Was Sie zur Gründung von Einzelunternehmen wissen sollten

Ein Grund für die Gründung eines Unternehmens ist häufig: unabhängig von anderen sein und eigene Entscheidungen treffen. Das ist allerdings nur bis zu einem gewissen Grad möglich, wenn Ihr Unternehmen von mehreren Personen geführt wird. Viele Existenzgründer entscheiden sich deshalb statt für eine Kapital- oder Personengesellschaft für die Form des Einzelunternehmens. Allerdings bedeutet das auch ein gesteigertes Maß an Verantwortung. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Aufgaben und Pflichten auf Sie zukommen und was Sie beachten sollten, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen und anmelden möchten.

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Zuletzt aktualisiert am:15.05.2023

Alleinstellungsmerkmal: Was Einzelunternehmen ausmacht

Definition

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer Person allein betrieben wird. Diese Person stellt keine eigene juristische Person dar. Der Begriff bezieht sich eher darauf, wie das Unternehmen geführt wird. Eine andere Bezeichnung für Einzelunternehmen ist Einzelfirma.

Das Einzelunternehmen gilt als häufigste, weil einfachste Rechtsform für Unternehmen. Anders als bei vergleichbaren Modellen sind Gründer von Einzelfirmen in den meisten Fällen nicht dazu verpflichtet, ein gewisses Startkapital auf- bzw. mitzubringen – auch wenn Sie natürlich in Ihrem eigenen Interesse bei der Unternehmensgründung ausreichend Ressourcen und Geldmittel zur Verfügung haben sollten.

In Deutschland kann jeder Kaufmann, Kleingewerbetreibende oder Freiberufler ein Einzelunternehmen gründen. Statt Miteigentümer oder Mitgeschäftsführer an Entscheidungen und Gewinnen beteiligen zu müssen, gehört Ihnen das Unternehmen zu 100 Prozent. Der Nachteil von Einzelunternehmen: Dafür tragen Sie auch das Risiko ganz allein.

Freiberuf oder Gewerbeanmeldung: Rechtsformen für Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist juristisch nicht genau definiert. Sie können deshalb selbst die rechtliche Grundlage für Ihre Einzelfirma bestimmen. Infrage kommen die folgenden Möglichkeiten:

  • Sie melden ein Gewerbe an. Als gewerblich gilt eine Tätigkeit, sobald Sie Services und Waren mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht anbieten – beispielsweise wenn Sie Selbstgemachtes auf Online-Marktplätzen verkaufen. Einen Unterschied gibt es noch zwischen den Kleingewerbetreibenden und gewerbetreibenden Kaufleuten: Während Erstere ihr Unternehmung nur beim Finanzamt und beim Gewerbeamt anmelden müssen, benötigen Kaufleute für ihr Einzelunternehmen noch eine Eintragung im Handelsregister.
  • Die Rechtsform Freiberufler bietet sich ebenfalls für Einzelunternehmen an. Allerdings können Sie sich diese in dem Sinne nicht selbst aussuchen, da sie für die selbstständige Arbeit bestimmter Berufsgruppen vorenthalten ist: zum Beispiel Journalisten, Grafikdesigner, Rechtsanwälte, Apotheker oder (Steuer)Berater.
  • Möchten Sie nicht voll für Ihr Einzelunternehmen haften, können Sie die Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft (UG) wählen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, das Unternehmen später in eine GmbH umzuwandeln. Im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Optionen, setzt die UG wie alle Kapitalgesellschaften ein Startkapital voraus. Dieses ist mit 1 Euro aber eher symbolisch.

Info

Wie nenne ich mein Einzelunternehmen?

Abhängig von der gewählten Rechtsform ist auch der Name Ihres Einzelunternehmens. So sind Freiberufler beispielsweise dazu verpflichtet, ihren bürgerlichen Namen sowie ihre Berufsbezeichnung im Firmennamen zu verwenden. Bei Kleingewerbetreibenden hingegen muss im Firmennamen der komplette persönliche Name enthalten sein – einschließlich Vor- und Nachnamen. Kaufleuten sind sogar Fantasienamen gestattet, denen der Zusatz „e. K.“ (für „eingetragener Kaufmann“) beigefügt werden muss. Auch bei der UG können Sie Ihrer Fantasie freien Lauf lassen.

Keine Privatsache: Wer haftet bei einem Einzelunternehmen?

Ein Unternehmen zu gründen, birgt immer ein bestimmtes Risiko, und nicht selten ist viel Geld im Spiel. Die Frage der Haftung ist für die meisten Gründer daher eine dringende. Wie sieht es also beim Einzelunternehmen damit aus? Da das Einzelunternehmen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, haften Sie als Freiberufler und Gewerbetreibender mit Ihrem gesamten (sowohl unternehmerischen als auch privaten) Vermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies bezieht sich sowohl auf mögliche Schadensersatzforderungen als auch auf Insolvenzrisiken.

