Einzelunternehmen gründen: So einfach geht‘s

Einzelunternehmen erfreuen sich in Deutschland einer sehr großen Beliebtheit. Tatsächlich knapp 60 Prozent der Unternehmen aus und sind die am häufigsten gewählte Rechtsform. Das mag daran liegen, dass es bei Gründung eines Einzelunternehmens nur eine verantwortliche Person gibt. Das macht den Gründungsprozess relativ unkompliziert und ebnet den Weg in die Selbstständigkeit. Bevor du dich entscheidest und ein Einzelunternehmen gründest, solltest du dich jedoch in Ruhe mit Themen wie z. B. der Haftung bei der Gründung eines Einzelunternehmens sowie den Vor- und Nachteilen dieser Rechtsform auseinandersetzen. Bei uns findest du Tipps und Hilfe, wie man die Gründung eines Einzelunternehmens angeht.

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Frau in einem Rollstuhl bedient ein Smartphone
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 |  Zuletzt aktualisiert am:07.02.2024

Einzelunternehmen gründen: Infos, Ablauf und Fakten

Wer sich alleine selbstständig machen möchte, aber keine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder eine AG als Rechtsform wählen möchte, kann ein Einzelunternehmen gründen. Einzelunternehmer kannst du als Kleingewerbetreibender, Freiberufler, Handwerker, Dienstleister oder Land- und Forstwirt werden. Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigst du keine Gesellschafter, sondern trägst die alleinige Verantwortung. Für jeden Einzelunternehmer, ob Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder eingetragener Kaufmann (e. K.), ist die Gewinnverteilung also klar geregelt: Der Gewinn wandert als Gewerbetreibenden ausschließlich in deine Tasche.

Deine Rechtspersönlichkeit ändert sich nicht, wenn du dein Unternehmen gründest: Du wirst nicht zur juristischen, sondern bleibst eine natürliche Person.

Tipp

Inhaber vs. Geschäftsführer

Der Begriff Einzelunternehmen stellt eine eigene Rechtsform dar. Zu unterscheiden sind Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie „Ein-Mann-GmbH“, „Ein-Mann-UG“ bzw. „Ein-Mann-AG“. Achte unbedingt darauf, dass in deinem Impressum nicht der Begriff „Geschäftsführer“ steht. Diese Bezeichnung ist nicht korrekt und du kannst dafür abgemahnt werden. Die korrekte Bezeichnung für dich, wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, lautet „Inhaber“!

Gründungskapital und Haftung im Einzelunternehmen

Bei der Gründung einer Einzelfirma bestimmst du die Höhe deines Startkapitals selbst. Der Gesetzgeber schreibt bei Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens kein bestimmtes Mindestkapital vor. Wichtig ist nur, dass dein Startkapital bei der Gründung deines Einzelunternehmens den Aufbau des Unternehmens sowie deine Lebenshaltungskosten deckt. Ein Einzelunternehmen zu gründen, bringt nämlich immer ein gewisses Risiko mit sich.

Die Anzahl der Gründer bei Einzelunternehmern beschränkt sich auf eine Person. Du alleine bist der Betriebsinhaber. Daher lastet die Haftungsverantwortung alleine auf deinen Schultern. Wenn es zum Beispiel zu Insolvenzrisiken oder zu Schadensersatzforderungen durch Kunden kommt, übernimmst du als Inhaber die volle Haftung. Das heißt, dass du sowohl mit deinem gesamten unternehmerischen als auch mit deinem gesamten privaten Vermögen haftest. Gründest du ein Einzelunternehmen, musst du also für Verbindlichkeiten geradestehen. Zur Not wird dazu nicht nur dein Bankguthaben herangezogen, sondern auch deine Immobilien, deine Autos, dein Sachbesitz und andere Wertgegenstände.

Selbstverständlich kannst du als Einzelunternehmer Mitarbeiter einstellen. Doch die Leitung deines Einzelunternehmens obliegt dir alleine oder einem bevollmächtigen Mitarbeiter bzw. Prokuristen. Diese Rechtsform eignet sich nach Expertenmeinung gut zum Einstieg in die Selbstständigkeit.

