GbR: Gründung, Haftung, Vor- und Nachteile
Die Wahl der Unternehmensform ist eine wichtige Entscheidung, denn eine spätere Umwandlung kostet Zeit und Geld. Der größte Vorteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der geringe organisatorische und finanzielle Aufwand bei der Gründung. Deshalb entscheiden sich Gründer:innen mit Abstand am häufigsten für diese Unternehmensform. In diesem Beitrag haben wir Ihnen alle relevanten Fakten rund um das Thema GbR zusammengestellt. Erfahren Sie, ob diese Rechtsform auch für Ihr Unternehmen geeignet ist und wie Sie bei der Gründung vorgehen sollten.
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Definition und rechtliche Grundlage
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) handelt es sich bei einer GbR um eine Personengesellschaft. Für deren Gründung benötigen Sie mindestens zwei Gesellschafter:innen, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen. Das bedeutet, dass die GbR als Rechtsform keine juristische Person darstellt. Eine weitere Bezeichnung für eine GbR ist die BGB-Gesellschaft. Das liegt daran, dass alle rechtlichen Grundlagen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im BGB zu finden sind.
Die Mutter der Personengesellschaften
Als solche wird eine GbR oftmals bezeichnet, da sich die zugrunde liegende Basis in vielen anderen Rechtsformen wiederfindet. Im Grunde handelt es sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts um die reinste Form eines Unternehmens. Jede:r Gesellschafter:in muss persönlich mitarbeiten und ist auch persönlich haftbar.
Rechtliche Grundlagen: Rechtsform und -stellung
Eine GbR ist schnell gegründet. Sie müssen kaum bürokratischen Aufwand befürchten, wenn Sie sich für diese Rechtsform entscheiden. Aus diesem Grund ist sie besonders für Jungunternehmer:innen und Gründer:innen geeignet. Als Rechtsgrundlage für die GbR dienen §§ 705 ff. BGB. Hier sind alle wesentlichen Richtlinien gesetzlich geregelt. Zum Beispiel:
Rechtsfähigkeit einer GbR
Bis vor einigen Jahren wurde einer GbR keine Rechtsfähigkeit zugesprochen. Mittlerweile besitzt sie durch ein Urteil des OGH zumindest eine Teilrechtsfähigkeit. Was bedeutet das im Zusammenhang mit einer GbR?
- Sie begründet eigene Rechte und Pflichten.
- Sie kann Wirtschaftsgüter als Eigentum erwerben.
- Sie kann als Gläubigerin und Schuldnerin auftreten.
- Sie kann verklagt werden und selbst klagen.
Achtung
Nur Außengesellschaften sind rechtsfähig
Eine GbR ist nur dann rechts- und parteifähig, wenn es sich bei ihr um eine Außengesellschaft handelt. Eine Innengesellschaft ist ausschließlich auf interne Vereinbarungen beschränkt.
Gründung einer GbR
Wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen wollen, brauchen Sie zunächst eine:n Partner:in, da mindestens zwei Gesellschafter:innen Voraussetzung für die Gründung sind. Steht Ihnen keine:r zur Verfügung, müssen Sie auf die Rechtsform der GmbH ausweichen oder ein Einzelunternehmen gründen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsformen brauchen Sie bei der Gründung einer GbR kein Mindestkapital. Da die Kosten daher gering ausfallen, ist diese Rechtsform so beliebt. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dürfen nur Gewerbetreibende und Freiberufler:innen gründen.
Startkapital bei Gründung einer GbR
Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist weder ein Mindestkapital noch eine Mindesteinlage notwendig. Sinnvoll ist es dennoch, wenn alle Gesellschafter:innen ein gewisses Eigenkapital besitzen, um beispielsweise die Grundausstattung zu kaufen.
Gesellschaftsvertrag
Obwohl eine mündliche Vereinbarung rechtlich ausreicht, sollten Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Besondere Formalien muss dieser nicht enthalten. Sie sollten allerdings alle wichtigen Punkte festhalten (vor allem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen).
Was müssen Sie also beim Gesellschaftsvertrag beachten? Wichtig ist, dass Sie bei der Erstellung einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder eine:n Notar:in einbeziehen. Mit seiner oder ihrer Hilfe können Sie den Gesellschaftsvertrag Ihren Bedürfnissen anpassen und auf die GbR zugeschnittene Lösungen erarbeiten.
