Schwarzarbeit

Seien wir einmal ehrlich: Steuern zu zahlen, ist nicht unbedingt der beliebteste Teil am Geldverdienen. Ebenso scheuen manche Unternehmer den bürokratischen Aufwand, um ihr Gewerbe anzumelden. Schwarzarbeit scheint dann eine legitime Alternative zu sein – ist unter Umständen aber vor allem eine Straftat. In einigen Fällen sind sich Betroffene gar nicht darüber bewusst, dass ihre Tätigkeit schon als Schwarzarbeit gilt. Denn wo genau beginnt Schwarzarbeit überhaupt? Welche rechtlichen Grenzen und Konsequenzen hat sie? Und lohnt sich Schwarzarbeit? Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:03.01.2024

Zusammenfassung

Schwarzarbeit im Überblick

  • Wer schwarz arbeitet verstößt gegen gültiges Recht und der Mitteilungspflicht gegenüber Behörden und Sozialträgern. 
  • Schwarzarbeit erfolgt nicht immer beabsichtigt
  • Im SchwarzArbG Paragraph 8 bis 11 wird definiert, welches Strafmaß bei Schwarzarbeit anzuwenden ist. 
  • Bei Schwarzarbeit beläuft sich die Strafe zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.

Vorbei an der Steuer: So funktioniert Schwarzarbeit

Definition

Definition: Was ist Schwarzarbeit?

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um Dienst- oder Werkleistungen, die gegen gültiges Recht verstoßen – genau genommen gegen das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht sowie die Mitteilungspflicht gegenüber Behörden und Sozialträgern.

Schwarzarbeit zu betreiben, bedeutet, für erwirtschaftete Einnahmen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Auch wenn Sie Ihr ausgeübtes Gewerbe nicht anmelden und beispielsweise einen Betrieb nicht in die Handwerksrolle eintragen, zählt das als Schwarzarbeit. Oft geht beides Hand in Hand. Jedoch nicht immer mut- oder gar böswillig: Vielen Unternehmern ist nicht einmal bewusst, wie kurz der Weg von der kleinen Gefälligkeit zum rechtswidrigen Verstoß sein kann.

Gesetzeslage zu Schwarzarbeit

Angenommen, Sie sind Grafikdesigner und entwerfen einen Flyer für die Feier eines Freundes: Das fällt nicht unter Schwarzarbeit, selbst wenn ihr Freund sie anschließend als Dank mit einem geringen Betrag entlohnt. Sollten Sie dagegen regelmäßig Flyer für seine Partyreihe gestalten und nach vorheriger Absprache immer wieder Geld erhalten, wird die Tätigkeit abgabepflichtig. Führen Sie keine Steuern ab und verschweigen Ihre Tätigkeit dem Finanzamt, gilt dies als Schwarzarbeit. 

Schwarzarbeit ist in Deutschland sehr eindeutig geregelt. Das am 1. August 2004 in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (kurz Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder SchwarzArbG) definiert sie in §1 als Verstöße, bei denen Betroffene … 

  • Melde-, Beitrags- sowie Aufzeichnungspflichten und/oder steuerlichen Pflichten nicht nachkommen. 
  • Sozialleistungen empfangen und den Leistungsträger nicht über gleichzeitig ausgeübte Dienstleistungen informieren. 
  • ihren Betrieb nicht als Gewerbe anmelden oder ihre zulassungspflichtigen Handwerkstätigkeiten nicht in die Handwerksrolle eintragen lassen. 

Keine Gnade: Wie Schwarzarbeit bestraft wird

Schwarzarbeit wird rechtlich streng verfolgt und bestraft. Ob es sich bei dem individuellen Verstoß um eine Straftat oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit handelt, ordnen die Paragraphen 8 bis 11 des SchwarzArbG ein.

  • Eine Ordnungswidrigkeit liegt bei fehlender Anmeldung eines Gewerbes, fehlender Eintragung in die Handwerksrolle sowie keiner oder nicht rechtzeitiger Vorlage benötigter Dokumente vor. In diesen Fällen droht ein Bußgeld von teilweise bis zu 50.000 Euro
  • Im Gegensatz dazu kann eine Straftat neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre und in schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahre) zur Folge haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für einen Schwarzarbeiter zahlt und dadurch Arbeitsentgelt veruntreut beziehungsweise vorenthält. Ausländische Arbeitskräfte ohne Genehmigung oder Aufenthaltstitel zu schlechteren Bedingungen zu beschäftigen als deutsche Arbeitskräfte wird ebenfalls geahndet. Die bekannteste Art der straftätlichen Schwarzarbeit ist allerdings die Steuerhinterziehung. Hierbei droht nicht nur dem Schwarzarbeiter eine Strafe, sondern auch dem Auftraggeber.

Übrigens: Schwarzarbeit kommt nicht nu in Unternehmen, sondern auch bei Privatpersonen vor. Wenn Sie als Privatperson Schwarzarbeiter beschäftigen, ist dies strafbar. Außerdem betrifft Schwarzarbeit nicht nur Selbstständige oder Empfänger von Leistungen wie Arbeitslosengeld. Auch Angestellte arbeiten immer wieder nebenbei. Wenn der Arbeitgeber davon erfährt, kann das unter Umständen ein Kündigungsgrund sein. 

Infografik von Lexware zur Darstellung von Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Info

Verjährt Schwarzarbeit?

Bei Schwarzarbeit tritt die Verjährung von Straftaten nach fünf Jahren ein. Allerdings startet die Frist erst, sobald keine Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen mehr besteht – und diese Pflicht erlischt erst nach 30 Jahren.