Tipp

Versicherungsschutz beachten

Wenn du dich dazu entscheidest, ein Einzelunternehmen zu gründen, bist du mit dem Nachteil der persönlichen Haftung konfrontiert. Daher ist es umso wichtiger, dass du dich mit einem ausreichenden Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken absicherst. Dabei ist besonders eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Diese schützt dein Einzelunternehmen vor bestimmten Schadensersatzansprüchen. Auch über eine branchenspezifische Berufshaftpflicht-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsversicherung solltest du dich informieren.

Für viele Unternehmen aus verschiedenen Branchen ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft freiwillig. Bei der Gründung eines Gewerbebetriebs in der Landwirtschaft oder einer beruflichen Tätigkeit im Gesundheitsdienst, bist du jedoch dazu verpflichtet, dich über eine Berufsgenossenschaft versichern zu lassen. So bist du bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auf der sicheren Seite.

Gründung einer UG für beschränkte Haftung

Wenn du die Verantwortung und die Haftungsrisiken eines Einzelunternehmens nicht übernehmen möchtest, hast du ebenfalls die Möglichkeit, Gesellschafter zu werden und eine Unternehmensgesellschaft (UG) zu gründen. Diese kannst du später in eine GmbH umwandeln.

Anders als bei einem Einzelunternehmen haftest du bei der Gründung einer UG nicht mit deinem Privatvermögen. Es kann allerdings sein, dass du dein Privatvermögen als Sicherheiten für die Unternehmensfinanzierung bei deinem Kreditinstitut hinterlegen musst. Sollte deine UG zahlungsunfähig werden, wirkt sich das also ebenfalls darauf aus.

Übrigens: Wie alle Kapitalgesellschaften setzt auch die UG ein Startkapital voraus. Dieses ist mit nur 1 Euro jedoch eher symbolisch.

Einzelunternehmen und Kleingewerbe

Sobald du Waren und Dienstleistungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht anbietest, ist deine berufliche Tätigkeit gewerblich. Gründest du ein Einzelunternehmen, musst du die Voraussetzungen und Regelungen prüfen, die deine Tätigkeit verlangt. Es gibt zwei Varianten, zwischen denen du entscheiden musst:

  • Einzelunternehmen als Kleingewerbe gründen: Du kannst dein Einzelunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, muss es jedoch nicht zwingend tun. Entscheidest du dich dafür, bist du ein Kann-Kaufmann.
  • Einzelunternehmen als kaufmännisch geführter Betrieb: Diese Form des Einzelunternehmens erfordert die Eintragung ins Handelsregister. Somit giltst du als Ist-Kaufmann.

Hat dein Einzelunternehmen die Größe überschritten, die eine kaufmännische Betriebsführung erforderlich macht, musst du deinen Betrieb nachträglich ins Handelsregister eintragen lassen. Die Grenze liegt bei einem Jahresumsatz von 250.000 Euro. Andere Merkmale, die dafür sprechen, sind zum Beispiel die Anzahl deiner Mitarbeiter sowie der Betriebsniederlassungen. Auch die Vielfalt deines Produkt- oder Leistungsportfolios spielt hier eine große Rolle.

Info

Freiberufler und Landwirte nicht betroffen

Die Bezeichnung „Freiberufler“ ist nur für bestimmte Berufsgruppen gedacht, zum Beispiel Journalisten, Apothekern, Rechtsanwälten, Grafikdesignern etc. Bist du Freiberufler oder Land- bzw. Forstwirt, betreibst du keinen Handel und zählst somit nicht zur Gruppe der Kaufleute. Aus diesem Grund betrifft dich die Gewerberegelung eines Einzelunternehmens nicht.

