Schutzschild für Unternehmen: Finanzhilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die Regierungskoalition unterstützt Unternehmen finanziell, die besonders von den Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sind. Im Kern handelt es sich dabei um Zuschüsse, Kredite und Bürgschaften, zu denen der Zugang besonders einfach möglich sein soll. Das Hilfspaket wurde vom Bundesfinanzminister als „zielgerichteter Schutzschild“ bezeichnet.

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Mann wird durch Schirm vor Regen geschützt
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 |  Zuletzt aktualisiert am:07.08.2023

Welche Fördermaßnahmen umfasst der Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen?

Die Bundesregierung hat unterschiedliche Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, um Unternehmen finanziell zu unterstützen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges besonders betroffen sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über das Maßnahmenpaket:

1. Vereinfachter Zugang zu KfW-Krediten

Der Schutzschild der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen sieht vor, Vom Krieg dass betroffene Firmen sollen vereinfachten und schnellen Zugang zu Krediten der Förderbank KfW erhalten. Ziel des sogenannten KfW-Sonderprogramms UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ist es, kurzfristig die Liquidität dieser Unternehmen zu sichern bzw. zu erhalten und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege zu dämpfen.

Das Kreditprogramm umfasst ein Volumen von 7 Mrd. Euro. Es ist in 2 Komponenten aufgeteilt, die beide ab dem 9. Mai 2022 gestartet sind und bis zum 31. Dezember 2022 befristet sind. Die Laufzeit beträgt maximal 6 Jahre:

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Bei diesem Programm handelt es sich um einen Förderkredit für mittelständische und große Unternehmen sowie Freiberufler. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Das Kreditvolumen beträgt bis zu 100 Mio. Euro.
  • Gefördert werden Anschaffungen und laufende Kosten.
  • Die KfW-Bank übernimmt bis zu 90 Prozent des Risikos Ihrer Hausbank.
  • Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre.
  • Bei Krediten unter 3 Prozent verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung, Kredite von 3 bis 10 Mio. Euro werden im Schnellverfahren geprüft.

Weiterführende Informationen und das Antragsformular finden Sie auf dieser Website der KfW.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022 - Konsortialfinanzierung

Dieses Programm richtet sich vor allem an größere Unternehmen mit einem höheren Fördervolumen. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Das Kreditvolumen beträgt mindestens 25 Mio. Euro.
  • Gefördert werden Anschaffungen und laufende Kosten.
  • Die KfW-Bank übernimmt bis zu 80 Prozent des Risikos.

Weiterführende Informationen und das Antragsformular finden Sie auf dieser Website der KfW.

2. Bürgschaftsprogramme

Weitere Unterstützung gibt es seit dem 29. April 2022 bis Ende 2022 durch die Erweiterung der Programme bei Bürgschaftsbanken und dem Großbürgschaftsprogramm des Bundes. Gefördert werden hier kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro für Betriebsmittel- und Investitionskredite. Hierfür wurde der Bürgschaftshöchstbetrag für betroffene Unternehmen von 1,25 auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.

Das Großbürgschaftsprogramm greift ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Mio. Euro in strukturschwachen und 50 Mio. Euro außerhalb strukturschwacher Regionen, soweit diese Unternehmen vom Kriegsfolgen betroffen sind. Die Bürgschaftsquote beträgt maximal 80 Prozent, in besonderen Härtefällen bis zu 90 Prozent.

3. Anteiliger, befristeter Kostenzuschuss (Energiekostendämpfungsprogramm)

Unternehmen, die besonders unter den hohen Gas- und Strompreisen leiden, können einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten anteiligen Kostenzuschuss im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP) erhalten. Konkret geht es um den Zeitraum von Februar bis September 2022. Als betroffen und damit anspruchsberechtigt gelten Unternehmen, deren Energiekosten gegenüber 2021 um mehr als 100 Prozent gestiegen sind.

Dabei gibt es 3 Förderstufen:

  1. 30 % der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro erhielten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang (Überarbeitete Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen (rgc-manager.de)) angehören und die mindestens 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen können.
  2. Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.
  3. Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.

