Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Was Sie über die beliebte Rechtsform wissen sollten
Die Wahl der Unternehmensform ist eine wichtige Entscheidung, denn eine spätere Umwandlung kostet Zeit und Geld. Der größte Vorteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der geringe organisatorische und finanzielle Aufwand bei der Gründung. Deshalb entscheiden sich Gründer mit Abstand am häufigsten für diese Unternehmensform. In diesem Beitrag haben wir Ihnen alle relevanten Fakten rund um das Thema GbR zusammengestellt. Erfahren Sie, ob diese Rechtsform auch für Ihr Unternehmen geeignet ist und wie Sie bei der Gründung vorgehen sollten.
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Definition und rechtliche Grundlage
Was ist eine GbR genau? Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt es sich bei einer GbR (Abkürzung für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts") um eine Personengesellschaft. Für deren Gründung benötigen Sie mindestens zwei Gesellschafter, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen. Die Bedeutung dessen: Die GbR als Rechtsform stellt keine juristische Person dar. Eine weitere Bezeichnung für eine GbR ist die BGB-Gesellschaft. Das liegt daran, dass alle rechtlichen Grundlagen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im BGB zu finden sind.
Die Mutter der Personengesellschaften
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird oftmals als die Mutter der Personengesellschaften bezeichnet, da sich die zugrunde liegende Basis in vielen anderen Rechtsformen wiederfindet. Im Grunde handelt es sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts um die reinste Form eines Unternehmens. Jeder Gesellschafter muss persönlich mitarbeiten und ist auch persönlich haftbar.
Rechtliche Grundlagen: Rechtsform und -stellung
Eine GbR ist schnell gegründet. Sie müssen kaum bürokratischen Aufwand befürchten, wenn Sie sich für diese Rechtsform entscheiden. Aus diesem Grund ist sie besonders für Jungunternehmer und Gründer geeignet. Als Rechtsgrundlage für die GbR dienen §§ 705 ff. BGB. Hier sind alle wesentlichen Richtlinien gesetzlich geregelt.
Rechtsfähigkeit einer GbR
Bis vor einigen Jahren wurde einer GbR keine Rechtsfähigkeit zugesprochen. Mittlerweile besitzt sie durch ein Urteil des OGH zumindest eine Teilrechtsfähigkeit. Was bedeutet das im Zusammenhang mit einer GbR?
- Sie begründet eigene Rechte und Pflichten.
- Sie kann Wirtschaftsgüter als Eigentum erwerben.
- Sie kann als Gläubigerin und Schuldnerin auftreten.
- Sie kann verklagt werden und selbst klagen.
Achtung
Nur Außengesellschaften sind rechtsfähig
Eine GbR ist nur dann rechts- und parteifähig, wenn es sich bei ihr um eine Außengesellschaft handelt. Eine Innengesellschaft ist ausschließlich auf interne Vereinbarungen beschränkt.
GbR-Gründung - das sollten Sie wissen
Wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen wollen, brauchen Sie zunächst einen Partner, da mindestens zwei Gesellschafter Voraussetzung für die Gründung sind. Steht Ihnen keiner zur Verfügung, müssen Sie auf die Rechtsform der GmbH ausweichen oder ein Einzelunternehmen gründen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsformen brauchen Sie bei der Gründung einer GbR kein Mindestkapital.
Da die Gründungskosten entsprechend gering ausfallen, ist diese Rechtsform besonders beliebt. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dürfen allerdings nur Gewerbetreibende und Freiberufler gründen.
Wer darf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen?
Ein alleiniger Gründer kann zwar Einzelunternehmer sein, aber eine GbR als Einzelperson zu etablieren ist nicht möglich. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist für folgende Entrepreneure möglich:
- natürliche Personen, also Privatpersonen, oder juristische Personen des privaten Rechts, z.B. GmbHs, AGs oder eingetragene Vereine, Stiftungen usw.
- Gründer aus rechts- und steuerberatenden Berufen, z.B. Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern.
- Architekten oder von Angehörigen anderer freier Berufe, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten etabliert werden.
- Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (sog. ARGE).