Einzelunternehmen gründen: Praktische Schritte

Du hast dich entschieden, den Start zu wagen und ein Einzelunternehmen zu gründen, weil deine Investitionskosten überschaubar sind und dein Gewerbe eher risikoarm ist? Der unkomplizierte Gründungsprozess kommt dir ebenfalls entgegen? Dann kann es mit den nächsten Schritten der Umsetzung losgehen. Hast du vor, ein Einzelunternehmen zu gründen, beachte folgende Checkliste:

  • Rechtsform und notwendige Voraussetzungen prüfen
  • Namensgebung entscheiden bzw. prüfen
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Gewerbe anmelden
  • Eintragung ins Handelsregister anmelden
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  • Evtl. bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer registrieren

Als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender dauert es etwa einen Tag, dein Einzelunternehmen zu gründen. Als Kaufmann musst du mit einem Zeitraum von etwa zwei Wochen rechnen.

Was ist bei der Namensgebung zu beachten?

Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, ist es an der Zeit, dich als Selbstständiger für einen Namen zu entscheiden. Hierzu gilt es einige Unterscheidungen zu beachten, je nachdem, ob du zu den Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder eingetragenen Kaufleuten zählst:

  • Als Kleingewerbetreibender wählst du eine Geschäftsbezeichnung, denn du bist kein Ist-Kaufmann und leitest im handelsrechtlichen Sinn keine Firma. Du hast folglich keinen Handelsnamen, sondern führst deine Firma mit deinem Vor- und Nachnamen. Wenn du möchtest, kannst du zusätzlich einen Titel wählen, der deine Branche und deine Tätigkeit beschreibt, zum Beispiel Max Mustermann – Blumenwerkstatt. Fantasie-Namen sind erlaubt.
  • Im Handelsregister eingetragene Kaufleute dürfen ihre Firma entweder als Namensfirma führen oder Marken- bzw. Fantasie-Begriffe wählen. Auch Mischformen sind üblich. Wichtig ist, dass sich dein Firmenname durch Eindeutigkeit auszeichnet und noch nicht von einem Mitbewerber verwendet wird. Das kannst du zum Beispiel mithilfe der IHK überprüfen lassen. Vergiss am Ende nicht den Zusatz e.K. als übliche Abkürzungen für eingetragene Einzelkaufleute (§ 19 HGB).
  • Freiberufler können sich bei der Namensgebung ihrer Fantasie hingeben. Branchenbezeichnungen sind ebenfalls zugelassen, immer in Kombination mit dem eigenen Familiennamen. Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, sollte der Name übrigens ganz klar die angebotenen Dienstleistungen verdeutlichen.

Qual der Wahl: Wie finde ich das passende Geschäftskonto?

Wer ein Einzelunternehmen gründet, muss in der Regel Kosten und Ausgaben im Blick behalten. Private und geschäftliche Finanzgeschäfte müssen dabei strikt getrennt bleiben. Deshalb ist es immens wichtig, dass du als zukünftiger Firmeninhaber ein Geschäftskonto eröffnest. So erleichterst du dir die Buchführung und dem Finanzamt erschließen sich deine finanziellen Transaktionen auf den ersten Blick. Weil die Kontoführungsgebühren von Bank zu Bank unterschiedlich sind, empfiehlt es sich für dich, Angebote einzuholen. Als Gründer ist es zudem relevant zu wissen, ob deine anvisierte Geschäftsbank mit Förderbanken kooperiert und du darüber hinaus Investoren für dich bzw. dein Einzelunternehmen gewinnen kannst. Zusätzlich solltest du folgende Fragen klären:

  • Brauchst du eine Filiale vor Ort mit festem Ansprechpartner oder reicht dir ein Online-Service?
  • Wie hoch sind die Kontoführungsgebühren für dein Unternehmen?
  • Was kosten beleghafte bzw. beleglose Buchungen?
  • Kosten Bareinzahlungen bzw. -auszahlungen extra?

