E-Bilanz: Vorbereitung

Arbeitshilfe

Die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten ist ein weiterer Schritt in die elektronische Zukunft. Bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet ihre Daten spätestens für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Bereits jetzt hat die DATEV ihre Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 an die Struktur der E-Bilanz angepasst. Das bedeutet für Unternehmen, sie sollten jetzt auf den Zug aufspringen und mit den Vorbereitungen beginnen. Was es mit dem Thema E-Bilanz auf sich hat und wie Lexware Sie dabei unterstützt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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