Interne Heizkostenabrechnung / Heizkostenabrechung nach §9 HeizkV (hausverwalter und Quickimmobilie bis 2019)

Anleitung und Erklärungen zur internen Heizkostenabrechnung nach §9 HeizkV bis zur Jahresversion 2019

Für die Jahresversionen ab 2020 finden Sie eine ausführliche Beschreibung im Handbuch. Dieses können Sie bei Bedarf einfach über unsere Supportseite herunterladen: https://www.lexware.de/support/

Einen Ausschnitt des Handbuches erhalten Sie über folgenden Link: Interne Heizkostenabrechnung

Vorgehen

In den Gebäudedaten

  1. In den Gebäudedaten die Heizanlage auf 'Heizkostenabrechnung selber durchführen' einstellen.
  2. Die Abrechnungsartder Heizanlage einstellen (s. 'Abrechnungsart ermitteln' in diesem Dokument).
  3. Tragen Sie die Brauchwassertemperatur (Warmwassertemperatur) ein. Gehen Sie bei Bedarf in das Gebäude. Bei der Heizanlage lesen Sie den Wert ab.
  4. Falls die Abrechnung nicht auf kWh lautet, den Heizwert eingeben. Bei einer Abrechnung nach 'kWh' wird dieser Wert auf 1 gestellt.

In den Unterkonten

  1. Bei dem Umlagekonto '4500 Brennstoffkosten der Heizanlage' aktivieren Sie immer 'lagerfähig', damit Sie eine Menge buchen können.
  2. Ändern Sie folgende beide Unterkonten:
    1. '4598 Warmwasseraufbereitung':
      1. Umlageschlüssel: Warmwasserverbrauch
      2. Umlageschlüssel: Wohnfläche
    2. '4599 Heizkosten':
      1. Umlageschlüssel: Heizkostenverbrauchseinheiten
      2. Umlageschlüssel: Wohnfläche oder beheizte Fläche 
    3. Anteile der beiden Schlüssel nach §§7,8 HeizkV einstellen (in der Regel 70/30).

Buchungen/Zähler

  1. Den Brennstoff buchen Sie auf das Umlagekonto '4500 Brennstoffkosten'. Die Menge muss mit angegeben werden.
  2. Unter Zähler geben Sie im Register 'Wasser/Strom' den Warmwasserverbrauch pro Wohnung und Mieter ein.
  3. Im Register 'Heizung' legen Sie die Verbrauchszähler an. Dann geben Sie die Verbrauchsdaten ein.

Abrechnungsart ermitteln

  1. Wenn Sie - wie es die Verordnung vorsieht - Wärmezähler haben, wählen Sie als Abrechnungsart 'Wärmemengenwasserzähler'.
    1. Bei einem globalen Wärmezähler wählen Sie im Umlagekonto 4598 die Option 'Warmwasserwärmemengenzähler für dieses Gebäude verwenden'.
    2. Wenn Sie für jede Einheit einen Wärmezähler haben, können Sie diese in den Zählern unter dem Reiter 'Warmwasser' anlegen.
  2. Wenn Sie keine Wärmezähler haben, Sie aber den Verbrauch messen können, muss nach einer der Formeln in der Verordnung gerechnet werden:
    1. Für 'normale' Heizkessel wählen Sie ' §9 Heizkostenverordnung (ab 2009)'
    2. Für Brennwertheizkessel wählen Sie ' §9 Heizkostenverordnung Brennwertheizkessel (ab 2009)'
    3. Für Fernwärme wählen Sie ' §9 Heizkostenverordnung Fernwärme (ab 2009)'
  3. Haben Sie keine Wärmezähler und können auch den Verbrauch nicht messen, muss nach einer der folgenden Formeln gerechnet werden:
    1. Für 'normale' Heizkessel wählen Sie ' §9 Heizkostenverordnung m² (ab 2009)'
    2. Für Brennwertheizkessel wählen Sie ' §9 Heizkostenverordnung m² Brennwertheizkessel (ab 2009)'
    3. Für Fernwärme wählen Sie ' §9 Heizkostenverordnung m² Fernwärme (ab 2009)'

Jetzt rechnet das Programm alles gemäß der Formel um und bucht intern auf die beiden Umlagekonten 4598 und 4599.

 

Expertenhilfe

Rufen Sie unsere Experten an
hausverwaltung
Installationsberatung hausverwalter
(Kostenlos) Montag - Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
hausverwaltung
Technische Beratung Hausverwalter
1,99 €/min* Montag - Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
hausverwaltung
Anwendungsberatung hausverwalter
1,99 €/min* Montag - Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Warum ist der Support teilweise kostenpflichtig?

* aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend