Zusammenfassung
Das Gewerberegister im Überblick
- Im Gewerberegister sind gem. §14 GewO Gewerbeordnung alle Gewerbetreibenden verzeichnet, die in einer Kommune ansässig sind.
- Im Gewerbezentralregister sind alle Verstöße vermerkt, die mit der gewerblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
- Jeder Bürger darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine Mitteilung der Daten.
Einen Gewerberegisterauszug kannst du persönlich, schriftlich oder online beantragen. Du hast die Wahl zwischen einer einfachen und erweiterten Auskunft.
Allgemeine Informationen zum Gewerberegister
Definition
Was ist das Gewerberegister?
Bei dem Gewerberegister handelt es sich um ein Verzeichnis aller meldepflichtigen Betriebe in einer Kommune gem. §14 GewO Gewerbeordnung.
Folglich steht auch dein Unternehmen im Gewerberegister, sobald du das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hast. Erst wenn dein Gewerbe eingetragen ist, kannst du es offiziell betreiben. Bei der Gewerbeanmeldung musst du folgende Angaben tätigen:
- Angaben zum Geschäftsinhaber: Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Angaben zum Betrieb: Geschäftsführung, Tätigkeit, Anschrift
Das Gewerberegister wird vom Gewerbeamt der Kommune geführt. Liegt dein Firmensitz in einer Großstadt ist das Bezirks- bzw. Ortsamt zuständig. Bei der Betriebsstätte in Gemeinden ist das oft die Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung.
Unterschied zwischen Handels- und Gewerberegister
Im Gewerberegister stehen alle gewerblichen Betriebe. Im Handelsregister hingegen werden nur Einzelkaufleute, Personalgesellschaften und Kapitalgesellschaften eingetragen. Als Einzelunternehmer und GbR kannst du dich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.
Info
Firmenbuchauszug: Die österreichische Variante des Handelsregisters
Der deutsche Gewerberegisterauszug ist der Firmenbuchauszug in Österreich. Im Firmenbuch werden alle Gesellschaften gelistet, die in Österreich ansässig sind.
Gewerberegister vs. Gewerbezentralregister
Zwar sind die beiden Begrifflichkeiten sehr ähnlich, jedoch gibt es einen Unterschied zwischen Gewerberegister und Gewerbezentralregister. Letzteres ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters und wird vom Bundesjustizamt geführt. Darin sind alle Verstöße festgehalten, die im Zusammenhang mit deiner gewerblichen Tätigkeit stehen. Es ähnelt einem Führungszeugnis bei Angestellten.
Abhängig davon, zu welcher Personengruppe du gehörst, werden im zentralen Gewerberegister verschiedene Verstöße festgehalten. Unterschieden wird in zwei Gruppen:
- Entscheidungen gegen natürliche Personen und Personenvereinigungen
- Entscheidungen gegen natürliche und juristische Personen
Entscheidungen gegen natürliche Personen und Personenvereinigungen
Bei dieser Personengruppe kommt es lediglich bei Strafrechtsentscheidungen zu einer Eintragung. Das ist dann der Fall, wenn die Straftat gemäß des 3. Buches der Sozialgesetzgebung in Zusammenhang mit deinem Betrieb steht. Zudem muss die Straftat mit 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe geahndet worden sein. Beispiele dafür sind Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit.
Entscheidungen gegen natürliche und juristische Personen
Bei dieser Personengruppe werden drei Arten von Vorfällen vermerkt:
- Verwaltungsentscheidungen: abgelehnte Anträge, Ausbildungsverbote, Untersagung des Gewerbebetriebs
- Bußgeldentscheidungen: Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von mehr als 200 €, Aufführung jedes einzelnen Vergehens bei Sammelbescheiden
- Verzichtserklärungen: Verzicht auf Weiterführung eines Verfahrens
Was steht im Gewerberegister?
Im Gewerberegister sind alle wichtigen Informationen zu jedem Unternehmen vermerkt. Gemäß §14 Abs. 5 GewO sind die Behörden dazu berechtigt, die folgenden Informationen über die Betriebe untereinander auszutauschen:
- Name des Betriebs
- Firmierung
- Anschrift
- Tätigkeit
- Informationen zum Geschäftsführer (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausbildungsgrad)
- Informationen zu Geschäftsinhabern (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
Wer steht im Gewerberegister?
Grundsätzlich stehen im Gewerberegister alle Betriebe, die ein Gewerbe angemeldet haben. Auch wenn du ein Unternehmen übernimmst oder in die Kommune verlegst, wirst du gelistet. Das ist auch bei der Eröffnung einer Zweigstelle in der Kommune und durch die Erschaffung einer geschäftlichen Neuausrichtung der Fall.
Es gibt einige Merkmale, die diese Unternehmen erfüllen müssen, um als Gewerbe anerkannt zu werden:
- Planmäßigkeit: Das Unternehmen ist auf Dauer angelegt.
