Gewerbe ummelden: Das müssen Unternehmer bei der Ummeldung beachten

Unternehmer, die ein Gewerbe betreiben, müssen dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. So ist es in der Gewerbeverordnung geregelt. Gibt es Änderungen bei der gewerblichen Tätigkeit (Unternehmensführung, Verlagerung der Betriebsstätte), kann es erforderlich sein, dass der Unternehmer sein Gewerbe ummelden muss. Welche Voraussetzungen gelten und was du als Unternehmen beachten solltest, erfährst du hier.

Zuletzt aktualisiert am 19.09.2025
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Gewerbe ummelden: Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?

Gewerbetreibende müssen unter bestimmten Bedingungen ihr Unternehmen ummelden, nämlich:

  1. Inhaberwechsel: Bekommt der Gewerbetrieb einen neuen Inhaber, zum Beispiel den Ehepartner oder eine andere Person, muss das Gewerbe auf diese Person umgemeldet werden.
  2. Umzug: Bei einem Umzug oder einer Verlegung in eine andere Stadt oder innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde muss ein Gewerbetreibender ebenfalls sein Gewerbe ummelden.
  3. Änderungen der Tätigkeiten: Möchte der Gewerbetreibende die Art oder den Gegenstand seiner angebotenen Leistungen, Waren und/oder seine Dienstleistungen ausweiten oder abändern, muss ebenfalls eine Gewerbeummeldung erfolgen.
  4. Wegfall der Reisegewerbetätigkeit: Unternehmer, die zuvor als Reisegewerbetreibender tätig waren, nun ihre Geschäftstätigkeit an einen festen Ort binden wollen, müssen ebenfalls ihr Gewerbe ummelden.

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Anmeldung am neuen Standort nach Umzug

Wenn du mit deinem Gewerbe umziehst, musst du dich am neuen Standort anmelden. Abhängig davon, wohin du ziehst, musst du dich ebenfalls bei dem ehemals für dich zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt melden und dein Gewerbe zusätzlich abmelden.

Übrigens: Diese Vorschriften gelten sowohl für Haupt- als auch für Nebengewerbe.

Die Kosten für eine Gewerbeummeldung

Für die Gewerbeummeldung oder eine Gewerbeneuanmeldung musst du jedoch mit Kosten in Höhe von 10 bis 65 Euro rechnen. Die konkreten Kosten erfährst du auf Nachfrage beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Gewerbe oder Betrieb verlegen: Gewerbe ummelden oder neu anmelden

Wenn du mit deinem Gewerbe umziehst, gibt es zwei verschiedene Optionen, die du kennen solltest:

  • Der Firmensitz wird innerhalb der Stadt oder Gemeinde verlegt: In diesem Fall reicht es in der Regel aus, lediglich das Gewerbe umzumelden und der zuständigen Behörde die neue Gewerbeadresse mitzuteilen.
  • Der Firmensitz wird in eine andere Stadt verlegt: Solltest du mit deinem Gewerbe dagegen in eine andere Stadt ziehen, musst du dein Gewerbe zunächst beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt abmelden und im nächsten Schritt dein Gewerbe wieder beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde anmelden, in die du gezogen bist. Das Gewerbe in einer anderen Stadt umzumelden, umfasst also zwei unterschiedliche Schritte.

Gewerbe abmelden

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Das Gewerbe abmelden

Möchtest du deine Gewerbetätigkeit komplett aufgeben, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Dieser Verwaltungsakt ist in vielen Gemeinden kostenlos.

Möchtest du dagegen deine gewerbliche Tätigkeit ganz aufgeben, solltest du dein Gewerbe abmelden. Hier empfiehlt es sich jedoch, vorab mit seinem Steuerberater oder seiner Steuerberaterin zu sprechen. Eine vorschnelle Abmeldung des Gewerbebetriebs kann in manchen Fällen hohe Kosten zur Folge haben. Bevor du deine Tätigkeit einstellst, solltest du daher mit deinem Berater klären, ob alternativ eine sogenannte Betriebsunterbrechung eine Möglichkeit für dich sein könnte.

Ablauf: Wie melde ich ein Gewerbe um?

