Garantie

Für Unternehmer und Selbstständige spielt der Begriff „Garantie” eine große Rolle. Nicht selten beanstanden oder senden Kunden Produkte unter Berufung auf die Garantie wieder zurück. Ob es sich hierbei tatsächlich um eine Garantieleistung, einen Gewährleistungs- oder Produkthaftungsfall handelt, entscheiden zahlreiche Faktoren. Im Folgenden grenzen wir die Begrifflichkeiten voneinander ab und erläutern den Begriff der Garantie im Detail.

Zuletzt aktualisiert am 09.03.2023
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Zusammenfassung

Garantie im Überblick

  • Freiwillige Leistung des Verkäufers/Herstellers
  • Gesetzlich nicht geregelt
  • Umfang, Dauer und Name können selbst definiert werden.

Definition

Was bedeutet Garantie?

Bei einer Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Daraus ergeben sich für den Käufer zusätzliche Vorteile, die über die bloße Erfüllung des Kaufvertrages hinausgehen. Beispielsweise übernimmt der Garantiegeber die Haftung für Schäden oder im Garantiefall die Reparatur der Ware. Denkbar sind jedoch auch andere Garantieformen – neben einer sogenannten „Reparaturgarantie” können Unternehmer auch mit einer „Zufriedenheits- oder „Preisgarantie” werben.

Garantie vs. Gewährleistung: Worin sie sich unterscheiden

Sie fragen sich, worin der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht? Da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers handelt, ist diese nicht im Gesetz geregelt. Die Garantie bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag, der keine Formvorschriften erfüllen muss. Demnach kann ein Garantievertrag sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden, sobald ein Kaufvertrag zustande kommt. Wichtig ist, dass die Garantie einseitig vom Garantiegeber erklärt wird. Da weitere Mängelansprüche bereits gesetzlich geregelt sind, umfasst eine Garantie in der Regel nur einige Sonderfälle oder Teilbereiche. Nicht selten sind Garantien Teil der Werbestrategie eines Unternehmens, die das Vertrauen der Kunden steigern können.

Ganz anders verhält es sich bei der Mängelgewährleistung. Im Bereich des Miet-, Kaufs- und Werkvertragsrechts gilt ein Sachmängelhaftungsrecht, wonach der Schuldner dafür haftet, dass die geleistete Sache oder in diesem Fall das veräußerte Produkt frei von Sachmängeln ist.

Schon gewusst? Sie können den Garantienamen selbst definieren

Garantiegeber sind bei der Vergabe des Garantienamens an keinerlei Regeln gebunden – stattdessen können sie diese frei vergeben. Das lässt sich darauf zurückführen, dass es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung des Garantiegebers handelt. Zudem ist der Garantievertrag nicht im BGB geregelt. Als Garantiegeber können Sie also nicht nur den Garantienamen, sondern auch den Garantiefall und die Dauer selbst bestimmen.

Frei von Sachmängeln vs. Frei von Rechtsmängeln: Was ist der Unterschied?

Frei von Sachmängeln ist die Sache dann, wenn sie bei Gefahrübergang – also bei Übergabe der Kaufsache – die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Frei von Rechtsmängeln ist Letztere dann, wenn Dritte gegenüber dem Käufer ausschließlich im Vertrag übernommene oder keine Rechte geltend machen können.

Entsteht ein Gewährleistungsfall, kann Ihr Kunde die in § 443 Abs. 1 BGB genannten Rechte geltend machen.

Worin unterscheidet sich die Produkthaftung im Vergleich zur Garantie und Mängelgewährleistung?

Im Falle der Produkthaftung richten sich die Ansprüche gegen den Produzenten. Sind Sie im B2C-Bereich tätig und wird das Produkt ausschließlich privat genutzt, lassen sich Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz ableiten. Verkaufen Sie stattdessen B2B, können sich die entsprechenden Ansprüche aus dem § 823 BGB ergeben. Die Produkthaftung greift, wenn über einen Sachmangel hinaus Schäden an Gesundheit, Leben und weiteren Rechtsgütern entstanden sind.

Welche Arten von Garantien gibt es?

Zunächst lassen sich im Bereich des Kaufrechts zwei Garantiearten unterscheiden. Zum einen die Gewährleistungsgarantie, zum anderen die Interzessionsgarantie. Bei Letzterer wird der Händler zum Garanten. Abgeschlossen wird die Interzessionsgarantie ähnlich wie eine Versicherung – mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer ähnlichen Institution. Bei der ersten Variante – der Gewährleistungsgarantie – steht wiederum der Produzent der Ware für etwaige Mängel ein. Darüber hinaus lassen sich Garantien noch in einige Unterkategorien einteilen.

Anschlussgarantie

 

Bei der Anschlussgarantie handelt es sich um eine Garantieverlängerung. Diese greift bei bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der bisherigen Garantie.

Ausbietungsgarantie

 

Der Bieter garantiert dem betreibenden Gläubiger, dass er im Laufe einer Versteigerung ein Gebot in einer festgesetzten Mindesthöhe abgeben wird.

Beschaffenheitsgarantie

 

Indem der Bieter eine Beschaffenheitsgarantie zusagen, garantiert er Verbrauchern beziehungsweise Ihren Kunden bis zum Ablauf der Garantie eine bestimmte Beschaffenheit der Ware.

Bietungsgarantie

 

Im Rahmen einer Ausschreibung legt der Bieter ein Angebot sowie eine Bietungsgarantie vor, dass sämtliche in der Ausschreibung erwähnten Bedingungen erfüllt werden.

Erfüllungsgarantie

 

Die Erfüllungsgarantie versichert dem Käufer, dass Sie die Leistung ordnungsgemäß erfüllen.

