Schlagworte A-Z: EÜR

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MB321
Alle Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, dürfen den Gewinn nach den Regeln der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln. Dazu zählen in jedem Fall Freiberufler und unter bestimmten Voraussetzungen auch Einzelfirmen. Welche Voraussetzungen dies sind und welches Verfahren sich für Ihr Unternehmen am besten eignet, lesen Sie hier. Darüber hinaus erfahren Sie die Unterschiede zwischen einer Einnahmen-Überschussrechnung und einer Bilanz.

Zum Thema: EÜR

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