Der finanzielle Rahmen für die Zuschüsse beläuft sich auf aktuell 5-6 Mrd. Euro. Die prozentuale Förderung wurde zudem ab Juli einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.

Die Antragstellung startete am 15. Juli 2022 und wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Schutzschildes für Unternehmen bis Ende 2022 verlängert. Der Antrag muss online über das ELAN-K2-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm finden Sie hier.

Bislang steht das Programm vor allem großen Unternehmen offen. Das Wirtschaftsministerium plant allerdings eine Öffnung auch für mittlere und kleine Unternehmen in Branchen außerhalb der KUEBLL-Liste. Wie das genau aussieht, wird sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen.

Tipp

Hilfestellungen zur Energiekrise für Unternehmer und Selbstständige

Welche Entlastungspakete und Fördermaßnahmen gibt es in der Energiekrise für Unternehmen? Wie können Betriebe ihre laufenden Kosten senken und ihre Liquidität erhöhen? Antworten auf diese Fragen und hilfreiche Praxis-Tipps erhalten Sie auf unserer Themenseite zur Energiekrise.

4. Eigen- und Hybridkapitalhilfen

Speziell für große Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft haben würde, gibt es weitere Unterstützung in Form von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Geprüft wird u.a. eine Stabilisierung durch stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen, soweit die Betriebe eine klare Fortführungsperspektive haben und nicht vor dem Ukraine-Krieg schon in Schwierigkeiten gewesen sind.

Es soll eine „marktgerechte“ Vergütung verlangt werden. Die Regierung behält sich bei einer Verschärfung der Lage vor, die während der Corona-Pandemie entwickelten Eigenkapital-Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen weiterzuentwickeln.

5. Unterstützung bei Liquiditätsengpässen

Zusätzlich sollen Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (sogenanntem Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, durch ein Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das evtl. auftretende Liquiditätsengpässe überbrückt. Vor allem gilt der Schutzschild für Unternehmen, die Strom und Erdgas auf Termine kaufen und verkaufen, um ihre Produktion steuern zu können und so Planungssicherheit für Verkaufsmengen und -preise zu haben.

Strom und Gas werden an speziellen Börsen in Leipzig und Amsterdam gehandelt bzw. bezogen und müssen von den Unternehmen mit Sicherheitsleistungen hinterlegt werden. Diese fallen oft kurzfristig an, was die Liquidität erheblich belastet. Betroffene Betriebe sollen die Möglichkeit bekommen, kurzfristig und nach standardisierten Verfahren mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien von der KfW zu erhalten.

Hierbei greifen die folgenden Voraussetzungen für den Zugang zum Finanzierungsprogramm:

  • nur Absicherungs-, keine Spekulationspositionen werden besichert
  • bestehende Kreditlinien sind ausgeschöpft
  • die Leitungsorgane der Unternehmen müssen auf ihnen evtl. zustehende Boni verzichten
  • die Prüfung der Bonität und Fortführungsprognose müssen positiv ausfallen

Der Zinssatz orientiert sich an den bisherigen KfW-Zuweisungsgeschäften (EU-Referenzzinsschema), auf den ein Aufschlag auf den Marktzins erhoben wird; die voraussichtliche Höhe des Kreditvolumens beträgt bis zu 100 Mrd. Euro. Für nicht genutzte Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision verlangt. Die Darlehensverträge können Sie bis zum 31.12.2022 unterzeichnen, die Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2023 möglich. 

Wer kann von den Fördermaßnahmen des Schutzschildes für Unternehmen profitieren?

Zugangsvoraussetzung für die Beantragung von Fördermaßnahmen des Schutzschildes ist, dass das Unternehmen durch den Ukraine-Krieg und dessen Folgen betroffen ist. Eine solche Betroffenheit besteht v. a. durch:

  • einen Umsatzrückgang durch den weggebrochenen Absatzmarkt (wenn das Unternehmen in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % des Umsatzes in Russland, Belarus oder der Ukraine gemacht hat).
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland.
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern.
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus.
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 % vom Jahresumsatz 2021).
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