- Künstlern, z.B. Musiker, die eine Band gründen mit dem Zweck, gemeinsam aufzutreten und Konzerte zu geben.
- Bei der Vereinigung von Privatpersonen zu einer Fahrgemeinschaft, sofern es sich nicht um eine reine Gefälligkeitsverbindung handelt, sondern die Fahrgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, um (Benzin-) Kosten zu sparen usw. - gilt analog für eine Wohngemeinschaft (WG).
Startkapital bei Gründung einer GbR
Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist weder ein Mindestkapital noch eine Mindesteinlage notwendig. Sinnvoll ist es dennoch, wenn alle Gesellschafter ein gewisses Eigenkapital besitzen, um beispielsweise - abhängig von der jeweiligen Branche - Grundausstattung zu kaufen.
In Verbindung hiermit steht das Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter der GbR. Es gilt zu klären, ob die Beteiligung nach Kopf oder nach Anteilen geregelt ist.
GbR-Gesellschaftsvertrag
Obwohl eine mündliche Vereinbarung rechtlich ausreicht, sollten Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einen schriftlichen GbR-Vertrag aufsetzen. Besondere Formalien muss dieser nicht enthalten. Sie sollten allerdings alle wichtigen Punkte festhalten (vor allem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter).
Was müssen Sie also beim Gesellschaftsvertrag für die GbR beachten? Wichtig ist, dass Sie bei der Erstellung einen Rechtsanwalt oder einen Notar einbeziehen. Grundsätzlich ist die notarielle Beglaubigung bzw. Beurkundung des Gesellschaftsvertrags der GbR nicht verpflichtend. Mit der Hilfe des Notars können Sie den Gesellschaftsvertrag Ihren Bedürfnissen anpassen und auf die GbR zugeschnittene Lösungen erarbeiten.
Denken Sie dabei unbedingt an folgende Punkte:
- Regeln Sie die Vertretung im Falle von Abwesenheit, Krankheit etc.
- Legen Sie fest, welche Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen und welche von den jeweiligen Gesellschaftern allein getragen werden können.
- Legen Sie den Maximalbetrag fest, der vom Geschäftskonto monatlich privat entnommen werden darf.
- Finden Sie Regelungen, wie Sie zukünftige Konflikte oder Rechtsstreitigkeiten regeln wollen.
Gesellschaftsvertrag und Formfreiheit
Von der grundsätzlichen Formfreiheit ist aber folgender Sachverhalt zu unterscheiden: Wenn ein Gesellschafter seinen Anteil beispielsweise in Form einer Immobilie in die GbR einbringt, ist nach § 311b BGB die Einschaltung eines Notars unumgänglich. Denn die Übertragung von Immobilien ist nicht formfrei möglich, sondern ein formbedürftiger Akt, der zwingend eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags vorsieht. Deshalb muss in diesem Fall der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden.
Ist eine Eintragung der GbR ins Handelsregister nötig?
Als GbR erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister, da es sich hierbei um keine kaufmännische Gesellschaft handelt.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie eine GbR gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen anmelden.
- Gewerbeanmeldung:
Als Gewerbetreibender müssen Sie im Gewerberegister Ihrer Stadt eingetragen sein. Dazu melden Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe an.
Planen dagegen zwei oder mehrere Freiberufler, eine GbR zu gründen, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Dann reicht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. - Kammern:
Als Gewerbetreibender müssen Sie sich außerdem als beitragspflichtiges Mitglied in der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer anmelden. Für manche Freiberufler ist die Mitgliedschaft in der Berufskammer Pflicht. - Finanzamt:
Sie müssen Ihre GbR beim Finanzamt anmelden, da Sie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen müssen. Als Freiberufler beantragen Sie beim Finanzamt eine Steuernummer.
Gründungsberatungen in Anspruch nehmen
Ein neues Unternehmen auf den Markt zu bringen, ist nicht immer so einfach, wie es zunächst klingt. Auch nicht bei einer GbR, obwohl die Gründungsphase dieser Rechtsform vergleichsweise simpel ist. Dennoch gibt es eine Vielzahl an Dingen, die Sie beachten müssen und die gerade bei Jungunternehmern oft ins Hintertreffen geraten. Aus diesem Grund empfiehlt sich immer, einen Experten für die Beratung während der Gründung Ihrer GbR heranzuziehen. Doch wo finden Sie einen solchen?