So meldest du dein Gewerbe an

Du bist weder Freiberufler noch Kaufmann? Dann gründest du deine Einzelfirma, indem du ein Formular beim Gewerbeamt ausfüllst. In manchen Städten kannst du deine Firma online gründen. Falls das keine Option ist, musst du persönlich beim Gewerbeamt in der Stadt deines Firmensitzes vorstellig werden und dort die Gewerbeanmeldung vornehmen. Dort füllst du als künftiger Einzelunternehmer einen Gewerbeschein aus. Darin trägst du deine persönlichen Daten, die Art deines Geschäfts, deine Rechtsform und die Daten deines Geschäftskontos ein. Für die Anmeldung wird eine Gebühr fällig. Diese schwankt von Stadt zu Stadt zwischen 35 und 50 Euro.

Info

Mögliche Beschäftigungsverhältnisse

Wenn du vorhast, ein Einzelunternehmen zu gründen, bedeutet es nicht, dass nur du als Einzelperson darin tätig sein darfst. Entscheidend ist, wie viele Personen die Leitung deines Einzelunternehmens übernehmen: Das darfst nur du allein sein. Mitarbeiter darfst du natürlich einstellen. Die Anstellung ist dabei auf kein Beschäftigungsverhältnis beschränkt. Als Gewerbetreibender kannst du Festangestellte, Teilzeitbeschäftigte oder auch Minijobber, Freelancer und Studenten einstellen.

Wenn du Personen in deinem Unternehmen beschäftigst, musst du eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen.

Freiberufler wenden sich an das Finanzamt

Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen und bist zum Beispiel Journalist, Hebamme, Anwalt oder Künstler, musst du keinen Gewerbeschein erwerben. Stattdessen wendest du dich direkt an das Finanzamt, am besten mithilfe eines formlosen Schreibens. Darin solltest du die Art deiner geplanten Selbstständigkeit beschreiben und um eine Steuernummer bitten. Das Finanzamt wird dir im nächsten Schritt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden.

Die Meldung deiner Freiberuflichkeit kostet nichts!

Ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht?

Kaufmann sein, heißt bestimmten Pflichten nachkommen. Wenn du ein Einzelunternehmen gründest und bestimmte Voraussetzungen vorliegen, musst du dich im Handelsregister eintragen lassen. Als Gewerbetreibender kannst du dich freiwillig eintragen lassen. In jedem Fall sind ein Notarbesuch sowie eine Bescheinigung der IHK über die Eintragungsfähigkeit des gewählten Firmennamens erforderlich. Der Notar beurkundet die Anmeldung zum Handelsregister, nachdem er alle Gründungsunterlagen geprüft hat. Das Registergericht nimmt anschließend den Eintrag vor. Deshalb zahlst du sowohl an den Notar als auch an das Registergericht bestimmte Gebührensätze. Deren Höhe hängt in der Regel von der Rechtsform sowie der Komplexität deines Unternehmens ab.

Info

Firmenbriefpapier

Bist du per Handelsregistereintrag aktiver Kaufmann, müssen auf deinem Firmenbriefpapier dein Firmenname, die Rechtsform deines Unternehmens, dein Firmensitz und deine Registrierungsnummer gedruckt sein. Dadurch gewinnst du als Gründer eines Einzelunternehmens an Seriosität.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Hast du vor, ein Einzelunternehmen zu gründen, musst du dich vom Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das heißt, dass du mithilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung deine prognostizierten Umsätze im Jahr der Betriebsöffnung bzw. für das Folgejahr meldest. Auf Grundlage dieser Angaben zahlst du künftig deine Steuern. Wenn du unsicher bist, wende dich am besten an den Steuerberater deines Vertrauens oder verwende praktische Ausfüllhilfen, die es online kostenlos zu finden gibt. Falls du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest, musst du das ebenfalls im Fragebogen angeben.

Sobald du den Fragebogen korrekt ausgefüllt und beim Finanzamt abgegeben hast, erhältst du im nächsten Schritt eine Steuernummer. Vorher kannst du keine Rechnungen stellen. Du solltest folglich alles so schnell wie möglich klären und beantragen, um dein Einzelunternehmen zu gründen.