Einen Vorteil bietet in diesem Fall die Gründung einer UG. Hier haftet nur das Unternehmen, so dass Sie lediglich Ihr Firmenkapital, nicht jedoch Ihr privates Vermögen verlieren. Allerdings kann es sein, dass Sie Privatvermögen als Sicherheiten für die Unternehmensfinanzierung bei Ihrem Kreditinstitut hinterlegt haben. Wird Ihre UG zahlungsunfähig, wirkt sich dies dann ebenfalls auf Ihr Privatvermögen aus.

Tipp

Entlastung durch Versicherungen

Senken Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko, indem Sie frühzeitig passende Versicherungen für Ihr Einzelunternehmen abschließen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie Ihr Unternehmen beispielsweise vor bestimmten Schadensersatzansprüchen schützen.

Gewinne und Steuern beim Einzelunternehmen

Die Gewinnverteilung bei einem Einzelunternehmen ist simpel. Da Sie alleiniger Inhaber sind, wandern Gewinne ausschließlich in Ihre Tasche. Als Freiberufler, Kaufmann und Kleingewerbetreibender können Sie mit dem Überschuss frei verfahren. Bei einer 1-Personen-UG dürfen Sie Gewinne allerdings erst ausschütten, wenn Ihr Einzelunternehmen ein Mindestkapital von 25.000 Euro erwirtschaftet hat.

So wie Sie allein die Gewinne einstreichen, sind Sie auf der anderen Seite auch allein für die Steuern Ihrer Einzelfirma verantwortlich. In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Abgaben auf Sie zukommen – abhängig von der gewählten Rechtsform.

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Freiberufler Kleingewerbe­betreibender Eingetragener Kaufmann Unternehmens­gesellschaft
Einkommen­steuer X X X
Umsatz­steuer X (allerdings nur ab einem bestimmten jährlichen Umsatz) X (Befreiung von Umsatzsteuer­pflicht durch Klein­unternehmer­regelung möglich) X X
Gewerbe­steuer - X (liegt der Ertrag Ihres Einzel­unternehmens unter einem bestimmten Freibetrag, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen,) X X
Körper­schaft­steuer - - - X

Mitarbeitende im Einzelunternehmen

Hinzu kommt unter Umständen noch die Lohnsteuer, sofern Sie Mitarbeitende beschäftigen. Denn der Begriff "Einzelunternehmen" bezieht sich nur darauf, dass das Unternehmen von einer einzelnen Person geführt wird und nicht darauf, dass nur eine Person im Unternehmen tätig sein darf.

So kann zum Beispiel ein Rechtsanwalt, der sein eigenes Einzelunternehmen betreibt, Assistenten oder andere Anwälte einstellen. Solange er der einzige Inhaber ist und die Kontrolle nicht mit anderen Gesellschaftern teilt, bleibt das Einzelunternehmen in dieser Rechtsform bestehen.

Info

Mögliche Beschäftigungsverhältnisse

Die Anstellung von Mitarbeitenden ist auf kein Beschäftigungsverhältnis beschränkt. Festangestellte und Teilzeitbeschäftigte sind ebenso möglich wie Minijobber, Freelancer oder Werkstudenten. Was Sie allerdings in jedem Fall benötigen, ist eine Betriebsnummer. Diese können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Einzelunternehmen gründen und anmelden in 5 Schritten

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach und unkompliziert. Hauptvoraussetzung ist das Erreichen der Volljährigkeit und – abhängig von Ihrem Berufsfeld – eventuell ein Berufsabschluss, der Sie für eine Einzelfirma qualifiziert. Befolgen Sie anschließend diese Schritte:

  1. Prüfen Sie, welche Rechtsform für Ihre ausgeübte Tätigkeit infrage kommt und ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
  2. Lassen Sie Ihre Gründung im Falle einer UG oder als Kaufmann durch einen Notar beurkunden.
  3. Tragen Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister ein, wenn dies nötig ist.
  4. Melden Sie Ihr Einzelunternehmen beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung an.
  5. Registrieren Sie Ihr Unternehmen gegebenenfalls bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.

Die Gründung als Freiberufler oder Kleingewerbebetreibender lässt sich innerhalb eines Tages erledigen. Die Variante als Kaufmann dauert in der Regel zwei Wochen, eine UG zu gründen etwa vier Wochen.

Buchführung im Einzelunternehmen

Wie in jedem Unternehmen spielt auch bei Einzelfirmen die Buchhaltung eine entscheidende Rolle. Erneut kommt es hier darauf an, in welcher Form Sie Ihr Einzelunternehmen organisieren.

  • Freiberufler ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • Kleingewerbebetreibende nutzen ebenfalls die EÜR.
  • Kaufleute erstellen eine Bilanz inklusive GuV und sind dazu verpflichtet, ein Inventar zu führen und einen Jahresabschluss zu veröffentlichen.
  • In der UG erfolgt die Buchführung ebenfalls in Form der Bilanz inklusive GuV. Auch die Pflicht, einen Jahresabschluss zu veröffentlichen, besteht.

Für alle Varianten müssen Sie außerdem Aufzeichnungen führen und Belege sammeln. Eine Buchhaltungssoftware kann eine immense Entlastung darstellen. Der Grund: Damit können Sie auch ohne Fachkenntnisse Ihre Buchhaltung rechtssicher und übersichtlich erledigen – und dank vielfältiger Automatisierungen Zeit und Geld sparen.

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