- Gründerzentren: Insbesondere in größeren Städten gibt es spezielle Zentren, die kostenlose Beratungen anbieten. Oftmals werden diese von Bund und Ländern gefördert.
- IHK: Die Gründungsberatung der Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten. Sie erhalten Feedback zu Businessplänen, simulieren Banktermine und erhalten hilfreiche Unterstützung von Profis.
Geschäftszweck
Sofern es sich nicht um einen kaufmännischen Zweck handelt, steht Ihnen als Gesellschafter in Sachen Geschäftszweck jeder Weg offen. Mit Ihrer GbR können Sie darüber hinaus jeden gewerblichen Zweck verfolgen.
Firmenname einer GbR
Wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen, braucht Ihr Unternehmen natürlich auch einen Firmennamen. Bezüglich der Namensgebung und -zusätzen gibt es bei der GbR jedoch einige Vorschriften zu beachten:
- Die Vor- und Familiennamen der Gesellschafter müssen im Firmennamen enthalten sein.
- Der Zusatz „GbR“ (abgekürzt oder ausgeschrieben) muss im Firmennamen enthalten sein.
- Ein Branchen-, Sach- oder Fantasiename kann ergänzt werden.
- Sie müssen einen gemeinsamen Zweck (z. B. Gemeinschaftspraxis, Zusammenschluss von Freiberufler) angeben, der „verfolgt und gefördert“ wird.
- Der Name einer GbR darf weder das „&“ führen, das kaufmännischen Firmen vorbehalten ist, noch die Zusätze „Partnerschaft“ oder „und Partner“ enthalten, da diese Partnergesellschaften vorbehalten sind. Er darf auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen – verboten sind beispielsweise obszöne Namen oder Beleidigungen.
- Der Name einer GbR darf nicht irreführend sein (vor allem in Bezug auf Umfang, Geschäftsfeld, Leistungsfähigkeit und Marktbedeutung des Unternehmens). Dies gilt auch für die Verwechselbarkeit (sehr ähnlicher Name) mit anderen Firmen oder Gesellschaften.
Achtung
Unternehmensbezeichnung muss in Geschäftskorrespondenz
Jeder Geschäftsbrief (Rechnung, Auftrag, Angebot, Lieferschein usw.) muss die vollständige Unternehmensbezeichnung enthalten.
Haftung und Organisatorisches
So schnell wie eine GbR gegründet ist, so schwierig wird es bei Haftungsfragen. Da es sich bei dieser Rechtsform nicht um eine juristische Person handelt und kein Stammkapital zur Haftung herangezogen werden kann, haften Sie als Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen. Aus diesem Grund sollten Sie sich von Anfang an absichern. Im Idealfall klären Sie alle Fragen bereits bei der Erstellung Ihres GbR-Gesellschaftsvertrags. Entsprechende Musterverträge finden Sie im Internet. Empfehlenswerter ist es aber, für dieses Gespräch einen Notar oder einen Anwalt hinzuzuziehen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wichtige Tipps zum Thema Haftung bei einer GbR haben wir Ihnen in unserem Artikel zusammengestellt:
Gewinn- und Verlustverteilung in der GbR
Innerhalb einer GbR ist die Gewinnverteilung simpel geregelt. Jeder Gesellschafter erhält denselben Gewinnanteil, denn alle Parteien einer GbR sind gesamthänderische Träger. Das heißt: Das Vermögen der GbR gehört ihnen gemeinschaftlich. Dabei spielt es keine Rolle, wer mehr Kapital bei der Gründung in das Unternehmen eingebracht hat. Selbstverständlich bedeutet das auch, dass alle Gesellschafter gleichermaßen am Verlust beteiligt werden.