Denken Sie dabei unbedingt an folgende Punkte:
- Regeln Sie die Vertretung im Falle von Abwesenheit, Krankheit etc.
- Legen Sie fest, welche Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen und welche von den jeweiligen Gesellschafter:innen allein getragen werden können.
- Legen Sie den Maximalbetrag fest, der vom Geschäftskonto monatlich privat entnommen werden darf.
- Finden Sie Regelungen, wie Sie zukünftige Konflikte oder Rechtsstreitigkeiten regeln wollen.
Eintragung ins Handelsregister
Als GbR erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister, da es sich hierbei um keine kaufmännische Gesellschaft handelt.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie eine GbR gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen anmelden.
- Gewerbeanmeldung:
Als Gewerbetreibende:r müssen Sie im Gewerberegister Ihrer Stadt eingetragen sein. Dazu melden Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe an.
- Kammern:
Als Gewerbetreibende:r müssen Sie sich außerdem als beitragspflichtiges Mitglied in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer anmelden. Für manche Freiberufler:innen ist die Mitgliedschaft in der Berufskammer Pflicht.
- Finanzamt:
Sie müssen Ihre GbR beim Finanzamt anmelden, da Sie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen müssen. Als Freiberufler:in beantragen Sie beim Finanzamt eine Steuernummer.
Gründungsberatungen in Anspruch nehmen
Ein neues Unternehmen auf den Markt zu bringen, ist nicht immer so einfach, wie es zunächst klingt. Auch nicht bei einer GbR, obwohl die Gründungsphase dieser Rechtsform vergleichsweise simpel ist. Dennoch gibt es eine Vielzahl an Dingen, die Sie beachten müssen und die gerade bei Jungunternehmer:innen oft ins Hintertreffen geraten. Aus diesem Grund empfiehlt sich immer eine Beratung bei einem oedr einer Expert:in. Welche Möglichkeiten haben Sie?
- Gründerzentren: Gerade in größeren Städten gibt es spezielle Zentren, die kostenlose Beratungen anbieten. Oftmals werden diese von Bund und Ländern gefördert.
- IHK: Die Gründungsberatung der Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten. Sie erhalten Feedback zu Businessplänen, simulieren Banktermine und erhalten hilfreiche Unterstützung von Profis.
- LEXROCKET: Diese Initiative von Lexware widmet sich der Unterstützung von Gründer:innen und Start-ups. Gründungsinteressierte, die planen eine GbR ins Leben zu rufen, finden auf www.lexrocket.de noch mehr Infos zum Thema Gründung. Auch zu anderen Rechtsformen gibt es jede Menge Unterstützung.
Geschäftszweck
Sofern es sich nicht um einen kaufmännischen Zweck handelt, steht Ihnen als Gesellschafter:in in Sachen Geschäftszweck jeder Weg offen. Mit Ihrer GbR können Sie darüber hinaus jeden gewerblichen Zweck verfolgen.
Firmenname einer GbR
Wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen, braucht Ihr Unternehmen natürlich auch einen Namen. Bezüglich der Namensgebung und -zusätze gibt es bei der GbR jedoch einige Vorschriften zu beachten:
- Die Vor- und Familiennamen der Gesellschafter:innen müssen im Firmennamen enthalten sein.
- Der Zusatz „GbR“ (abgekürzt oder ausgeschrieben) muss im Firmennamen enthalten sein.
- Ein Branchen-, Sach- oder Fantasiename kann ergänzt werden.
- Sie müssen einen gemeinsamen Zweck (z. B. Gemeinschaftspraxis, Zusammenschluss von Freiberufler:innen) angeben, der „verfolgt und gefördert“ wird.
- Der Name einer GbR darf weder das „&“ führen, das kaufmännischen Firmen vorbehalten ist, noch die Zusätze „Partnerschaft“ oder „und Partner“ enthalten, da diese Partnergesellschaften vorbehalten sind. Er darf auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen – verboten sind beispielsweise obszöne Namen oder Beleidigungen.
- Der Name einer GbR darf nicht irreführend sein (vor allem in Bezug auf Umfang, Geschäftsfeld, Leistungsfähigkeit und Marktbedeutung des Unternehmens). Dies gilt auch für die Verwechselbarkeit (sehr ähnlicher Name) mit anderen Firmen oder Gesellschaften.
