Fehler 610201110 - Sie haben für das Abholen des Protokolls ein anderes Zertifikat verwendet als für das Senden der Lohnsteuerbescheinigung

Ursächlich ist in den meisten Fällen die Beantragung eines neuen ELSTER Zertifikats bzw. eine Zertifikatsverlängerung.

Ursache:

Wenn Sie ein neues Zertifikat beantragen oder ein bestehendes Zertifikat verlängern, wird bei der Finanzverwaltung das bisher genutzte Zertifikat deaktiviert.

Beachten Sie: 

  • Auch bei einer Zertifikatsverlängerung wird auf den Servern der Finanzverwaltung eine neue Zertifikatsdatei erzeugt. Die Zertifikatsverlängerung ist somit gleichzusetzen mit einer Neubeantragung.
    Ausstehende Protokolle können Sie dann nicht mehr elektronisch abholen.
  • Auch die erneute Konfiguration der alten Zertifikatsdatei in Lexware lohn+gehalt hat keinen Einfluss auf die Zertifikatsdatei der Finanzverwaltung und führt deshalb nicht zum Erfolg.
  • Holen Sie künftig Protokolle (und ELStAM Änderungslisten) ab, bevor Sie ein Zertifikat verlängern oder neu beantragen.

Abhilfe

Zunächst sollten Sie bei der Finanzverwaltung anfragen, ob die Lohnsteuerbescheinigung korrekt verarbeitet werden konnte. Wenn dies bestätigt wird, können unsere Servicemitarbeiter die Protokollabholung im Programm auf "erledigt" setzen, sodass Sie die LStB ohne den Vermerk "Vorschau" drucken können.  

  1. Rufen Sie dazu das Kontaktformular Lohnsteuerbescheinigung auf.
  2. Geben Sie die Transferticketnummer im Kontaktformular ein.
    Die Transferticketnummer ist auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.  

    Abhängig von ihrer Programmversion finden Sie die Lohnsteuerbescheinigung in der 'ELSTER Zentrale' im 'Ausgangskorb' bzw. in der 'Antwortzentrale' unter 'ELSTER-
    offene Vorgänge'
    .

Warten Sie auf die Rückmeldung der Finanzverwaltung. Das weitere Vorgehen ist davon abhängig, welches Verarbeitungsergebnis die Finanzverwaltung zurückmeldet.

Fall 1: Die LStB wurde nicht verarbeitet

Senden Sie die LStB über 'ELSTER-Online'.
Hinweis: Eine Sendungswiederholung ist in Lexware lohn+gehalt nicht möglich.  

Fall 2: Die LStB wurde verarbeitet

Weil das Zertifikat mit dem Sie gesendet haben bei der Finanzverwaltung aufgrund der Zertifikatsverlängerung deaktiviert wurde, können Sie die Protokolle nicht mehr abholen.
Die Protokolle werden nach 180 Tagen bei der Finanzverwaltung gelöscht.  

Für beide Fälle gilt:
Unsere Mitarbeiter können durch einen Datenbankeingriff bewirken, dass

  • keine weiteren Abholversuche dieser Protokolle durch Ihr Lexware Programm durchgeführt werden.
  • die Druckausgabe der LStB für den Mitarbeiter möglich ist.

Wenden Sie sich an die Anwendungsberatung Ihres Programms. Die Telefonnummer finden Sie in unserem Online Support-Center.


Tipps: 

Druckausgabe mit Vermerk 'Vorschau' möglich: 

  • Die Lohnsteuerbescheinigung dient ausschließlich der Information des Arbeitnehmers über den Inhalt der elektronisch an die Finanzbehörde gesendeten Daten.
  • Eine Verpflichtung zur Vorlage im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
  • Alternativ zur Datenbankreparatur können Sie deshalb über das Menü 'Extras-ELSTER- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung' mit dem Vermerk 'Vorschau...' drucken und dem Mitarbeiter aushändigen. 
    Achten Sie auf folgende Druckeinstellung: 

LStB-Versand trotz ausstehender Protokollabholung möglich:

  • Wenn im Sendeassistenten die Funktion 'LStB-Übertragungsprotokolle abholen' voreingestellt ist, liegen noch nicht alle Protokolle gesendeter LStB vor.
  • Selbstverständlich können Sie die Voreinstellung ändern und auch bei "ausstehender Protokollabholung" neue Lohnsteuerbescheinigungen übertragen.
    Wählen Sie hierzu die Option 'Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen übertragen'. 
     

 

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