Was nicht zur Schwarzarbeit zählt

Falls Sie gerade im Kopf alle Gefälligkeiten durchgehen, die Sie Freunden und Verwandten in den letzten Jahren erwiesen haben: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Nicht bei jedem Kleinstbetrag sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen und Ihre Arbeit dem Finanzamt zu melden. Zwar definiert das Schwarzarbeitsgesetz keine Grenze, wie viel Sie schwarz verdienen dürfen. Sollten Sie allerdings deutlich weniger Entgelt erhalten, als die jeweilige Tätigkeit aus Marktsicht wert ist, vermutet der Gesetzgeber keine Gewinnorientierung und damit auch keine Schwarzarbeit. 

Wenn Sie keine Vergütung erhalten, ist der Tatbestand der Schwarzarbeit sowieso nicht erfüllt. Nicht als Schwarzarbeit gelten außerdem

  • Gefälligkeiten gegenüber Angehörigen 
  • Nachbarschaftshilfe und -unterstützung 
  • Selbsthilfe, also Arbeiten für Sie selbst 

Schwarzarbeit lohnt sich nicht: Ermittlung von Verstößen

In Deutschland sind der Zoll beziehungsweise die Bundeszollverwaltung sowie die kommunalen Behörden für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Sie arbeiten einerseits präventiv, indem sie unter anderem bürokratischen Aufwand sowie die finanziellen Belastungen für Unternehmen reduzieren. Andererseits verfolgen sie Verstöße aktiv und führen Finanzkontrollen durch, um im Rahmen der Beweispflicht Belege für Schwarzarbeit zu ermitteln. 

Info

Wie wird Schwarzarbeit nachgewiesen?

Zollkontrollen sind nur eine Möglichkeit, um Schwarzarbeit aufzudecken. Häufig kommt der Verstoß ans Licht, weil Betroffene oder Dritte die Schwarzarbeit anzeigen. Auch in Form einer Selbstanzeige wird Schwarzarbeit manchmal entlarvt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es zu Verwerfungen zwischen einem Schwarzarbeiter und einem Auftraggeber kommt oder wenn der Anzeigensteller strafrechtliche Konsequenzen minimieren möchte. Um Schwarzarbeit zu melden, können Sie sich an Ihr Hauptzollamt wenden.

Allein aufgrund der teils immensen Strafen und der hohen Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, lohnt sich Schwarzarbeit nicht. Im ersten Moment erscheint es verlockend, Steuern und Sozialabgaben einzusparen sowie eventuelle Einschränkungen durch das Arbeitsrecht zu umgehen. Doch durch Schwarzarbeit entstehen erhebliche Schäden und Nachteile. Nicht nur für die Wirtschaft: Auftraggeber können das vereinbarte Entgelt zurückhalten, wobei der Schwarzarbeiter keine rechtliche Handhabe hat. Ein Auftraggeber kann seinerseits auf seinen Kosten sitzen bleiben und keinen Schadenersatz einfordern, wenn der Schwarzarbeiter mangelhafte Dienste geleistet hat. 

Alles auf dem Radar: 3 Tipps, um Schwarzarbeit zu vermeiden

Wer sich der Schwarzarbeit schuldig macht, tut dies nicht unbedingt bewusst. Mit unseren Tipps gehen Sie sicher, dass Sie Ihre Arbeit rechtlich vollkommen wasserdicht durchführen. 

  1. Informieren Sie sich über gesetzliche Vorgaben!
    Es klingt banal, aber viele Unternehmer und Selbstständige haben bestimmte Verpflichtungen einfach nicht auf dem Schirm. Informieren Sie sich deshalb gründlich darüber, wann Sie welche Abgaben zahlen und wo Sie wie Ihre Tätigkeit anmelden müssen. 
  2. Halten Sie sich an Fristen rund um Ihre Steuern!
    Beim Thema Steuerhinterziehung denken die meisten an Millionenbeträge schwerreicher Magnaten. Doch die Behörden werten unter Umständen schon eine versäumte Frist zur Steuererklärung als Steuerhinterziehung und als entsprechenden Strafbestand. 
  3. Lassen Sie sich Rechnungen und Quittungen ausstellen!
    Typisch für Schwarzarbeit sind mündliche Absprachen und Barauszahlungen. Holen Sie sich deshalb immer schwarz auf weiß Belege für Arbeiten – sowohl als Auftraggeber als auch als Arbeitnehmer. Dabei sollten Sie alle formalen Vorgaben beachten. 

Software nutzen: Saubere Buchhaltung statt Schwarzarbeit

Unkompliziert, steuerfrei und unbürokratisch: Schwarzarbeit scheint für Unternehmer eine vorteilhafte Lösung zu sein. Doch die Nachteile überwiegen deutlich: hohes Risiko für wirtschaftliche Schäden, drohende strafrechtliche Konsequenzen bis zur Freiheitsstrafe und nicht zuletzt Auswirkungen auf die Reputation und Zukunft des Unternehmens (in besonders schweren Fällen kann die Ausübung eines Gewerbes ganz untersagt werden). Von vornherein ehrlich und sauber zu arbeiten, ist deshalb nicht nur eine Prestigefrage. Um sich die Buchhaltung zu erleichtern, können Sie auf eine clevere Buchhaltungssoftware zurückgreifen. Ohne Vorabkenntnisse lassen sich Prozesse wie Überweisungen ans Finanzamt automatisieren oder Rechnungen und Quittungen in kürzester Zeit gemäß rechtlichen Vorgaben erstellen. Steuern zahlen und Bürokratie bewältigen sind so zwar weiterhin notwendig – aber deutlich einfacher, sicherer und entspannter erledigt.

Lexware Newsletter

Möchten Sie zukünftig wichtige News zu Gesetzes­änderungen, hilfreiche Praxis-Tipps und kostenlose Tools für Unternehmen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.