Umfirmierung: Wann Sie sich für eine Umbenennung Ihres Unternehmens entscheiden sollten

Es gibt einige Situationen, in denen eine Umfirmierung eine gute Idee zu sein scheint. Wann dies tatsächlich der Fall ist, was der Begriff überhaupt bedeutet, worauf Sie bei der Entscheidung achten sollten und wie Sie eine Umfirmierung richtig angehen, lesen Sie hier.

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Kleine Klötze aus Holz werden liegend aufgereit von einer Person
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 |  Zuletzt aktualisiert am:08.05.2023

Definition

Was ist Umfirmierung?

Die Firma ist der Name des Kaufmanns bzw. Unternehmens. Eine Umfirmierung (engl. rebranding) beschreibt also die Umbenennung eines Unternehmens. An der Rechtsform ändert sich hierbei nichts. Umfirmierungen können bei Betrieben jeglicher Größe vorkommen.

Gerade in wirtschaftlichen Krisen oder nach PR-Problemen kann es sinnvoll sein, dem eigenen Unternehmen mit einem neuen Namen auch neues Leben einzuhauchen. Die Gründe für eine Umfirmierung und damit Namensänderung sind vielfältig, die notwendigen Schritte bleiben gleich.

Umfirmierung: Checkliste für die notwendigen Schritte

Sie planen eine Umfirmierung Ihres Unternehmens? Hier sind die Aufgaben, die für Sie anstehen und die Prozesse, die Sie unbedingt beachten sollten.

Marketing-Schritte

  • Betreiben Sie die nötige Marktforschung, um herauszufinden, welche Bedürfnisse Ihre Kunden haben und was Sie selbst mit einem neuen Namen (= Firma) kommunizieren wollen.
  • Berücksichtigen Sie bei der Namensfindung die Bedürfnisse Ihrer Kunden.
  • Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Namensidee gegen Markenrechte verstoßen und sich auf rechtlich sicherem Boden bewegen.

Formale Notwendigkeiten

Die intern notwendigen Prozesse hängen von der Größe des betreffenden Unternehmens ab:

  • Einzelunternehmer und Freiberufler können sich einfach einen neuen Namen geben. Hierfür müssen keine internen Prozesse beachtet werden.
  • Bei größeren Unternehmen kann eine Umfirmierung nur von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Der entsprechende Beschluss bzw. die daraus folgende Satzungsänderung muss im Anschluss notariell beglaubigt werden. Erst dann ist die Umfirmierung rechtskräftig.

Dann folgen die externen Schritte:

  • Die Ummeldung Ihres Unternehmens beim örtlichen Gewerbeamt
  • Die Eintragung der Umfirmierung im Handelsregister
  •  

Ist die Umfirmierung offiziell bestätigt, sollten Sie dafür sorgen, dass der neue Name oder die Marke Bekanntheit erlangt. Schließlich sieht es für Kunden so aus, als sei Ihre Firma ein neues Unternehmen auf dem Markt. Sie sollten die Kommunikation nach außen daher nicht vernachlässigen. Dazu gehören klassisches Marketing sowie auch die Anpassung aller Firmenunterlagen, Briefköpfe, ggf. Logos, Stempel etc.

Vorteile und Risiken der Umfirmierung

Bei größeren Veränderungen im Unternehmen, bspw. bei Produkt- bzw. Dienstleistungsangebot oder bei der Struktur, ist eine Umfirmierung unter Umständen eine gute Idee. Trotzdem gibt es neben Vorteilen einige Risiken, derer Sie sich bewusst sein sollten, bevor Sie einen so signifikanten Wechsel vornehmen.

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<b>Vorteile</b>
VorteileNachteile
Anpassung der Marke an das aktuelle Dienstleistungs- und Warenangebot Hohe Kosten für die Anpassung aller Unterlagen, Beschilderungen, Verträge etc.
Möglichkeit eines “Neustarts” nach schwierigen Zeiten Verlust von Bestandskunden, die sich mit dem neuen Namen nicht identifizieren können
Hilfreich, wenn die Unternehmenskommunikation angepasst werden muss, z. B. bei einer Umorientierung oder Expansion Hoher organisatorischer Aufwand bei der Erfüllung aller notwendigen Formalien
Möglichkeit, unter neuem Namen neue Kundengruppen bzw. Marktanteile zu erschließen

Info

Hinweis: Umfirmierung vs. Umwandlung

Umfirmierung und Umwandlung werden in der Wirtschaft häufig synonym verwendet. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Sachbestände. Die Umfirmierung bedeutet eine reine Namensänderung der Firma. Bei der Umwandlung hingegen ändert sich die Rechtsform eines Unternehmens.

So kann zum Beispiel keine “Umfirmierung” von einem Einzelunternehmen in eine UG oder von einer UG in eine GmbH erfolgen. Anpassungen dieser Art sind Umwandlungen und unterliegen gesonderten Regelungen nach dem Umwandlungsgesetz.

Umfirmierungen und Verträge

Nach einer Umfirmierung bestehen selbstverständlich noch zahlreiche Verträge mit Geschäftspartnern, Kunden, Arbeitnehmern etc. unter dem vorherigen Unternehmensnamen. Die Frage ist: Müssen solche Verträge unter neuem Namen geschlossen werden?

Die Antwort ist simpel: Nein. Bei einer Umfirmierung ist weder für Arbeitsverträge noch für anders geartete Vertragsunterlagen eine Neuaufsetzung notwendig. Da sich der Vertragspartner selbst nicht ändert, sondern nur sein Name, sind alle Vertragsunterlagen weiterhin gültig. Selbstverständlich sollten Sie aber darauf achten, alle nach der Umfirmierung entstehenden Verträge unter dem neuen Namen zu schließen.

Das liegt daran, dass bei der Umfirmierung nicht um eine Rechtsnachfolge handelt. Schließlich ändert sich nichts an der Rechtsform des betreffenden Unternehmens. Auch zieht eine Umfirmierung keine neue Steuernummer für Ihre Firma nach sich. Dies wäre nur der Fall, wenn die Umfirmierung im Zuge einer Umwandlung stattfindet. Eine reine Namensänderung hat jedoch kaum rechtliche Auswirkungen für Sie und Ihr Unternehmen.

Umfirmierung ganzheitlich kommunizieren

Eine Umfirmierung sollte öffentlich stattfinden und mehrmals an Kunden und Geschäftspartner kommuniziert werden. Flächenmarketing ist sinnvoll, aber auch zielgerichtete Informationsschreiben sind ein hilfreiches Werkzeug. Schreiben Sie vor allem diejenigen Akteure an, mit denen Sie im Geschäftsalltag viel zu tun haben. Wenn es Ihnen möglich ist und Sie Ihr Angebot an Endverbraucher vertreiben, ist bei Umfirmierung ein Anschreiben für Kunden ebenfalls anzuraten. So stellen Sie sicher, dass die Namensänderung für möglichst wenig Verwirrung sorgt und Bestandskunden erhalten bleiben.

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