Steuern und Buchführungspflicht im Einzelunternehmen

Hast du ein Einzelunternehmen gegründet, zahlst du als einzelner Inhaber eines Gewerbebetriebes folgende Steuern:

  • Gewerbesteuern
  • Umsatzsteuern
  • Einkommenssteuern
  • Evtl. Lohnsteuer (wenn du Mitarbeiter beschäftigst)

Gewerbesteuern müssen von Einzelunternehmern erst ab einem Umsatz von 24.500 Euro entrichtet werden. Kleinunternehmer, deren Status durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung definiert ist, sind von der Umsatzsteuer befreit. Bei Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten fällt die Gewerbesteuer weg. Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind ebenfalls umsatzsteuerbefreit, Land- und Forstwirte zahlen hingegen nur reduzierte Umsatzsteuern.

Nach dem Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) bist du in Deutschland zur Buchführung verpflichtet, wenn du ein Unternehmen führst. Das gilt auch für Einzelunternehmen. Für die Buchhaltung sehen die Regelungen für die unterschiedlichen Rechtsformen wie folgt aus:

  • Bist du Kleingewerbetreibender im Sinne eines Nicht-Kaufmanns, erlaubt dir das Finanzamt, deine Gewinne und Verluste in Form einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erfassen. 
  • Kaufleute erstellen dagegen eine Bilanz inklusive GuV und sind dazu verpflichtet, ein Inventar zu führen und einen Jahresabschluss zu veröffentlichen. 
  • Als Freiberufler ermittelst du deinen Gewinn entweder per EÜR oder Bilanz mit GuV.

Fragen zu Steuern und Buchhaltung beantwortet dir immer der Steuerberater deines Vertrauens. Du hast dich noch nicht für einen Fachmann für Steuerrecht entschieden? Dann nutze am besten ein Online-Tool zur Steuerberatersuche.

Achtung

Obergrenze für Befreiung von der Buchführungspflicht beachten!

Als Einzelunternehmer kannst du nur von der Buchführungspflicht befreit werden, wenn dein Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 600.000 Euro und dein Gewinn unter 60.000 Euro liegen. In diesem Fall kannst du mit der einfachen EÜR-Methode arbeiten.

Tipp

Buchhaltungssoftware für Gründer

Wenn du ein Unternehmen gründest, musst du unabhängig von der Rechtsform Aufzeichnungen führen und Belege sammeln. Erfolgreiches Unternehmertum zeichnet sich nämlich durch eine professionelle Buchführung, Lohnabrechnung bzw. Jahresbilanz aus. Perfekte Vorbereitung und regelmäßige Pflege der Zahlen erleichtern dir hierbei deine Buchhaltung. Wenn du die Finanzbuchhaltung nicht auslagern möchtest, unterstütze dich selbst am besten mit einer modernen Buchhaltungssoftware für Gründer. So vermeidest du Fehler, versäumst keine Fristen und bist immer auf dem neuesten Stand der Finanzgesetzgebung!

Einzelunternehmen gründen: Vor- und Nachteile auf einen Blick

Du bist von der Rechtsform eines Einzelunternehmens überzeugt? Dann lies dir abschließend noch einmal die Vor- und Nachteile durch, bevor du dein Einzelunternehmen gründest.

Die Vorteile eines Einzelunternehmens sind

 
  • Einfache Gründung
  • Niedrige Gründungskosten
  • Startkapital gesetzlich nicht vorgeschrieben
  • Weder Gesellschaftervertrag noch Satzung nötig
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der Bilanzen
  • Inhaber entscheidet alleine
  • Einzelunternehmen genießen gutes Ansehen bei Banken
  • Eintragung ins Handelsregister meistens nicht notwendig

Die Nachteile eines Einzelunternehmens sind

 
  • Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen
  • Alleinige Verantwortung für das Startkapital
  • Inhaber stemmt allein alle Entscheidungsprozesse
  • Aufnahme weiterer Inhaber nicht möglich
  • Einzelunternehmer zahlt Einkommenssteuer und keine Körperschaftssteuer
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