Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) sollte jeder Kaufmann und Gewerbetreibende im Regal haben: Es ist die Grundlage des deutschen Handelsrechts. Es gilt für alle im Handelsregister eingetragenen Gewerbe und bildet somit den rechtlichen Rahmen für das Geschäftsleben. Ob Freelancer, Unternehmer oder selbstständiger Handwerker: Zu den ersten Schritten in die Selbstständigkeit zählt auch, ein Exemplar des zu HGB kaufen. Lesen Sie hier, für wen es gilt und was drinsteht.

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Zuletzt aktualisiert am:13.12.2023

Zusammenfassung

Das Handelsgesetzbuch im Überblick

  • Die Abkürzung HGB steht für Handelsgesetzbuch. Es bildet die Grundlage des deutschen Handelsrechts und regelt Geschäfte unter Kaufleuten.
  • Es hat im Geschäftsleben Vorrang vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), während für reine Personengesellschaften das BGB gilt.
  • Das HGB definiert unter anderem, wer überhaupt als Kaufmann gilt und was Handelsgesellschaften sind.
  • Kapitalgesellschaften werden im HGB nach Größenklassen eingestuft, mit denen je nach Größe entsprechende Sonderregeln und –rechte einhergehen.

Definition

Was regelt das HGB?

In Deutschland gibt es eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben und Pflichten für Kaufleute. Dieses Sonderrecht gilt für alle, die als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches gelten. Unter diese Sonderregelungen fallen zum Beispiel die Grundsätze sowie diePflicht ordnungsmäßiger Buchführung, der Jahresabschluss, Berichte und eine Reihe weiterer Sonderregelungen für Banken und Genossenschaften sowie die Vorschriften für Versicherungen. Das HGB ist somit die Grundlage des deutschen Handelsrechts und für das Geschäftsleben unabkömmlich.

HGB vor BGB

Das Handelsgesetzbuch ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bei allen geschäftlichen Angelegenheiten gilt im Falle eines Widerspruchs für alle im Handelsregister eingetragenen Kaufleute, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften immervorrangig das HGB vor dem BGB. Das HGB ist maßgeschneidert auf den Handel und enthält spezielle handelsrechtliche Vorschriften.

Das steht im Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt, die sich mit den verschiedenen Aspekten des Handelsrechts befassen. Gerade für Freelancer und Selbstständige, die am Anfang Ihrer Tätigkeit stehen, kann der Umfang des HGB scheinbar eine Überforderung darstellen. Doch keine Sorge! Sie müssen nicht alle Bücher von Anfang bis Ende lesen. Befassen Sie sich jedoch unbedingt mit dem ersten Buch, das alle Begriffe und Rechte definiert sowie mit den Abschnitten für Ihre Geschäftsform und Sie sind auf der sicheren Seite. Halten Sie das Handelsgesetzbuch immer griffbereit. Sie müssen nicht alles auswendig lernen, sondern lediglich wissen, wo man was nachschlagen kann.

Das HGB finden Sie online, mit all seinen relevanten Vorschriften, Paragrafen und Regelungen. So können Sie auch von Ihrem Smartphone aus schnell auf wichtige Informationen zugreifen.

Erstes Buch: Handelsrecht-Grundlagen

Im ersten Teil des Handelsgesetzbuchs geht um die Grundlagen eines Betriebs oder eines Unternehmens. Hier geht es um die Definition und Festlegung wichtiger handelsrechtlicher Begriffe wie:   

  •     Kaufleute
  •     Handelsregister, Unternehmensregister
  •     Handelsfirma
  •     Handelsbücher
  •     Prokura und Handlungsvollmacht
  •     Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
  •     Handelsvertreter
  •     Handelsmakler
  •     Bußgeldvorschriften

Die 104 Paragrafen bilden somit ein wichtiges Fundament für all Ihre geschäftlichen Tätigkeiten. Befassen Sie sich unbedingt mit den Definitionen und Begriffen, denn nur so finden Sie sich in der Welt des Handels langfristig zurecht.

Kaufleute laut HGB

Zu den wichtigsten Regelungen für die meisten Selbstständigen gehört die Definition, wer überhaupt nach HGB als Kaufmann gilt. Es gibt hier verschiedene Begrifflichkeiten:

Istkaufmann

 

Als Istkaufmann bezeichnet das Handelsgesetzbuch einen Selbstständigen, der zu einem Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist, wenn er eine festgelegte Umsatz- und Gewinngrenze überschreitet. Das ausschlaggebende Kriterium für einen Istkaufmann ist, dass er einen Gewerbebetrieb führt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.

Formkaufmann

 

Als Formkaufmann wird man laut HGB „kraft Rechtsform“, so zählen etwa alle Gesellschaftsformen und eingetragenen Genossenschaften als Formkaufmann bzw. Formkaufleute

Kannkaufmann

 

Als Kannkaufmann laut HGB gelten Selbstständige, die sich nicht verpflichtend ins Handelsregister eintragen müssen, aber es tun können. Dazu zählen zum Beispiel Kleinunternehmer wie etwa nebenberuflich selbstständige Freelancer.