Wenn du ein Neben- zu einem Hauptgewerbe, ein Hauptgewerbe zu einem Nebengewerbe oder ein Kleingewerbe ummelden möchtest, musst du in der Regel auf folgendes Verfahren eingestellt sein:

  • Eine Gewerbeummeldung erfolgt in der Regel durch Antrag bei der entsprechenden Behörde. Mittlerweile gibt es in vielen Verwaltungen die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen und das Gewerbe auf digitalem Weg umzumelden. Sollte eine Online-Ummeldung des Gewerbes möglich sein, findet sich das entsprechende Formular auf der Internetseite der Behörde.
  • Wenn du wissen möchtest, bei welcher Behörde du dein Gewerbe ummelden kannst, solltest du einen Blick auf die Seite des Behördenwegweisers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werfen.
  • Statt einer elektronischen Gewerbeummeldung kannst du deine Gewerbe aber auch schriftlich ummelden. Das Formular, das du für dieses Verfahren benötigst, bekommst du direkt bei der zuständigen Behörde vor Ort. In manchen Fällen kannst du das Formular auch schriftlich anfordern und dir postalisch zusenden lassen.
  • In beiden Fällen musst du den Antrag komplett ausfüllen und mit den geforderten Dokumenten versehen, bevor du ihn bei der Behörde einreichst.
  • Die zuständige Behörde prüft im nächsten Schritt den eingereichten Antrag. Meist wird kurz darauf die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer über die Gewerbeummeldung in Kenntnis gesetzt. Sobald der Prozess abgeschlossen ist, meldet die Behörde die abgeschlossene Gewerbeummeldung an das Finanzamt. Unternehmensinhaber müssen sich damit nicht selbst darum kümmern, dass die zuständigen Behörden und Ämter über die Ummeldung des Gewerbebetriebs informiert werden.

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Bescheinigung zur Ummeldung unbedingt aufbewahren

Das Gewerbeamt wird dir eine Bescheinigung über die erfolgte Gewerbeummeldung ausstellen. Diese Bescheinigung solltest du unbedingt aufbewahren, damit du diese auf Aufforderung vorzeigen kannst.

Diese Unterlagen benötigst du für die Gewerbeummeldung

Wenn du dein Gewerbe ummelden möchtest, musst du verschiedene Unterlagen, Nachweise, Ausweise und Zeugnisse bereithalten. Art und Umfang sind abhängig davon, aus welchem Grund du dein Gewerbe ummelden möchtest.

Folgende Unterlagen solltest du bereithalten:

  • Personalausweis (alternativ ist auch ein Reisepass möglich)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
  • Vollmacht; sofern der Gewerbetreibende nicht selbst die Ummeldung des Gewerbes vornimmt
  • Gewerbeschein
  • Gewerbeerlaubnis (soweit vorgeschrieben)
  • Nachweise über steuerliche Registrierung des Unternehmens

Sofern du eine eingetragene Firma ummelden möchtest, solltest du außerdem einen Handelsregisterauszug zur Ummeldung mitbringen.

Gewerbe rückwirkend ummelden: Gibt es eine Frist?

Es ist möglich, sein Gewerbe oder seinen Gewerbeschein rückwirkend umzumelden. Das ist eine gute Nachricht für Unternehmer, die vergessen haben, ihr Gewerbe rechtzeitig umzumelden oder wichtige Angaben bei der Gewerbeanmeldung ausgelassen haben. Jedoch solltest du dich nicht zu früh freuen, denn eine rückwirkende Anmeldung oder Ummeldung des Gewerbes ist nur bis zu 60 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit möglich.

Mitunter kann es aufwändiger sein, sein Gewerbe rückwirkend umzumelden. Die zuständige Behörde könnte beispielsweise Nachweise über die bisherige Geschäftstätigkeit verlangen, um den Antrag rückwirkend zu bearbeiten. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der eigentlichen An- und Ummeldung auf Vollständigkeit und Korrektheit zu achten.

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Geldbußen möglich

Für eine verspätete Gewerbeanmeldung oder -ummeldung können Bußgelder fällig werden. Wann und wie hoch diese Bußgelder ausfallen, hängt vom individuellen Fall ab. Möglich sind Geldbußen von bis zu 1.000 Euro. Die meisten Gewerbeämter scheinen jedoch recht kulant zu sein und – wenn überhaupt – dann nur geringe Bußgelder zu verhängen.

Nebengewerbe in Hauptgewerbe ummelden – oder umgekehrt

Auch die Ummeldung von einem Neben- in ein Hauptgewerbe oder von einem Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe erfolgt wie oben bereits beschrieben. Unternehmer, die zuvor nebenberuflich gewerbetreibend waren, sollten bei der Ummeldung zum Hauptgewerbe im Hinterkopf behalten, dass das Gehalt aus dem Hauptjob in Zukunft wegfallen wird, wenn das Gewerbe hauptberuflich betrieben wird. Auf der anderen Seite generieren die Tätigkeiten aus dem Gewerbetrieb Einnahmen. Du solltest vorab genau kalkulieren, ob alle laufenden Kosten aus den Gewerbeeinnahmen finanziert werden können. Wenn nicht, könnte es sinnvoll sein, ein wenig abzuwarten, bevor du ein Nebengewerbe zu einem Hauptgewerbe ummeldest.