Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Folgebescheinigung anfordern

Bei einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit (AU), ist der erste Tag nach dem bisher attestierten Ende der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse anzufragen. Gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor, um die Folgebescheinigung elektronisch anzufordern.

Vorgehen:

  1. Markieren Sie die bereits von der Krankenkasse bestätigte Fehlzeit.
    Hinweis: Der rückgemeldete Zeitraum ist gelb markiert.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'bearbeiten'.
  3. Im folgenden Fenster 'Fehlzeit editieren' verlängern Sie die Fehlzeit, auf das vom Mitarbeiter angegebene Ende.


  4. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'OK'.
    Hinweis: Wenn die Fehlzeit im Vormonat beginnt, wechseln Sie über den Korrekturmodus in den "Beginnmonat der Fehlzeit"   
  5. Markieren Sie die Fehlzeit. 
  6. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)'.

     
    Wichtig zu beachten

    Wichtig:  Wenn die Fehlzeit in einem Vormonat beginnt, wird die Schaltfläche 'Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)' erst aktiv, wenn Sie zuvor den Korrekturmodus des Monats aufrufen, in dem die Fehlzeit beginnt.

  7. Erstellen Sie die eAU-Anforderung mit dem neuen Datum 'Arbeitsunfähigkeit ab (Folge)'.
 

 

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