Sofern Sie – gerade im Hinblick auf die Kapitaleinlagen – eine gesonderte Regelung treffen wollen, sollten Sie diesen Punkt zwingend in den Gesellschaftsvertrag Ihrer GbR aufnehmen.
Geschäftsführung in der GbR
In einer Personengesellschaft gilt eine gemeinsame Geschäftsführerbefugnis. Beide Gesellschafter sind also zugleich Geschäftsführer der GbR mit gleichen Entscheidungsbefugnissen. Das bedeutet weiterhin, dass jeder Gesellschafter die Möglichkeit hat, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Eine GbR wird demnach prinzipiell gemeinsam geführt.
Info
Unterzeichnung von Verträgen
Alle Verträge müssen von allen Gesellschafter unterschrieben werden. Auch an dieser Stelle empfiehlt es sich, von vornherein Regelungen zu treffen, bis zu welcher Kapitalhöhe ein einzelner Gesellschafter Geschäfte abwickeln darf.
Auflösung einer GbR
Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es wie bei einer romantischen Partnerschaft – niemand will am Anfang an eine Trennung denken. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Sie bereits in der Gründungsphase Ihrer GbR Maßnahmen für eine Auflösung berücksichtigen. Es gibt drei Auflösungsgründe für eine GbR:
- Erfüllung des Gründungszwecks oder dauerhafte Nicht-Erfüllung
- Insolvenz
- Tod eines Gesellschafters (besonders schwerwiegend, wenn es sich nur um zwei Gesellschafter handelt)
Im letzten Fall können Sie mit einem Wechsel des Gesellschafters die Auflösung der GbR verhindern. Alternativ wäre eine Fortführung als Einzelunternehmen möglich. Denken Sie daran, dass Sie ab dem Beginn der Auflösungsphase der GbR auch dem Finanzamt Bescheid geben.
GbR umwandeln
Selbstverständlich ist es möglich, eine GbR umzuwandeln – beispielsweise in eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Eine GbR wird automatisch zur OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt - also wenn das Unternehmen „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ (§ 3 Handelsgesetzbuch). In diesem Fall wird auch der Eintrag Ihrer GbR ins Handelsregister nötig.
Erbengemeinschaft und GbR
Eine Erbengemeinschaft ist keine GbR, kann aber durch GbR-Gründung in diese Rechtsform umgewandelt werden. Etwa, um rechtsverbindliche Geschäfte wie Mietverhältnisse einzugehen.
- Beispiel: Eine gemeinsam geerbte Eigentumswohnung soll vermietet werden. Dies ist rechtlich jedoch nicht nur durch einen Erben allein möglich. Im Mietvertrag kann aber auch nicht als „Vermieter“ die Erbengemeinschaft als Vertragspartner auftreten. Hier kann es der Familie bzw. allen Erben helfen, eine GbR zu gründen. Dem steht auch nicht entgegen, dass die GbR Erbengemeinschaft nicht auf Dauer, sondern nur einen begrenzten Zeitraum als Gesellschaft bürgerlichen Rechts angelegt ist.
- Beispiel: Wenn ein Erbe aus der Erbengemeinschaft stirbt, geht dessen Erbteil auf seine Nachkommen über. Die Erbengemeinschaft kann also größer werden, was beispielsweise Verhandlungen und Absprachen schwieriger macht. Durch Gründung einer GbR kann im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, wie im Todesfall zu verfahren ist, dass z.B. die Anteile des Verstorbenen eingezogen werden
Buchführung in einer GbR
Die Buchhaltung zählt nicht unbedingt zu den liebsten Aufgaben von Unternehmer. Gemacht werden muss sie trotzdem. Bei der GbR ist es wichtig zu wissen, dass es eine feste Umsatzgrenze gibt, innerhalb der Sie agieren dürfen. Sobald Sie mehr als 250.000 Euro Umsatz pro Jahr machen und mehr als fünf Mitarbeitende beschäftigen, stuft Sie das Finanzamt in der Regel automatisch als OHG ein.