Achtung
Unternehmensbezeichnung muss in Geschäftskorrespondenz
Jeder Geschäftsbrief (Rechnung, Auftrag, Angebot, Lieferschein usw.) muss die vollständige Unternehmensbezeichnung enthalten.
Haftung und Organisatorisches
So schnell wie eine GbR gegründet ist, so schwierig wird es bei Haftungsfragen. Da es sich bei dieser Rechtsform nicht um eine juristische Person handelt und Sie als Gesellschafter:in mit Ihrem Privatvermögen haften, sollten Sie sich von Anfang an absichern. Im Idealfall klären Sie alle Fragen bereits bei der Erstellung Ihres GbR-Gesellschaftsvertrags. Entsprechende Musterverträge finden Sie im Internet. Empfehlenswerter ist es aber, für dieses Gespräch eine:n Notar:in oder einen Anwalt bzw. eine Anwältin hinzuzuziehen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wichtige Tipps zum Thema Haftung bei einer GbR haben wir Ihnen in unserem Artikel zusammengestellt:
Gewinn- und Verlustverteilung in der GbR
Innerhalb einer GbR ist die Gewinnverteilung simpel geregelt. Jede:r Gesellschafter:in erhält denselben Anteil. Denn alle Parteien einer GbR sind gesamthänderische Träger. Das heißt: Das Vermögen der GbR gehört ihnen gemeinschaftlich. Dabei spielt es keine Rolle, wer mehr Kapital bei der Gründung in das Unternehmen eingebracht hat. Selbstverständlich bedeutet das auch, dass alle Gesellschafter:innen gleichermaßen am Verlust beteiligt werden.
Sofern Sie – gerade im Hinblick auf die Kapitaleinlagen – eine gesonderte Regelung treffen wollen, sollten Sie diesen Punkt zwingend in den Gesellschaftsvertrag Ihrer GbR aufnehmen.
Geschäftsführung in der GbR
In einer Personengesellschaft gilt eine gemeinsame Geschäftsführerbefugnis. Das bedeutet: Jede:r Gesellschafter:in hat die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Eine GbR wird demnach prinzipiell gemeinsam geführt.
Info
Unterzeichnung von Verträgen
Alle Verträge müssen von allen Gesellschafter:innen unterschrieben werden. Auch an dieser Stelle empfiehlt es sich, von vornherein Regelungen zu treffen, bis zu welcher Kapitalhöhe ein:e einzelne:r Gesellschafter:in Geschäfte abwickeln darf.
Auflösung einer GbR
Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es wie bei einer romantischen Partnerschaft – niemand will am Anfang an eine Trennung denken. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Sie bereits in der Gründungsphase Ihrer GbR Maßnahmen für eine etwaige Auflösung berücksichtigen. Es gibt drei Szenarien, die dazu führen können, dass eine GbR aufgelöst wird:
- Erfüllung des Gründungszwecks oder dauerhafte Nicht-Erfüllung
- Insolvenz
- Tod eines Gesellschafters oder einer Gesellschafterin (besonders schwerwiegend, wenn es sich nur um zwei Gesellschafter:innen handelt)
Im letzten Fall können Sie mit einem Wechsel des oder der Gesellschafter:in die Auflösung der GbR verhindern. Alternativ wäre eine Fortführung als Einzelunternehmen möglich. Denken Sie daran, dass Sie die Auflösung der GbR auch dem Finanzamt mitteilen.
GbR umwandeln
Selbstverständlich ist es möglich, eine GbR umzuwandeln – beispielsweise in eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Eine GbR wird automatisch zur OHG, wenn diese ein Handelsgewerbe betreibt. Also wenn das Unternehmen „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ (§ 3 Handelsgesetzbuch). In diesem Fall wird auch der Eintrag Ihrer GbR ins Handelsregister nötig.
Buchführung in einer GbR
Die Buchhaltung zählt nicht unbedingt zu den liebsten Aufgaben von Unternehmer:innen. Gemacht werden muss sie trotzdem. Bei der GbR ist es wichtig zu wissen, dass es eine Umsatzgrenze gibt, innerhalb der Sie agieren dürfen. Sobald Sie mehr als 250.000 Euro Umsatz pro Jahr machen und mehr als fünf Mitarbeitende beschäftigen, stuft Sie das Finanzamt in der Regel automatisch als OHG ein.