Achtung

Vorsicht: Scheinkaufmann!

Laut Handelsgesetzbuch wird man zum Scheinkaufmann, wenn man den Anschein erweckt, ein Gewerbetreibender mit Handelsregistereintrag und damit allen Rechten und Pflichten eines Vollkaufmanns zu sein, es aber nicht ist. Zum Beispiel wenn man in Wirklichkeit Kleinunternehmer ist und ein Gewerbe betreibt, das aber kein Handelsgewerbe ist.

Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft

Im zweiten Teil wird auf die verschiedenen Gesellschaftsformen eingegangen, für die das HGB bindend ist. Dazu zählen

  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Stille Gesellschaften

Info

GmbH-Gesetz

Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt, das vorrangig vor dem HGB und BGB gültig ist. Die GbR hingegen wird als reine Personengesellschaft vom BGB geregelt. Bei einer GmbH & Co KG gilt für die GmbH das GmbH-Gesetz und für die KG das HGB.

Drittes Buch: Handelsbücher

Korrekte Buchhaltung samt Bilanzierung bzw. Jahresabschluss, Anlagespiegel laut HGB, Rechnungen, Lieferscheinen und anderen Geschäftsunterlagen ist der Kern des Alltags im Handel und Gewerbe. Die Buchführungspflicht ist im HGB im dritten Teil für verschiedene Geschäftsarten definiert.

Gegliedert ist Teil drei in Vorschriften für

  • alle Kaufleute
  • alle Arten von Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
  • weitere besondere Geschäftszweige

Auch für Rückstellungen sieht das Handelsgesetzbuch bestimmte Regeln vor, die Sie hier detailliert finden. Art und Zweck der Rückstellung sind für das HGB entscheidend. Zudem ist die Rechnungslegung im dritten Buch des HGB vorzufinden.

Info

Aufbewahrungsfristen laut HGB § 257

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente wie z.B. Handelsbriefe, Bilanzen oder Jahresabschlüsse liegen je nach Dokumenttyp bei 6 bis 10 Jahren und sind ebenfalls im dritten Teil des Handelsgesetzbuchs festgelegt.

Jahresabschluss und Bilanz nach HGB

Das Handelsgesetzbuch schreibt zwei Prinzipien für die Bilanzierung vor:

  1. Das sog. Vorsichtsprinzip, nach dem laut HGB bei der Bewertung des Jahresabschlusses Vermögenswerte im Zweifel eher niedriger und Schulden eher höher bewertet werden sollen. So sollen Gläubiger geschützt werden.
  2. Das Realisationsprinzip besagt nach dem Handelsgesetzbuch, dass Gewinne im Jahresabschluss nur dann zu berücksichtigen sind, wenn Ihre Realisation zum Abschlussstichtag stattfindet.

Kapitalgesellschaften laut HGB

In Buch drei geht es zudem um verschiedene Kapitalgesellschaften. Für Kleinstgesellschaften laut HGB gelten andere Regeln und Besonderheiten, als für große Gesellschaften und Unternehmen. Es gibt Schwellenwerte, nach denen Gesellschaften eingestuft werden.

Kapitalgesellschaften: Größenklassen laut HGB

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KleinstkapitalgesellschaftenKleine KapitalgesellschaftenMittelgroße KapitalgesellschaftenGroße Kapitalgesellschaften
Bilanzsumme in EUR bis 350.000 Bis 6.000.000 Bis 20.000.000 Über 20.000.000
Umsatzerlöse 12 Monate vor Abschluss-Stichtag in EUR Bis 700.000 Bis 12.000.000 Bis 40.000.000 Über 40.000.000
Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Bis 10 Bis 50 Bis 250 Bis 250

Viertes Buch: Handelsgeschäfte laut HGB

Im vierten Buch des HGB sind alle Arten des Handelsgeschäfts beschrieben. Für Unternehmen und Kaufleute sind hier alle Einzelheiten unter anderem zu den Bereichen Vertragsschluss, Schuldrecht, Sachenrecht zu finden. Neben allgemeinen Vorschriften geht es insbesondere um die einzelnen Geschäftsarten

  • Handelskauf
  • Kommissionsgeschäft
  • Frachtgeschäft
  • Speditionsgeschäft
  • Lagergeschäft

Fünftes Buch: Seehandel

Das fünfte Buch des HGB befasst sich schließlich mit allen Einzelheiten des Seehandels. Es ist für Reedereien von großer Bedeutung, denn von den Personen der Schifffahrt über

  • Beförderungsverträge
  • Schiffsüberlassungsverträge
  • Schiffsnotlagen
  • Schiffsgläubiger
  • Verjährung
  • Allgemeine Haftungsbeschränkung und
  • Verfahrensvorschriften

werden alle Punkte hier untergebracht.

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