Einfache Buchführung
Eine GbR ist keine kaufmännische Firma, sondern funktioniert aufgrund der Umsatzbegrenzung wie ein Kleinunternehmen. Daher sind Sie lediglich zur einfachen Buchführung verpflichtet. Die Pflicht zur doppelten Buchführung entfällt also. Das bedeutet: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht als Jahresabschluss für eine GbR vollkommen aus. Achten Sie darauf, dass Umsatz, Gewinn und Verlust eindeutig erkennbar sind.
Tipp
Mit einer Software erledigt sich die Buchhaltung quasi wie von selbst
Wenn Sie sich die Buchführung erleichtern wollen, ohne einen teuren Steuerberater hinzuzuziehen, bietet sich eine Buchhaltungssoftware an. Schnell, einfach und vor allem online erledigt sie sich mit lexoffice. Testen Sie es doch einfach mal kostenlos.
Besteuerung: Wie funktioniert bei GbRs die Steuererklärung
Bei einer GbR gibt zwei Varianten in Bezug auf Steuern. Abhängig ist diese von der Art der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Kennzahl |
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Freiberufler |
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- Einkommensteuer: Sie müssen die GbR in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Einkommenssteuer ist für die GbR selbst nicht relevant.
- Umsatzsteuer: Handelt es sich bei der GbR um ein sogenanntes eigenständiges Subjekt, wird sie in Form von Umsatzsteuer besteuert.
- Gewerbesteuer: Als eingetragenes Gewerbe müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Ausgenommen sind Freiberufler:innen und GbRs, die den Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschreiten.
Info
Ist eine GbR vorsteuerabzugsberechtigt?
Ja und nein. Wird eine Rechnung an einen Gesellschafter ausgestellt, entfällt der Vorsteuerabzug. Ist die GbR selbst Leistungs- und Rechnungsempfänger, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Vor- und Nachteile der GbR
Wie jede Rechtsform hat natürlich auch eine GbR Vor- und Nachteile.
Vorteile | Nachteile |
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Unterschiede zu anderen Rechtsformen - GbR oder GmbH?
Sie überlegen, eine GbR zu gründen? Die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform haben wir Ihnen bereits zusammengefasst. Doch welche Unterschiede gibt es beispielsweise zwischen einer GbR und einer GmbH, einer mbH oder einer UG? Das zeigt Ihnen diese Übersicht:
Rechtsform | Mindestkapital | Gründerzahl | Haftung | Formalitäten | Vorschriften |
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GbR | keins | mind. 2 | alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen | Gewerbeanmeldung, Anmeldung durch IHK/HK Anmeldung beim Finanzamt | Kein schriftlicher Vertrag notwendig |
OHG | keins | mind. 2 | alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | kein schriftlicher Vertrag notwendig |
GmbH | Stammkapital: mind. 25.000 Euro, Gründungskapital: min. 12.500 Euro | min. 1 | Gesellschaftsvermögen | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form notwendig + notarielle Beglaubigung |
UG | min. 1 Euro | mind. 1 | Gesellschaftsvermögen | Gewerbeanmeldung, Anmeldung durch IHK/HK Anmeldung beim Finanzamt | Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form notwendig + notarielle Beglaubigung |
AG | min. 50.000 Euro | mind. 1 | Gesellschaftsvermögen | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form notwendig + notarielle Beglaubigung |
KG | nicht vorgeschrieben | mind. 2 | Unbeschränkte Haftung bei persönlich haftenden Gesellschaftern, Haftung der Kommanditisten in Höhe der Einlage | Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister | Kein schriftlicher Vertrag notwendig |
Fazit
In diesen Fällen ist die Gründung einer GbR sinnvoll
Was bedeutet eine GbR für Unternehmer? Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bietet sich insbesondere für folgende Unternehmensarten an:
- Kleingewerbetreibende
- Praxisgemeinschaften
- Freie Berufe, wie zum Beispiel Anwaltskanzleien
- Arbeitsgemeinschaften
Vor allem dann, wenn Sie nur über geringes finanzielles Kapital verfügen, ist sie als Rechtsform sinnvoll. Zudem erhalten Sie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein hohes Mitbestimmungsrecht, weil Sie gemeinsam mit Ihren Gesellschaftern alles selbst in die Hand nehmen können.