Einfache Buchführung
Eine GbR ist keine kaufmännische Firma, sondern funktioniert aufgrund der Umsatzbegrenzung wie ein Kleinunternehmen. Daher sind Sie lediglich zur einfachen Buchführung verpflichtet. Die Pflicht zur doppelten Buchführung entfällt also. Das bedeutet: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht als Jahresabschluss für eine GbR vollkommen aus. Achten Sie darauf, dass Umsatz, Gewinn und Verlust eindeutig erkennbar sind.
Tipp
Mit einer Software erledigt sich die Buchhaltung quasi wie von selbst
Wenn Sie sich die Buchführung erleichtern wollen, ohne eine:n teure:n Steuerberater:in hinzuzuziehen, bietet sich eine Buchhaltungssoftware an. Schnell, einfach und vor allem online erledigt sie sich mit lexoffice. Testen Sie es doch einfach mal kostenlos aus.
Besteuerung
Bei einer GbR gibt zwei verschiedene Varianten in Bezug auf Steuern. Abhängig ist diese von der Art der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Kennzahl |
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Freiberufler:in |
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- Einkommensteuer: Sie müssen die GbR in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Einkommenssteuer ist für die GbR selbst nicht relevant.
- Umsatzsteuer: Handelt es sich bei der GbR um ein sogenanntes eigenständiges Subjekt, wird sie in Form von Umsatzsteuer besteuert.
- Gewerbesteuer: Als eingetragenes Gewerbe müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Ausgenommen sind Freiberufler:innen und GbRs, die den Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreiten.
Info
Ist eine GbR vorsteuerabzugsberechtigt?
Ja und nein. Wird eine Rechnung an eine:n Gesellschafter:in ausgestellt, entfällt der Vorsteuerabzug. Ist die GbR selbst Leistungs- und Rechnungsempfänger, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Vor- und Nachteile der GbR
Wie jede Rechtsform hat natürlich auch eine GbR Vor- und Nachteile.
Vorteile | Nachteile |
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Unterschiede zu anderen Rechtsformen
Sie überlegen, eine GbR zu gründen? Die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform haben wir Ihnen bereits zusammengefasst. Doch welche Unterschiede gibt es beispielsweise zwischen einer GbR und einer GmbH, einer mbH oder einer UG? Das zeigt Ihnen diese Übersicht:
Rechtsform | Mindestkapital | Gründerzahl | Haftung | Formalitäten | Vorschriften |
---|---|---|---|---|---|
GbR | keins | mind. 2 | alle Gesellschafter:innen haften mit ihrem Privatvermögen | Gewerbeanmeldung, Anmeldung durch IHK/HK Anmeldung beim Finanzamt | Kein schriftlicher Vertrag notwendig |
OHG | keins | mind. 2 | alle Gesellschafter:innen haften mit ihrem Privatvermögen | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | kein schriftlicher Vertrag notwendig |
GmbH | Stammkapital: mind. 25.000 Euro, Gründungskapital: min. 12.500 Euro | min. 1 | Gesellschatsvermögen | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form notwendig + notarielle Beglaubigung |
UG | min. 1 Euro | mind. 1 | Gesellschatsvermögen | Gewerbeanmeldung, Anmeldung durch IHK/HK Anmeldung beim Finanzamt | Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form notwendig + notarielle Beglaubigung |
AG | min. 50.000 Euro | mind. 1 | Gesellschatsvermögen | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form notwendig + notarielle Beglaubigung |
KG | nicht vorgeschrieben | mind. 2 | Unbeschränkte Haftung bei persönlich haftenden Gesellschafter:innen, Haftung der Kommanditisten in Höhe der Einlage | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | Kein schriftlicher Vertrag notwendig |
Fazit
In diesen Fällen ist die Gründung einer GbR sinnvoll
Eine GbR bietet sich insbesondere für folgende Unternehmensarten an:
- Kleingewerbetreibende
- Praxisgemeinschaften
- Freie Berufe, wie zum Beispiel Anwaltskanzleien
- Arbeitsgemeinschaften
Vor allem dann, wenn Sie nur über geringes finanzielles Kapital verfügen, ist eine GbR als Rechtsform sinnvoll. Zudem erhalten Sie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein hohes Mitbestimmungsrecht, weil Sie gemeinsam mit Ihren Gesellschafter:innen alles selbst in die Hand nehmen können.