreiben von Ende Februar 2023 finden Sie hier. Weiterführende Informationen des Bundesfinanzministerium finden Sie zudem hier.

 

 

 

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