Coronahilfe: So vermeiden Sie die Rückzahlung

Im Laufe der Corona-Pandemie hat der Staat unterschiedliche Finanzhilfen ins Leben gerufen, um Unternehmen finanziell zu unterstützen. Vor allem zu Beginn der Pandemie wurde dabei selten geprüft, ob die beantragenden Unternehmen tatsächlich Bedarf an Unterstützung hatten. Es ist aber davon auszugehen, dass eine ausführliche Überprüfung früher oder später nachgeholt wird. Hier erfahren Sie, wie Sie sich jetzt schon darauf vorbereiten können und so das Risiko einer Rückzahlung reduzieren. Bestandteil des Artikels ist auch eine kostenlose Arbeitsvorlage zur Dokumentation.

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Mann im Büro schaut sich stehend Unterlagen vom Schreibtisch an
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 |  Zuletzt aktualisiert am:13.07.2023

Staatliche Corona-Hilfen und Betrugsversuche

Die Soforthilfen zu Beginn der Corona-Krise wurden in den allermeisten Fällen unbürokratisch und schnell bearbeitet, oft flossen die ersten Gelder schon nach wenigen Tagen. Auch Kurzarbeitergeld kann nach wie vor relativ einfach beantragt werden und wird auch meist zeitnah bewilligt.

Bei den später ausbezahlten Corona-Überbrückungshilfen und bei der Novemberhilfe sowie Dezemberhilfe sieht das etwas anders aus: Hier dauerte die Auszahlung u. a. aufgrund der verlangten Prüfungen bzw. Bescheinigungen durch Steuerberater, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer z. T. deutlich länger.

In den meisten Fällen kamen die beantragten staatlichen Corona-Finanzhilfen auch wirklich bei den Unternehmen an, die sie dringend benötigten. Allerdings wurden leider auch Betrüger auf den Plan gerufen. Diese haben z. B. ganze Webseiten „gekapert“ und Gelder ungerechtfertigt auf ihre Konten umgeleitet.

Leider gibt es auch Betriebe und Selbstständige, die unter dem Vorwand, in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken, unberechtigt Finanzhilfen beantragt haben – auch wenn es eigentlich noch genügend Reserven gab. Außerdem gibt es vermehrt Hinweise darauf, dass auch Firmen, die schon vor Jahresbeginn 2020 in Schwierigkeiten waren, Finanzhilfen beantragt und erhalten haben. Obwohl explizit ausgeschlossen ist, dass in diesen Fällen ein Anspruch auf Coronahilfen besteht.

Diese und ähnliche Szenarien haben dazu geführt, dass es z. B. bei der Beantragung von Überbrückungshilfen „vorgelagerte“ Prüfungen gibt. Dadurch gibt es zwar bei dieser Fördermaßnahme weniger Betrugsversuche, allerdings hat sich die Zahlung der Hilfen deswegen in vielen Fällen verzögert. Dass auch die Vorab-Prüfung nicht gegen Betrug gewappnet ist, hat sich zudem Anfang März 2021 gezeigt, als die Auszahlung der Überbrückungshilfen wegen einiger Betrugsfälle zeitweilig gestoppt wurde.

Prüfungen und Rückzahlungsforderungen sind wahrscheinlich

Inzwischen ist klar, dass der Staat mehr oder weniger flächendeckend prüfen wird, ob es tatsächlich einen Anspruch auf die Hilfen gegeben hat. Dazu werden nun nachträgliche, genaue Prüfungen umgesetzt.

Daher fragen sich viele Unternehmer, ob man die Corona-Soforthilfe zurückzahlen muss.

Spätestens wenn die Steuererklärungen 2020 ff. abgegeben werden, müssen aller Voraussicht nach Nachweise erbracht werden oder es erfolgen die Prüfungen. Denn erhaltene Hilfen müssen in der Steuererklärung angegeben werden und sind – soweit doch noch Gewinne angefallen sind – in voller Höhe zu versteuern. Unternehmen, die keine ungerechtfertigten Rückforderungen riskieren wollen, müssen belegen, dass sie zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Hilfen beantragt haben, dazu auch berechtigt waren.

Tun Sie dies nicht, müssen Sie die Coronahilfen zurückzahlen.

Corona-Soforthilfe-Tipps für Unternehmen, die Hilfen erhalten haben

Da die Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse aufgrund der beschlossenen Verlängerungen meist erst im Jahr 2022 oder 2023 vorliegen, ist es ohne Aufzeichnungen für Unternehmen kaum möglich, genau nachzuweisen, dass, wann, warum und in welchem Umfang sie zu Beginn der Krise oder auch später Zahlungsprobleme gehabt haben.

Vor diesem Hintergrund sollte jede Firma sofort tätig werden, die finanzielle Hilfe erhalten hat – etwa in Form von:

  • Corona-Soforthilfen
  • Herabsetzungen steuerlicher Abschlagszahlungen
  • Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen

Es sollte möglichst außerdem rückwirkend ab März 2020 dokumentiert werden, wie sich die Situation im Betrieb entwickelt hat und auch erklärt werden, warum die staatlichen Hilfen benötigt wurden.