- Gewinnabsicht: Die Tätigkeit trägt zum Lebensunterhalt des Inhabers bei.
- Außenwirkung: Der Inhaber tritt im Namen des Unternehmens auf. Die Tätigkeit wird entsprechend beworben.
- Selbstständigkeit: Der Inhaber ist nicht weisungsgebunden und führt keinen freien Beruf aus.
Tipp
Ausnahmen beim Gewerberegister
Freiberufler und Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft sind nicht meldepflichtig.
Gewerberegisterauskunft erhalten
Definition
Gewerberegisterauszug
Mit einem Auszug aus dem Gewerberegister erhältst du eine offizielle Bescheinigung über die sachgerechte Anmeldung eines Betriebs.
Benötigst du eine Kopie deines Gewerberegistereintrags, musst du eine Gewerbeamtsanfrage gemäß §14 Gewerbeordnung GewO stellen. Sie erfolgt persönlich oder schriftlich. Einige Kommunen bieten die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerberegister online an.
Wie sieht ein Gewerberegisterauszug aus?
Im Briefkopf stehen Angaben zur Stadt oder Gemeinde sowie deine Gewerberegisternummer. Darauf folgt ein Verweis auf § 340 Abs. 1 Gewerbeordnung und die Angaben zu deinem Unternehmen.
Am Ende des Briefs findest du die bezahlten Gebühren und einem Stempel der Behörde. Letztere beiden sind für die Gültigkeit des Dokuments ausschlaggebend.
Wer darf eine Gewerbeauskunft beantragen?
Alle Privatpersonen können einen Auszug aus dem deutschen Gewerberegister beantragen. Die Einsicht in das Gewerberegister kann aus mehreren Gründen erforderlich sein:
- Richtigkeit der Eintragung prüfen: Möchtest du wissen, ob die Eintragung im Gewerberegister korrekt ist, kann ein Antrag sinnvoll sein. Hierfür verwendest du Belegart 1 “Auskunft an den Betroffenen”.
- Gewerbeanmeldung beantragen: Für bestimmte Berufe ist eine Gewerbeerlaubnis notwendig. Um diese zu erhalten, brauchst du einen Gewerberegisterauszug. In diesem Fall nutzt du Belegart 9 “Auskunft an eine Behörde” zur Beantragung.
Tipp
Kein Rechtsanspruch auf Auskunft
Anders als beispielsweise bei einem Vereinsregister handelt es sich bei dem Gewerberegister nicht um ein öffentliches Register. Aus diesem Grund besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mitteilung der Daten.
Einfache vs. erweiterte Gewerberegisterauskunft
Bevor du eine solche Anfrage stellst, musst du dich entscheiden: Reicht dir eine einfache Gewerbeauskunft oder brauchst du die erweiterte Variante. Entnimm der folgenden Tabelle, welche Unterschiede es gibt:
| Einfache Gewerbeauskunft | Erweiterte Gewerbeauskunft |
|---|---|
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|
Tipp
Übrigens: Berechtigtes Interesse für erweiterte Auskunft
Möchtest du eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister einholen, setzt das ein rechtliches Interesse voraus. Das musst du mit entsprechenden Nachweisen belegen.
Kosten für eine Gewerberegisterauskunft
Grundsätzlich kostet eine erweiterte Gewerbeauskunft mehr als die einfache Variante. Wie viel du für eine Auskunft aus dem Gewerberegister zahlen musst, ist regional unterschiedlich. Während die erweiterte eAuskunft in Berlin 5 Euro kostet, zahlst du in Frankfurt bereits für die einfache 13 Euro.
Gebührenfreie Auskunft in Berlin
Bei der Stadt Berlin erhältst du die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister kostenlos und ohne vorherige Registrierung. Nutze für die Gewerberegisterauskunft den Online-Service.
Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu erhalten, musst du etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten liegen bei 13 Euro pro Auskunft.
Info
Digitale Auskunft oft günstiger
Wenn du den Gewerberegisterauszug online beantragst, sind die Kosten oft geringer als bei einem schriftlichen Antrag. Jedoch bieten nicht alle Kommunen diesen Online-Service an. Schau am besten auf die Internetseite deines örtlichen Gewerbeamtes.
Gewerberegister löschen lassen
Nach Auflösung deines Gewerbebetriebs kannst du den entsprechenden Eintrag im Gewerberegister löschen lassen. Hierfür lädst du dir das entsprechende Formular herunter und beantragst auf diese Weise die Löschung deines Gewerberegistereintrags.
Gebühren für Löschen des Gewerberegistereintrags
Manche Kommunen verlangen für diesen Service eine Bearbeitungsgebühr. Diese sollte in aller Regel gering ausfallen. Zusätzlich kann ein Nachweis über die Auflösung des Betriebs notwendig sein.