Gesetzliche Garantie

 

Im Rahmen der freiwilligen Garantie, die Bieter einräumen, können diese den Umfang selbst bestimmen. Sie können festlegen, ob sie den Artikel oder das Gerät reparieren, ein defektes Produkt austauschen oder den Kaufpreis vollständig zurückerstatten. Abzugrenzen ist diese Art der Garantie jedoch von der gesetzlich geregelten Gewährleistung. Diese ist in den folgenden Paragraphen geregelt:

  • Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB)
  • Kaufpreisminderung (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB)
  • Schadensersatz (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB)

Das hier geregelte Gewährleistungsrecht bezieht sich auf Kauf- sowie Mietverträge und fungiert außerdem als Werksgarantie.

Gewährleistungsgarantie

 

Händler sind dazu verpflichtet, eine Gewährleistungsgarantie einzuräumen. Zwei Jahre bei Neuwaren, zwölf Monate bei Gebrauchtwaren.

Haltbarkeitsgarantie

 

Mit der Haltbarkeitsgarantie sichern Bieter Ihren Kunden zu, dass das betreffende Produkt bis zum Ablauf der Garantie voll funktionsfähig bleibt. Sie garantieren damit eine bestimmte Haltbarkeitsdauer. Die Beweislast liegt während der gesamten Garantiezeit beim Unternehmen.

Herstellergarantie

 

Im Rahmen der Herstellergarantie gewährleistet der Produzent ein mangelfreies Produkt. Sollte dieses doch Mängel aufweisen, können Kunden sie oftmals kostenlos reparieren lassen oder kostenlos umtauschen. Diese Garantie ist jedoch nicht gesetzlich geregelt, weswegen deren Dauer oder Umfang variieren können.

Händlergarantie

 

Im Rahmen der Händlergarantie gewährleistet der Verkäufer die einwandfreie Beschaffenheit der Ware oder sichert einen anderweitigen Vorteil zu. Wie die Herstellergarantie auch ist die Händlergarantie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Stehen Ihren Kunden aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung Ansprüche zu, wird der Garantieanspruch durch die Händlergarantie nicht berührt oder auf irgendeine Weise eingeschränkt.

Konossementsgarantie

 

Die Schadloshaltungserklärung legt fest, dass ein Importeur für entstandene Mängel einsteht, und dient somit der finanziellen Absicherung des Verfrachtungsunternehmens oder der Reederei.

Liefergarantie

 

Die Liefergarantie bezeichnet eine Bankgarantie. Diese dient der finanziellen Absicherung eines Käufers für den Fall, dass die bestellte Ware überhaupt nicht, unvollständig oder zumindest nicht fristgerecht ankommt.

Mietgarantie

 

Hierbei garantiert ein außenstehender Garant die Zahlung der im Mietvertrag festgelegten Miete, um langfristige Mieteinkünfte zuzusichern.

Rückzahlungsgarantie

 

Zur Kreditsicherung müssen Kreditnehmer oftmals einen Vermögenswert beim Kreditgeber hinterlegen, der als Rückzahlungsgarantie dient.

Vertragserfüllungsgarantie

 

Sollte der Verkäufer der ordnungsgemäßen Erfüllung der Vertragsansprüche nicht nachkommen, ist der Garantienehmer dennoch finanziell abgesichert. Hierbei handelt es sich um eine Bankgarantie, die sich auf 5-10 % des Vertragswertes beläuft.

Zahlungsgarantie

 

Bei der Zahlungsgarantie wird dem Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises zugesichert. Beispiel aus der Praxis: Zahlen Kunden mit einer Giro- oder Kreditkarte, garantiert die kartenausgebende Bank die Zahlung des Betrags.

Zollgarantie

 

Anstelle einer Barhinterlegung akzeptieren Zollbehörden auch Zollgarantien – dabei handelt es sich um eine Bürgschaft, dass die Zollgebühren in der Tat gezahlt werden.

Welche Garantiezeiten gibt es?

Sie fragen sich, wie lange die Garantie für Ihren nächsten Verkauf gilt? Das hängt von der jeweiligen Garantie ab.

  • Bei Gebrauchtwagen beträgt die Garantie in der Regel ein Jahr.
  • Bei Neuwagen beträgt die Garantie in der Regel zwei bis fünf Jahre.
  • Bei Smartphone-Verträgen beträgt die Garantie zumeist 24 Monate.
  • Bei Küchengeräten beträgt die Garantie zumeist fünf Jahre, bei Waschmaschinen oder Kühlschränken sogar bis zu zehn Jahre. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.

Sie können Ihren Kunden außerdem eine Garantieverlängerung anbieten. Unterscheiden lassen sich hier die einfache und die erweiterte Garantieverlängerung. Im ersten Fall kann die Frist auf bis zu fünf Jahre erweitert werden. Im zweiten Fall kann festgelegt werden, dass der Schutz sich über einen Mangel hinaus auf Feuchtigkeitsschäden, Unfälle o.Ä. erstreckt.

Info

Was passiert nach Ablauf der Garantie?

Ist die Garantie bereits abgelaufen, können sich Kunden dennoch an den Händler oder Hersteller wenden. Nach eigenem Ermessen können Sie sich für eine Kulanz-Strategie entscheiden und das Produkt dennoch umtauschen, reparieren oder den Betrag zurückerstatten.

Keine Garantie? In diesen Fällen haften Sie trotzdem

Dass bei einem Privatverkauf keine Garantie oder Gewährleistungsrechte für den Käufer gelten? Dies entspricht nicht der Wahrheit. Trotz der zahlreichen Hinweise privater Verkäufer auf Online-Portalen gilt: Auch sie sind zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen Ihre Kunden auch keinen Kassenbon vorlegen, wenn sie ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen möchten. Die gesetzliche Garantie gilt auch ohne Rechnung.