Je besser und detaillierter die Dokumentation ist, desto leichter und schneller lassen sich mögliche unberechtigte Forderungen zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen derBehörden widerlegen. Sie bleiben dadurch in der ohnehin schon schwierigen Lage vor unnötigen zusätzlichen Belastungen verschont, indem Sie die Coronahilfen nicht zurückzahlen.

Ein weiterer Vorteil: Die Dokumentation hilft Unternehmern auch, selbst den Überblick über erhaltene Hilfen und die Entwicklung der Situation zu behalten.

Außerdem sollten sich alle Unternehmen spätestens jetzt eine Liquiditätsplanung bis mindestens Ende 2024 erstellen, um die Lage besser abschätzen und ggf. weitere Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können. Hierzu kann etwa die Beantragung neuer Kredite zählen, falls absehbar wird, dass es trotz erhaltender Hilfen doch nicht reichen wird.

So schützen Sie sich gegen Soforthilfe-Rückzahlungen: Arbeitshilfe für den Aufbau und die Strukturierung einer Liquiditätsdokumentation

Die folgende Arbeitshilfe zur Erfassung und Dokumentation von Umsatzeinbußen, Kostenentwicklung und erhaltener Finanz- sowie Soforthilfen kann bei einem späteren Nachweis der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Fördermaßnahmen helfen.

Da es keine Vorgaben zu Form und Struktur eines Nachweises gibt, kann die Dokumentation im Kern frei gestaltet werden, soweit sich alle wesentlichen Zahlungen und eingeleitete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erkennen lassen. Wichtig ist, dass Sie zeitnah mit den Aufzeichnungen beginnen, damit Sie keine wichtigen Sachverhalte übersehen oder vergessen.

Die Dokumentationen sollten so gehalten werden, dass sie auch für die Überbrückungshilfen nutzbar sind. Hier gibt es zwar Steuerberater o. A., die bei der Beantragung geholfen haben, dennoch lohnt es sich, zusätzliche Dokumentationen und Argumentationshilfen zu erstellen –, damit Sie keine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen leisten müssen. Betroffene Unternehmer oder Selbstständige müssen nämlich auch daran denken, dass nahezu jeder Steuerberater eine Vielzahl von Anträgen bearbeitet hat und daher nicht alle Sachverhalte im Kopf haben kann.

Tipp

Kopiervorlage zum Ausdrucken

Die Vorlage für die obige Übersicht können Sie hier kostenlos herunterladen. Sie kann als Kopiervorlage für die Erstellung der Dokumentation dienen. Die Teile I und II müssen einmalig, der Rest sollte – sofern möglich – je Kalenderwoche ausgefüllt werden. Das ist in den meisten Fällen schon aufgrund der Vielzahl der Aktivitäten wie Stornierungen oder Absagen sinnvoll.

Außerdem lässt sich so später besser nachvollziehen, was wirklich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Betrieb passiert ist. Sehr kleine Betriebe oder Selbstständige können prüfen, ob es genügt, statt einer Wochen- eine Monatsübersicht zu erstellen.

Die Teile III und IV sollten möglichst wöchentlich ausgefüllt werden, am besten bis etwa zwei Monate nachdem man die letzten Hilfen erhalten hat. Entsprechend leicht fällt es dem Finanzamt, einen Überblick zu gewinnen und Sie müssen keine Überbrückungshilfen zurückzahlen.

Fazit: Der Aufwand lohnt sich, um Corona-Hilfen nicht zurückzahlen zu müssen

Zugegeben, der Aufwand für die Erstellung der Dokumentation ist auf den ersten Blick relativ hoch, zumal er zusätzlich zu allen anderen Arbeiten in der aktuell schwierigen Phase anfällt. Allerdings haben Sie so eine Sicherheit für den Fall einer nachträglichen Überprüfung der Corona-Soforthilfe durch die Behörden.

Außerdem genügt es in der Regel, die Aufzeichnungen für den Zeitraum zu erstellen, in dem die Hilfen beantragt und die größten Schäden entstanden sind. Das ist – aus heutiger Sicht – etwa der Zeitraum von März 2020 bis Mai oder Juni 2021.

Tipp

Unternehmen, die schon vor 2020 finanzielle Schwierigkeiten hatten

Bei Unternehmen, die schon vor 2020 finanzielle Schwierigkeiten hatten, und dennoch Soforthilfen beantragt haben, ist die Prüfung seitens der Behörden leicht umzusetzen. Betroffene Firmen sollten daher überlegen, ob sie nicht von sich aus die zu Unrecht erhaltenen Coronahilfen zeitnah und freiwillig zurückzahlen. Die Chance, hier ohne weitere Konsequenzen davonzukommen, ist so relativ groß.

Bei einer späteren Prüfung könnte es sonst weitergehende Folgen geben, etwa Bußgelder und Strafzinsen. Am besten ist es in so einem Fall, sich hier noch einmal mit dem Steuerberater abzusprechen und die weitere Vorgehensweise zu beschließen.

Um nicht in einen Liquiditätsengpass o. Ä. zu kommen, ist es außerdem sinnvoll, sich mit den Corona-Steuererleichterungen für Unternehmen auseinanderzusetzen.

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