Geltungsbereich und Voraussetzungen
Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) können Sie für die folgenden Fehlzeiten anfordern:
- Krankheit mit Entgeltfortzahlung
- Arbeitsunfall mit Entgeltfortzahlung
- Krankheit bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren gilt:
- Die Fehlzeit beginnt frühestens am 01.01.2022.
- Der Mitarbeiter hat eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt
- Der Vertragsarzt/das Krankenhaus nimmt am eAU-Verfahren teil.
Vorgehen
Hinweis: In diesem Video haben wir für Sie den Ablauf und die Funktionen im Programm erläutert.
1. Schritt: Nachweispflicht festlegen
Eingabefeld für gesetzlich versicherte Mitarbeiter mit den Personengruppen 109, 110, 106 und 190 auf der Seite 'Kassen':
Für die Personengruppen '109 geringfügig Beschäftigte', '110 kurzfristig Beschäftigte', '106 Werkstudenten' und '190 gesetzlich Unfallversicherte ohne SV-Pflicht' muss für die Teilnahme am eAU-Verfahren auf der Seite Kassen die 'Art der Krankenversicherung' gewählt werden.
Hinweis: Derzeit nehmen nur die gesetzlichen Krankenkassen am eAU-Verfahren teil.
Wählen Sie für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters aus.
2. Schritt: Anforderung eAU erstellen und versenden
3. Schritt: Rückmeldung (eAU) abholen
Holen Sie die Rückmeldungen der Krankenkasse vom Kommunikationsserver der Krankenkasse ab.
Rufen Sie hierzu das Menü 'Extras-meldecenter Sozialversicherung-Abholen vom meldecenter' auf.
Wichtige Hinweise:
- Sie dürfen die Rückmeldung nur abholen, wenn der Arbeitnehmer Sie dazu autorisiert hat. Dies geschieht durch die Mitteilung des Mitarbeiters, dass eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
- Die Rückmeldung der Krankenkasse liegt frühestens 1 Tag nach der Krankschreibung durch den Arzt vor.
4. Schritt: Rückmeldungen in der Antwortzentrale prüfen
Die Rückmeldungen der Krankenkasse sind nach der Abholung vom meldecenter in der 'Antwortzentrale' auf der Seite 'Rückmeldungen Meldeverfahren' aufgeführt.
Im vorliegenden Fall wurde die Arbeitsunfähigkeit, mit identischem Zeitraum (wie angefragt) von der Krankenkasse bestätigt.
In den Lohndaten des Mitarbeiters deckt sich die gebuchte Fehlzeit mit der von der Krankenkasse rückgemeldeten Arbeitsunfähigkeit.
Der von der Krankenkasse rückgemeldete Zeitraum ist gelb markiert.
Zwischennachricht: AU liegt noch nicht vor
Wenn der Krankenkasse die eAU noch nicht vorliegt, erhalten Sie diese Rückmeldung.
Wichtig: Die Krankenkassen stellen (vom Zeitpunkt der gestellten Anfrage gerechnet), innerhalb der nächsten 14 Tage eingehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zum Abholen bereit.
- Rufen Sie idealerweise innerhalb der nächsten 14 Tagen regelmäßig die Verarbeitungsprotokolle über das meldecenter ab.
- Prüfen Sie die Rückmeldungen in der Antwortzentrale.
Abhängig von der Rückmeldung sollten Sie in Absprache mit dem Arbeitnehmer ggf. die Mitarbeiterstammdaten (bei nicht zuständiger Krankenkasse) bzw. die Fehlzeit (bei abweichendem Zeitraum) korrigieren. - Nachdem Sie die Rückmeldungen der Krankenkasse geprüft haben, können Sie den Eintrag mit dem Link 'Archivieren' aus der Antwortzentrale entfernen. Über die Filterfunktion können Sie die archivierten Einträge jederzeit wieder einblenden
Berichte
Im Menü 'Extras – meldecenter Sozialversicherung – Arbeitsunfähigkeit (eAU)' stehen Ihnen folgende Berichte zur Verfügung:
- 'Prüfliste für die aktuelle Firma':
Alle zur Sendung anstehenden Meldungen werden in diesem Bericht dokumentiert. - 'Archiv eAU Anforderungen':
Alle gesendeten Anforderungen und die Rückmeldungen der Krankenkassen in der aktiven Firma werden in diesem Bericht mit Sendedaten dokumentiert.